Passaround Regeln

pitter

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Für Organisation oder Teilnahme an einem Passaround gelten folgende Bedingungen:
  1. Um einen Passaround organisieren und an ihm teilnehmen zu können, ist eine aktive MF Mitgliedschaft (privat oder gewerblich) Voraussetzung.
  2. Jeder Anwender haftet selbst für Schäden, die ihm durch Benutzung des Messer entstehen.
  3. Jeder Teilnehmer ist älter als 18 Jahre.
  4. Das Messer wird zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt auf eigene Kosten per versichertem Versand an den nächsten Teilnehmer weitergeschickt. Sollte das Messer nicht beim nächsten Teilnehmer ankommen, muss Ersatz beschafft werden.
  5. Für Verlust/Schaden haftet derjenige, der die Messer gerade zur Ansicht besitzt. Er muss im Falle von Schäden oder Verlust für Ersatz sorgen. Das Messer darf nur zum Schneiden gebraucht werden, d.h. kein Hebeln, Werfen, Demontieren oder ähnliches.
  6. Das Messer wird im selben oder besseren Zustand weitergeschickt, als es empfangen wurde. Normaler Verschleiß durch z.B. EDC-Rotation, Kratzer in Beschichtungen oder Finish, die durch normale Benutzung entstehen, stellen kein Problem dar. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Messer benutzt werden, demzufolge sind auch Abnutzungserscheinungen normal. Wenn das Messer stumpf ist, darf es fachmännisch geschärft werden. Wer das nicht kann, soll es bitte ungeschärft weiterschicken.
  7. Für Passarounds mit Lampen, Äxten etc. gilt sinngemäß das gleiche: Kein Mißbrauch, versicherter Versand etc.
  8. Die Teilnahme an einem Passaround verpflichtet zu einem entsprechenden Testbericht im Messerforum.
  9. Wer die Regeln des Passarounds verletzt, wird von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, wie Ersatzbeschaffung oder Reparatur, vorbehalten.


Zur Teilnahme wird folgendes benötigt (per email [.jpg/.pdf] oder Post an den Veranstalter):

• ggf. Kopie vom Führerschein/Reisepass/Personalausweis
• Unterschriebene Regeln des Passarounds
• Forumsname, Name, Adresse, Telefonnummer, email



Datenschutz:

Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Passaround verwendet. Sie werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben, lediglich die Teilnehmer des Passaround erhalten Namen und Addresse, damit der korrekte Versand gewährleistet ist.

Der Veranstalter trifft alle ihm möglichen Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen.
 
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Im Folgenden findet ihr noch die leicht abgewandelten, bzw. auf die spezifischen Erfordernisse zugeschnitten Regeln für die Lampenpassarounds (dankenswerterweise von Cugar hier zusammen gestellt):


Wer an einem Lampen Passaround teilnimmt, akzeptiert folgende Bedingungen:

1. Um einen Passaround organisieren und an ihm teilnehmen zu können, ist eine aktive MF Mitgliedschaft (privat oder gewerblich) Voraussetzung.

2. Jeder Anwender haftet selbst für Schäden, die ihm durch Benutzung der Lampe entstehen.

3. Jeder Teilnehmer ist älter als 18 Jahre.

4. Die Lampe wird zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt auf eigene Kosten per versichertem Versand an den nächsten Teilnehmer weiter geschickt. Sollte die Lampe nicht beim nächsten Teilnehmer ankommen, muss Ersatz beschafft werden.

5. Für Verlust/Schaden haftet derjenige, der die Lampe gerade zur Ansicht besitzt. Er muss im Falle von Schäden oder Verlust für Ersatz sorgen.
Die Lampe darf nur zum Leuchten gebraucht werden, d.h. kein Test der Strike Bezel, kein Schlagen oder Hämmern, Werfen, oder ähnliches.
Weiter ist es nicht Erlaubt die Lampen zu Demontieren, kein Zerlegen das über einen normalen Gebrauch (z.B. zum Batteriewechsel) hinaus geht.
Sollte ein Defekt an der Lampe auftreten, schreibt das in den PA Thread, und Meldet das dem Veranstalter des PA. Weiteres Vorgehen wird dann von Fall zu Fall besprochen.

5a. Die Lampe darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Batterien, bzw. Akkus Betrieben werden.
Die Nutzung von ungeschützten Lithium-Ionen Akkus ist Grundsätzlich nicht Erlaubt.

6. Die Lampe wird im selben oder besseren Zustand weiter geschickt, als sie empfangen wurde. Normaler Verschleiß durch z.B. EDC-Rotation, Kratzer in Beschichtungen oder Finish, die durch normale Benutzung entstehen, stellen kein Problem dar. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Lampen benutzt werden, demzufolge sind auch Abnutzungserscheinungen normal.


7. Wer die Regeln des Passarounds verletzt, wird von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, wie Ersatzbeschaffung oder Reparatur, vorbehalten.


Zur Teilnahme wird folgendes benötigt (per email [.jpg/.pdf] oder Post an den Veranstalter):

• ggf. Kopie vom Führerschein/Reisepass/Personalausweis
• Unterschriebene Regeln des Passarounds
• Forumsname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-mail



Datenschutz:

Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Passaround verwendet. Sie werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben, lediglich die Teilnehmer des Passaround erhalten Namen und Adresse, damit der korrekte Versand gewährleistet ist.

Der Veranstalter trifft alle ihm möglichen Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen.
 
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Edit 2018:

Erstmal Danke für den Hinweis eines MF-Mitglieds, dass das so nicht mehr geht. Die Regeln sind aus 2012 Damals (tm) war die Rechtslage eine andere. Vor allem aber hat sich keine Sau für irgendein Datenschutz Gedöns interessiert. Hauptsache, man hat was zum Spielen in der Hand ;)

Versteh ich. Nur ist die Sach- und Rechtslage eine andere.

1. Kopie von Führerschein/Ausweis usw geht IMO gar nicht. Nicht nur, weil man sich erstmal darüber unterhalten muss, ob das Kopieren/Verschicken der Kopie eines Personalausweises rechtens ist (IMO strittig, mit Tendenz zu nein). Wenn jemand personenbezogene Daten erhält und verarbeitet ("ich schreib das mal in eine Excel Liste") hat er schnell mit der DS-VGO zu tun. In allen Facetten.

Welche einfache und legale Möglichkeit es gibt, sicherzustellen, das das vertuelle Gegegnüber auch der ist, als der er sich ausgibt - ich habe keine Ahnung. Ok, ausser man trifft sich im echten Leben. Ist nicht schlecht, schränkt halt die Ausbreitung etwas ein.

2. Gleiches gilt für den Passus "über 18". Wie will man das einfach und rechtskonform prüfen?

3. Passus 5, Schadenersatz. Kann man vereinbaren, Frage ist nur 1. wie macht man das rechtskräftig und 2. kann das Gegenüber das überhaupt vereinbaren - siehe 2.

Ich habe ad hoc keine Lösung. Ich meine nur c&p der ollen PA Regeln ist Quatsch.

Andererseits, die DSGVO gilt nicht für persönliche Angelegenheiten (Art.2 DSGVO)

Fazit: Im Moment keine Ahnung. Was ich sagen kann ist, dass die PA Regeln in der Form nicht mehr verwendet werden können und jeder, der einen PA veranstaltet sich selber überlegen muss, was er mit den Teilnehmern vereinbaren will und kann.


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