JohnnieCope
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Kann mir jmd sagen wie es sich mit meinem Messer und dem geliebten §42a verhält?
Im Vergleich zum Bravo One zu dem ein Feststellungsbescheid vorliegt unterscheidet es sich nur in der Länge (11,3 statt 8,3 cm), der Klingenfarbe (Schwarz statt Silber) und das mein Messer einen kleinen Nagelheber hat.
Die Klingenform ist gleich (Drop-Point-Klinge?)
Alleine die längere Klinge sollte ja kein Waffenmerkmal sein wenn man davon ausgeht das feststehende Klingen bis 12cm kein Problem sind.
Meins----> http://www.pohlforce.de/uploads/pics/pf_a2sgen2_001.jpg
Legales Zweihandmesser Bravo One-----> http://www.pohlforce.de/uploads/pics/pf_boo_002.jpg
Im Vergleich zum Bravo One zu dem ein Feststellungsbescheid vorliegt unterscheidet es sich nur in der Länge (11,3 statt 8,3 cm), der Klingenfarbe (Schwarz statt Silber) und das mein Messer einen kleinen Nagelheber hat.
Die Klingenform ist gleich (Drop-Point-Klinge?)
Alleine die längere Klinge sollte ja kein Waffenmerkmal sein wenn man davon ausgeht das feststehende Klingen bis 12cm kein Problem sind.
Meins----> http://www.pohlforce.de/uploads/pics/pf_a2sgen2_001.jpg
Legales Zweihandmesser Bravo One-----> http://www.pohlforce.de/uploads/pics/pf_boo_002.jpg
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