thommy_l
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Hallo,
ich habe keine Ahnung, wo dieser Beitrag hin gehört, also mal hier.
In der weiteren Nachbarschaft wohnt ein Polizeibeamter (ja Excalibur, einer derjenigen Nachbarn aus meinem anderen Beitrag), der am Dienstgürtel ein definitiv nicht 42a konformes Messer trägt. Einhändig + verriegelt. Im Dienst ist das ja ok. Der Beamte hat einem Nachbarn ein Einhandmesser abgenommen und mich auch schon kritisch angeguggt. Mein neues Mini Scrama war aber sicher ... ich grinsend: unter 12cm und einseitig!
Jetzt zur Frage: Seine Dienstwaffe lässt er auf der Dienststelle zurück am Feierabend, das Messer trägt er nach Hause. Darf der als Zivilist (nach Dienstende) ein §42a Messer führen?
Danke für die Antworten
Thommy
ich habe keine Ahnung, wo dieser Beitrag hin gehört, also mal hier.
In der weiteren Nachbarschaft wohnt ein Polizeibeamter (ja Excalibur, einer derjenigen Nachbarn aus meinem anderen Beitrag), der am Dienstgürtel ein definitiv nicht 42a konformes Messer trägt. Einhändig + verriegelt. Im Dienst ist das ja ok. Der Beamte hat einem Nachbarn ein Einhandmesser abgenommen und mich auch schon kritisch angeguggt. Mein neues Mini Scrama war aber sicher ... ich grinsend: unter 12cm und einseitig!
Jetzt zur Frage: Seine Dienstwaffe lässt er auf der Dienststelle zurück am Feierabend, das Messer trägt er nach Hause. Darf der als Zivilist (nach Dienstende) ein §42a Messer führen?
Danke für die Antworten
Thommy