Paragon Warlock

Luxed

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Das Paragon Warlock hat mich in seinen bann gezogen und ich hätte echt lust mir eins zuzulegen allerdings wohne ich in bayern und hab keine ahnung ob das nun legal ist oder nicht. Online finde ich nur entweder oder immer mit den selben argumenten. Hat jemand erfahrung damit gemacht oder ahnung wie genau die rechtslage um dieses messer ausschaut?
 
Das ist recht einfach. Gib §42a WaffG in eine Suchmaschine ein, und Deine Frage wird beantwortet,
 
Würde keinesfalls die Information irgendeiner Suchmaschine überlassen.

Einstieg bspw. über
Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und Messer
Böker Outdoor & Collection

Differenzieren sollte man m.M. grundsätzlich bzgl.
- Erwerben (Sammler)
- Foto-/Fil- und Fernsehaufnahmen 😇
- Transportieren
- Führen

Legalität vs. Legitimität - spricht doch nichts dagegen sich was Faszinierendes für die eigenen vier Wände anzuschaffen.

Mit manchen Küchenmessern draussen spazierengehen kann (und wird) die Ordnungshüter auf den Plan rufen.

Deshalb rate ich zunächst bei solchen Wünsche zu klären: ist der Erwerb legal. Bei vielen Interessenten reicht es, diese Hürde zu meistern. Weil solche Gerätschaften i.d.R. nur befingert werden.

Hat man einen Freundeskreis und will sein neues Faszinosum herumzeigen, siehe Liste oben, bei waffenrechtlich relevanten Gegenständen sollte man die konkreten Eigenschaften durchdeklinieren. Wie es in den einschlägigen Diskussionsfäden gemacht wird.

Das bedeutet Zeitaufwand und Mühe. Einfacher geht es, mit dem Ausdruck des Produktbeschreibung zur örtlichen Polizei zu gehen. So diese Zeit hat. Verschafft mehr Sicherheit für Erwerb etc., aber keineswegs absolute Sicherheit. Und denen sollte man sagen können Wieso, Weshalb, Warum. Wie bei einer Kontrolle unterwegs, im Auto, an Bahnhöfen usw.

P.S. Besitze einen zweischneidigen Klapper in der Werkstatt, mit unterschiedlichen Schleifwinkeln, für mich ein echtes Werkzeug. Trotzdem liefere ich weder Nachbarn noch zufälligen Passanten am Grundstück/Garage eine Steilvorlage.
 
In DE verbotene Waffe (Fallmesser).

WaffG Anlage1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)
 
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