Patent nachbauen für Privatgebrauch

painless potter

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Hallo,

ist bestimmt schon mal irgendwo beatwortet, ich finde es nur nicht bzw. weiß nicht genau, nach welchen Kriterien ich suchen soll.

Ich möchte gern das geniale Kugelverschlusssystem von meinem Astroller Einhandmesser nachbauen. Eine eingelegte Kugel entriegelt den Liner.
Auf dem Messer steht "US PATENT NR. SEKI JAPAN".

Darf ich es für Privatgebrauch nachbauen?
Und Darf ich sowas hier im Hobbybereich zeigen?

Ich möchte mich ungern dem Vorwurf des Plagiates aussetzen...

Grüße

PP
 
Ja ist ein Verstoß – es ist allerdings ein Unterschied ob du die Sache Privat nutzt oder gewerblich. Privat ist es kein Problem – du darfst den Gegenstand aber NICHT verkaufen, (weitergeben), bewerben usw. während der Schutz noch gilt.
Beispiel es ist OK wenn du den China Stuhl welcher abgekupfert wurde daheim stehen hast. Wenn er aber im deiner Firma steht kannst du Probleme bekommen.
Aber wo kein Kläger da auch kein Richter. Wenn die Sache einmalig nachgebaut wurde wird dich niemand deswegen verklagen. Aufgrund des Kosten – Nutzen Vergleiches. Zudem müssen die Leute erst mal wissen, dass du das gemacht hast – die Polizei ist dafür nicht zuständig (der Bundeskrenzschutz macht das – aber der geht dafür auf Messen oder untersucht Ladungen aus China). In erster Linie muss jeder Hersteller selbst prüfen wer seine Produkte nachbaut und die dann auch verklagen.
Weiterer Punkt. Du kannst nach diesem Patent auf der Seite des Europäischen Patentamtes und des Deutschen Patentamtes suchen. Wenn das nur ein Amerikanisches Patent ist es überhaupt kein Problem. Amerikanische Patente gelten in Europa nicht. Hier muss für jedes Land eine separate Anmeldung gemacht werden – welche Kosten verursachen (weshalb viele Patente nicht weltweit angemeldet sind).

Unter Strich wenn du die Sache für dich nutzen möchtest und sie nicht ausstellen willst -> Mach dir keinen Kopf. Wenn es mehr als das sein soll -> Patentanwalt!

Was auch möglich ist wenn du die Sache für eine Ausstellung machen willst – schreib die Firma doch einfach an und frag nach. Du kannst ihnen ja sagen, dass du kostenlos Werbung für sie machst.
Wenn es Kommerziell werden soll kann der Lizenzinhaber Lizenzen an dich vergeben -> Hier auf jeden Fall ein Patentanwalt einschalten!
Viele Klagen könnten heute vermieden werden wenn die Parteien davor miteinander gesprochen hätten.

Woher hab ich die ganzen Infos? Hatte letztes Semester eine Vorlesung dazu. Kann also keine Quellen angeben. Angeben sind wie immer nicht Rechtsbindend.
 
Hallo,

danke für die Infos.

Also darf ich es in jedem Falle nachbauen für den Eigengebrauch, das Resultat hier aber z.b. nicht präsentieren? Das wäre ja nur der halbe Spaß...

Grüße

Nils
 
Würde ich aber machen - das hier ist ja keine Messe. Ist also nicht Wettbewerbsschädigend. Das Forum hat ja keine kommerzielle Basis und ist nicht öffentlich (Anmeldung nötig).
Verkauf das ganze halt nicht als deine Idee und gib an wo du sie her hast und dass die Idee der ober Hammer ist blabla …
Aber wenn du es ganz sicher haben willst -> Patentanwalt oder Deutsches Patentamt. Solche Fragen beantworten die sicher auch kostenlos wenn man die nett fragt.

Bei der Gelegenheit kannst auch gleich gucken ob das Patent in D angemeldet ist -> wenn nicht darfst du eh machen was du willst! Allerdings musst du das selber machen. Eine Patentrecherche ist wirklich teuer!
http://www.dpma.de/patent/recherche/index.html

Ein Problem ist aber, dass es sein kann, dass das Patent hier noch nicht veröffentlicht ist (also grad geprüft wird). Sprich du musst nach ablauf der Frist nochmal ne Suche machen.
Aber auf dieser Seite dürftest du alles Finden was dich interessiert.
 
Ich möchte gern das geniale Kugelverschlusssystem von meinem Astroller Einhandmesser nachbauen. Eine eingelegte Kugel entriegelt den Liner.
Auf dem Messer steht "US PATENT NR. SEKI JAPAN".

Darf ich es für Privatgebrauch nachbauen?
Und Darf ich sowas hier im Hobbybereich zeigen?

1. Du lebst in D? Falls das Ding überhaupt Schutzrechte hat, die in D wirken:

PatG §11: "Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;"


Vergleichbares gilt auch für andere Schutzrechte, die durchaus neben eines Patents noch gelten können. Heisst, für Dich privat kannst Du grundsätzlich nachbauen, was Du willst. Und natürlich ist das dann auch kein Verstoß gegen ein Schutzrecht, wenn man gemäß der Ausnahmen handelt. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

2. Grundsätzlich (!) kannst Du Dein Ergebnis dann auch hier zeigen. Ich bin aber recht schnell damit, offensichtliche Fakes rauszuschmeissen, wenn ich auch nur den Schimmer einer Vermutung habe, dass das Zeugels verkauft wird. Das wäre illegal, abgesehen davon mag ich das einfach nicht -> sinnvollerweise schreibt man dann auch ne Erklärung dazu.

3. Dieses Forum hat sehr wohl eine kommerzielle Basis. Vor allem aber ist es öffentlich. Was soll hier bitte nicht öffentlich sein). Jeder kann im Forum lesen, auch ohne angemeldet zu sein. Inklusive google. Noch öffentlicher gehts kaum.

Seltsame Vorlesungen gibts. Vor allem welche, die ohne Quellen auskommen.

Pitter
 
Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter.

Nochmal zum Thema Fake: Ich hatte nicht vor, das Messer so nachzubauen (wozu auch, ich hab ja schon so eines).

Ich will lediglich mal probieren, diese Kugelarretierung, die den Liner betätigt, bei einem eigenen Messer umzusetzten. Hoffe es klappt.

Grüße

PP
 
Wenn Du wirklich sicher gehen willst, und "dummes Anquatschen von der Seite" vermeiden willst, frag einfach bei der Firma nach, und erkläre, worum es geht.
1. Nachbau als private Tüftelei
2. kein Verkauf, nur für Dich selbst "just for fun" wegen 1.
3. keine Serienfertigung
das wären erstmal die grundsätzlichen Punkte, die *mir* jetzt auf Anhieb einfielen, ausser evtl.
4. was wäre nötig, wenn man doch mehr als nur eins bauen möchte ?

Wenn die Firma - wer auch immer - keine Einwände hat, wird sie Dir die offizielle Erlaubnis geben, sollte sie Einwände haben, wird sie Dir das ebenfalls mitteilen. Es muss nicht unbedingt bedeuten, dass man direkt Lizenzgebühr zu zahlen hat, wenn man so eine konkrete Frage stellt, bzw. eine positive Antwort bekommen sollte.
Falls es dir dennoch so gut gelingen sollte, dass Du Lust auf mehr bekommen könntest, oder Anfragen deswegen bekommen solltest, nimmst Du wieder Kontakt auf.

Fragen kostet nix, aber man sollte dann auch mit den Antworten leben können - ich habe bisher zweimal solche Anfragen losgeschickt, und beide Male positive = kostenlose Freigaben mit einfach zu erfüllenden Bedingungen bekommen :cool:

Gruß Andreas
 
Tschuldigense,

hatte ich vergessen zu erwähnen.

Habe die Firma Herbertz kontaktiert mit den o.g. Fragen. Mal schauen was die sagen.

Grüße

PP
 
Hm...
Die Firma Herbertz ist nur Importeur/Vertreiber, die werden Dich im Zweifel - wenn überhaupt - an den Originalhersteller verweisen, da sie selbst kaum Inhaber irgendwelcher Patentrechte sein werden.

Damit hast Du aber den ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan - sieh mal im Verschlußartenthread nach, vllt. steht der Rechteinhaber oder die Patennummer zu diesem Verschluß dort drin ;)

Gruß Andreas
 
Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

wir bedanken uns für Ihr obiges Schreiben und teilen Ihnen mit, dass wir das Messer Nr. 210610 seinerzeit aus Japan importiert haben. Wir kennen nicht den Patentbesitzer und können Ihnen diesbezüglich leider nicht helfen.

Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hartkopf


Hier steh ich nun, ich armer Tor, und bin so schlau als wie zuvor! (o.k. nicht ganz, die infos haben mir ja geholfen)

Scheint also ein uralter Mechanismus zu sein ,den ich so auch noch nicht woanders gesehen habe. Ich bau es mal, zeig es in der Galerie, vielleicht weiß dann ja jemand was dazu zu berichten.

PP
 
Hallo!

Wie lautet denn die Patentnummer des US-Patentes? Steht das da mit drauf?


Wenn es älter ist, kann es gut sein das das Patent eh schon abgelaufen ist (Laufzeit von Patenten sind max. 20 Jahre, danach werden sie frei..)
 

Hier steh ich nun, ich armer Tor, und bin so schlau als wie zuvor! (o.k. nicht ganz, die infos haben mir ja geholfen) …

Trotz der in post #8 von luftauge benannten Empfehlung hat doch pitter die für eine PRIVATANWENDUNG entscheidenden Punkte präzise aufgezeigt:

…. Falls das Ding überhaupt Schutzrechte hat, die in D wirken:

PatG §11: "Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;"


…. Heisst, für Dich privat kannst Du grundsätzlich nachbauen, was Du willst.


Grüße
cut
 
Wenn es älter ist, kann es gut sein das das Patent eh schon abgelaufen ist (Laufzeit von Patenten sind max. 20 Jahre, danach werden sie frei..)

Moin.

Diese Art des Verschlusses gibt es definitiv schon länger als 20 Jahre.

Mein allererstes Einhandmesser hatte nämlich so einen Kugelverschluß und das habe ich mir mit 16 Jahren gekauft:D

@painless potter
Wenn Du sowas nachbaust, dann nimm eine Edelstahlkugel.

Gruß
chamenos
 
Ha, ich hab das Patent gefunden!
Dort:
http://patft.uspto.gov/netahtml/PTO/srchnum.htm
D347375
als Suchbegriff eingeben.

Man braucht leider irgendein komisches Plug-In, um auf die Bilder (Klick auf Images) zuzugreifen, dass ich gerade nicht zu installieren im Stande bin.
Das nur zur Information, Probleme solltest du wie schon ausgeführt ja eh nicht bekommen.

edit: Gemeinheit! Man ist mir mit einer besseren Quelle zuvorgekommen!
 
US Patent

Die bildliche Darstellung des US-Schutzrechts # 347375 und insbesondere die fehlende Beschreibung von technischen Ansprüchen lassen wohl nur einen Rückschluß zu:
es handelte sich damals NICHT im Sinne des deutschen Patentrechts um eine schutzwürdige technisch Neuerung sondern um den Schutz des Messerdesigns.

Grüße
cut
 
Die außerdem 2004 abgelaufen ist.

Komisch finde ich das keine Verweise auf das Patent des verwendeten Locks eingetragen wurden. Macht man das nicht so?

Ciao Sven
 
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