Polizeiliche Fehleinschätzungen

schrenz

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Hallo zusammen,
eigentlich müsste man ja drüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre....:rolleyes:.
Was ich am Wochenende erleben musste erklärt viele der Urban-Legends bezüglich des Waffengesetzes und der gesetzlichen Regelungen zu Messern:
Auf dem Hessentag in Butzbach letzten Sonntag hatte auch die Bundespolizei (formely known as Bundesgrenzschutz) eine Vitrine in welcher verschiedene verbotene Waffen und Gegenstände ausgestellt waren, und zwischen Wurfsternen, Fallmessern, Stockdegen usw befand sich auch ein Stiefeldolch mit der Beschriftung "Verbotene Waffe" :rolleyes:.
Ich habe mir dann doch gedacht, dass man dies nicht so ganz unwidersprochen lassen kann und den diensthabenden Kommissar mal auf ihren Schnitzer aufmerksam gemacht, er fing allerdings mit der Erklärung an, dass ein Stiefelmesser zwar prinzipiell erlaubt sei, dieses allerdings nicht, da beidseitig geschliffen und der Schwerpunkt vorn liegt und es so als Wurfmesser zu gebrauchen sei.
Ich habe ihm dann bei seiner Einstufung als Waffe zugestimmt, ihn aber auch drauf aufmerksam, dass dieser Gegenstand höchstens etwas mit dem Versammlungsgesetz zu tun hat, aber keinen verbotenen gegenstand darstellt (jetzt war ich in Klugschei..erlaune :D), daraufhin kam dann die Entgegnung, dass man auf öffentlichen Veranstaltungen überhaupt kein Messer tragen dürfe (ob das auch für mein winziges Gerber Air Ranger gilt, dass ich auf dem Hessentag in der Hosentasche hatte? :D).
Daraufhin habe ich ob dieser Ahnungslosigkeit dann doch aufgegeben, wunder mich aber jetzt wirklich nicht mehr darüber, wenn mir jemand was von verbotenen Messern über 20cm Gesamtlänge oder ähnliches erzählt, wenn schon eine Bundesbehörde sich mit Blick auf eine vielbesuchte Veranstaltung es nicht für nötig hält, genau Fakten zu verbreiten.
Grüße
Jens
 
Das kenne ich leider auch nur zu gut. Ein bekannter von mir zeigte mir ein ganz normales Survival im Chris Reeve Stil (Hohlgriff, Rückensäge,etc...) und er erzählte mir von einer deutschen Ornungshüter, der ihm mitgeteilt hatte, das Messer seie verboten, da die Klingenlänge über die Hand hinausgehe oder so einen Schund. Mir fiel erst mal die Kinnlade runter. Nachdem ich mir diese wieder hochgeklappt hatte, klärte ich ihn auf, dass dort wohl mal wieder ein Grün-Weißer (bzw. Blau-weißer) keine Ahnung hatte, und sich auf irgendwelche Gerüchte bezog. Seine Reaktion war alles andere als erfreut, allerdings war seine Meinung von den rechtschaffenden Beamten eh noch nie sehr Positiv, wodurch er sich nur bestätigt fühlte.^^
Einen schönen Abend allerseits,
Lukas
 
Ich hätte da auch noch eine nette Geschichte. Ist gar nicht lange her. Wenn ich irgendwann mal in Laune bin, fasse ich sie in Prosa. :D

Was mich an diesen Erlebnissen der unglaublichen Art vor allem zu oraler Inkontinenz anregt, sind die Folgen.

Bei einem juristischen Laien (trifft hier wohl auf die meisten zu) heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Daraufhin schlägt die judikative Maschinerie ziemlich kräftig zu.
Unsereiner kommt, auch wenn er "definitiv im Recht" ist (falls man sowas überhaupt noch sagen darf), nicht drumherum, einen Anwalt zu nehmen, um nicht bei irgenwelchen Phrasen, Phristen & Phormulierungen überfahren zu werden. Und selbst, wenn es hinterher "gut ausgeht", bleibt er wohl auf seinen Kosten sitzen.

Wenn Polizisten, BGSlern oder <choose your flavor of bureaucracy>, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine mehr oder weniger umfangreiche juristische Schulung genossen haben sollten (falls ich mit meiner Laienmeinung daneben liegen sollte: bitte korrigieren!) ein Fauxpas passiert, gibt es anscheinend keine Reperkussionen.
Ich rede jetzt nicht von Entlassungen, Diszis oder ähnlichem, aber eine Nachschulung wäre recht sinnvoll. Sowas in der Art wie: "Waffengesetz für Uniformträger: verständlich ausgedrückt". Eventuell mit Bildern. ;)

Ich finde das aktuelle Procedere weder überzeugend noch vertrauenerweckend noch gerecht noch richtig. :mad:

Bis denne!
Frank
 
Diese "Ahnungslose "findet man in allen Berufen.Bei Chirugen und ähnlichen Jobs ... finde ich es echt daneben,weil da gibt es manchmal nur eine Chance.


Umgekehrt, paßt aber zur Eröffnung:2005 war ich mit Bekannten im Schwarzwald-, dort spontan eine Tagestour in die Schweiz. In meinem Bulli liegt immer einiges an Messer rum.

Am Grenzübergang kamen bei mir Erinnerungen vom MF und Schweizer Messerrecht,allerdings diffus.Mein Beifahrer, Deutscher Polizeidirektor erklärte mir,das ist kein Problem.

Ja,so ist das mit den richtigen Information :D
 
Bei mir ist das schon Jahre her, allerdings hatten die mein Puma Folder mit 9cm Klinge nicht zu beanstanden, teilten mir aber mit, dass mein Führerschein fürs Autofahren nicht gültig sei, weil außer bei den für den alten 3´er gültigen Feldern, die waren gestempelkt, die anderen sternförmig gestanzt waren.

Ach echt? dachte ich, steckte das Ding weg und fuhr weiter. Im Dezember habe ich den Lappen schon 20 Jahre.....

Ganz richtig ist der Hinweis, dass es Fehler gibt, die haben Folgen fürs Leben und Fehler, da lacht man gern noch nach Jahren drüber.

Dumm ist, wenn bei so einer Veranstaltung eben Vorurteile bedient und Desinformation betrieben wird. Taktisch falsch war es, vom Waffenrecht auf das Versammlungsrecht abzukommen.
 
Taktisch falsch war es, vom Waffenrecht auf das Versammlungsrecht abzukommen.
Nach Jens' Beschreibung des Szenarios kommts darauf sowieso nicht an. Ein verbreitetes Zitat von D. Nuhr wäre da schon passender. Aber DAS könnte als Majestäts- äh... Beamtenbeleidigung augelegt werden.
Andererseits: wenn man die Antwort mit "ich zitiere" anfangen würde? :hehe:

Da fällt mir noch eine anderes Zitat desselben Künstlers ein:
"Die Justiz ist auf keinen Fall der richtige Ort, um nach Intelligenz zu suchen." (aus: "Gibt es intelligentes Leben?")

Bis denne!
Frank
 
Bei einem juristischen Laien (trifft hier wohl auf die meisten zu) heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Das mag sein. §16 und §17 StGB existieren aber. Dass die obige urban legend eben nicht stimmt, sollte aber auch der Laie wissen. Entsprechende Urteile wurden auch von der BILD ausführlich und verdummend kolportiert. Egal wie, zumindest juristisches Grundwissen gehört zur Allgemeinbildung. Die Quellen (Gesetze, bei der Rechtsprechung wirds schwerer, ack) sind frei zugänglich.

Daraufhin schlägt die judikative Maschinerie ziemlich kräftig zu.
Unsereiner kommt, auch wenn er "definitiv im Recht" ist (falls man sowas überhaupt noch sagen darf), nicht drumherum, einen Anwalt zu nehmen, um nicht bei irgenwelchen Phrasen, Phristen & Phormulierungen überfahren zu werden. Und selbst, wenn es hinterher "gut ausgeht", bleibt er wohl auf seinen Kosten sitzen.

Lebensrisiko. Letztlich entscheidet ja kein Beamter, was Recht oder Unrecht ist - Recht spricht ein Richter. Und der ist kein Beamter ;) Das gleiche Problem hast Du bei zig anderen angeblichen oder tatsächlichen Delikten auch. Es kann eben nicht schaden, zumindet grundsätzliche juristische Kenntnnisse in den Bereichen zu haben, mit denen man wahrscheinlich zu tun haben könnte.

Was denkst Du, wieviel Zeit ich "verplempere", um mir wegen dieses Forums hier wenigstens die Grundzüge der rechtlichen Vorschriften und der zugehörigen Rechtsprechung zueigen zu machen. Plus Urheberrecht, plus UWG, der ganze Kram rund um AGB. Wer das nicht tut, in unserem Fall eben die Kenntnis des WaffG samt zugehörigen Verordnungen, der hat halt ein höheres Risiko.

Ich finde das aktuelle Procedere weder überzeugend noch vertrauenerweckend noch gerecht noch richtig.

Wenn wir uns hier nur aufs WaffG fokussieren ist er Fokus halt sehr eng, um ein Procedere zu beurteilen. Lustig finde ich unnötigen Ärger auch nicht, nur fällt mir keine Alternative ein. IMO gibt es keine - es gibt genausowenig eine Rechtssicherheit, wie sonst irgendwelche Sicherheiten. Sicher ist der Tod. Ich sehs eher andersum - wenn ich der Meinung bin, ich dürfe und möchte ein Messer tragen, dann muss ich auch die Konsequenzen durchziehen.

Pitter
 
Der Titel ist wie oft bei solchen Beispielen, etwas übertrieben, es handelt sich hier nicht um eine generelle, sondern eine spezielle und auch subjektive Fehleinschätzung des einen Beamten - es waren auch nicht alle Stücke falsch beschrieben, sondern nur eins - was natürlich nichts an der falschen Aussage zu diesem ändert.

Ähnlich hatten wir es neulich bei der Sache mit diesem Messer, was vom Zollbeamten fälschlich und unzuständigerweise, quasi BKA-mäßig bewertet wurde, obwohl der Beamte selbst nur meinte, bzw. zu wissen glaubte, dass es vom BKA wohl als verbotenes Faustmesser/Stoßdolch *bewertet werden würde* - er hat in dem Fall vorweggenommen, was gar nicht seine Aufgabe und Zuständigkeit gewesen ist.

Was mich immer wieder wundert ist, dass es hier im Forum viele aktive Polizeibeamte gibt, aber man nie davon hört, dass oder ob sie ihren Kollegen zu einer anderen Sicht und Beurteilung von Messern haben bewegen können. Dass es ein Problem sein könnte, sich hier als aktiver Grüner/Blauweisser [:D] zu outen, ist nachvollziehbar.
Die alte Leier, dass "die Polizei" einfach nur zu blöd ist, Gesetze richtig zu lesen, kann ich als ehemaliger BGS-Beamter einfach nicht mehr hören.
Das WaffG ist nicht das einzige Gesetz, mit dem sich die Polizei befassen muss, und wenn man eine Experten für OK oder Autobahnraser vor sich haben sollte, muss man keine Referate über Waffen erwarten ;)

Ich hab es vor Jahren hier im Forum schon mal gefragt:
Warum nehmen sich manche nicht mal die Zeit, um einen ihnen bekannten Polizisten beim Bier darauf anzusprechen, und die Handhabung/Auslegung von Messerfragen durch die Polizei mal abzuklopfen, und sei es nur, zu erfahren, wie *der* Beamte es in "seinem" Revier macht.

Aber lästern und sich mit dem Überraschungsmoment im Rücken über falsch informierte Beamte lustig machen oder aufregen, ist immer einfacher und bequemer, als sich in ungezwungenen Momenten konstruktiv zu verhalten.
Wie schon der Kapitän der Titanic im falschen Augenblick festgestellt hat:
"Where the f*ck is all that water coming from ?" :steirer:

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach Jens' Beschreibung des Szenarios kommts darauf sowieso nicht an. Ein verbreitetes Zitat von D. Nuhr wäre da schon passender. Aber DAS könnte als Majestäts- äh... Beamtenbeleidigung augelegt werden.
Andererseits: wenn man die Antwort mit "ich zitiere" anfangen würde? :hehe:

Da fällt mir noch eine anderes Zitat desselben Künstlers ein:
"Die Justiz ist auf keinen Fall der richtige Ort, um nach Intelligenz zu suchen." (aus: "Gibt es intelligentes Leben?")

Bis denne!
Frank
Das Gespräch verlief ausgesprochen sachlich und freundlich, das Versammlungsrecht brachte der Beamte mit rein, verstolperte sich dort allerdings in der These, dass dann überhaupt keine Messer erlaubt seien.
Diesem einzelnen Kameraden mache ich noch nicht mal einen Vorwurf, obwohl es sich immerhin um einen Oberkommissar handelte und nicht um einen frischen Heizdrahtträger, ärgerlich finde ich, dass bei der Ausstellung von Exponaten, welche von tausenden Besuchern angeschaut wird, nicht mit etwas mehr Sorgfalt vorgegangen wird.
Vielleicht hätten sie einfach mal bei den Kollegen von der Landespolizei 200m weiter reinschauen sollen, dort war nämlich bei einer sehr ähnlichen Vitrine alles im grünen Bereich.

@Pitter
Natürlich ist WaffG nur ein sehr eng gefasster Bereich, aber von uns Messerträgern erwartet die Justiz ebenfalls, dass wir uns informieren (und als Schußwaffenbesitzer wird es noch viel schlimmer), in meinen Augen ist es schon ein Gesetz, von welchem der Beamte auf der Straße schon gewisse Grundkenntnisse haben sollte, genauso wie man erwartet, dass er die StVO grob kennt :D.
Grüße
Jens
 
Na ja,
das nicht jeder Polizist jedes Gesetz in allen Einzelheiten kennen kann
ist schon klar.
Aber darum gehts hier doch garnicht.
Wer sich mit einem Stand zum Thema auf eine Messe stellt könnte sich ruhig vorher schlaumachen!
Tut ers nicht wirds schnell peinlich!

Andreas
 
... jedenfalls war es eine gute tat den beamten freundlich auf seine fehlleistung hin anzusprechen - vielleicht ist das ja fuer ihn der ausloeser sich nochmals eingehender mit der thematik zu beschaeftigen!

schoene gruesse,
hawky

--
Dumme Leute kann man nur mit dummen Argumenten ueberzeugen.
 
Na ja,
das nicht jeder Polizist jedes Gesetz in allen Einzelheiten kennen kann
ist schon klar.
Aber darum gehts hier doch garnicht.
Wer sich mit einem Stand zum Thema auf eine Messe stellt könnte sich ruhig vorher schlaumachen!
Tut ers nicht wirds schnell peinlich!

Andreas


Das ist der Punkt, es ist eine Sache, wenn Otto-Normalstreifenpolizist bei ner Personenkontrolle einen Gegenstand im Zweifelsfall sicherstellt. Wenn ich aber als Experte von mir aus Bürger informieren will, MUSS da alles stimmen. Das kann man einfach erwarten...
Ich hatte beruflich (Lokaljournalist) neulich einen ähnlichen Fall. Da haben Beamte so eine alberne Softairtruppe hochgenommen, und dann in einer Pressemitteilung wirklich Unsinn verbreitet. Wäre es mir nicht aufgefallen, hätten das am nächsten Tag Hunderttausende in drei verschiedenen Zeitungen gelesen und für bare Münze genommen. (Und die Leute die Ahnung haben, hätten sich mal wieder über unfähige Schmierenschreiber auslassen können).

Chrisse
 
... Wenn ich aber als Experte von mir aus Bürger informieren will, MUSS da alles stimmen. Das kann man einfach erwarten...

Ich hatte beruflich (Lokaljournalist) neulich einen ähnlichen Fall. Wäre es mir nicht aufgefallen, hätten das am nächsten Tag Hunderttausende in drei verschiedenen Zeitungen gelesen und für bare Münze genommen. (Und die Leute die Ahnung haben, hätten sich mal wieder über unfähige Schmierenschreiber auslassen können).
...
Aber das ist doch der Punkt, den ich angesprochen hatte:
1. Das WaffG ist nicht das einzige Gesetz, mit dem sich die Polzei befasst, somit ist nicht das WaffG ein Maßstab für Expertentum, nur weil *wir* hier im Forum uns speziell dafür interessieren - er sollte wissen, was drin steht, zumindest wo er es nachzuschlagen hat.
2. Die Bundespolizei ist schon gar nicht "Ottonormalpolizei" -> andere Zuständigkeiten, andere Tätigkeiten als Landespolizei, *die* LaPo ist nämlich näher am Alltag, aber auch sie haben ganz allgemein *kein* spezielles Gesetz, in dem jeder Experte ist oder sein muss.
Und JA, Bundesgesetze gelten trotzdem für alle Dienststellen gleich...
3. Da wirst Du als Journalist zustimmen - nur weil Du das Beispiel gebracht hast ;)
Ein Journalist ist Experte für Journalismus allgemein, aber muss ganz sicher nicht in allen Lebensbereichen, über die man berichten kann, "Experte" sein.

Von einem Wirtschafts"experten" erwarte ich aussagekräftige, ungeschönte/neutrale bis kritische Wirtschaftsberichte, aber ganz sicher keine akzeptable Sportreportage, solang es sich um den reinen Sportaspekt handelt. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel - so konnte ein namhafter Chefredakteur eines Sportsenders ausgerechnet eine popelige Frage zu seinem Spezialgebiet Fussball nicht nur einfach falsch, sondern gar nicht beantworten...

Und sicher ist das peinlich, dass bei der Vorbereitung für so eine Veranstaltung geschlampt wurde - weis jemand, ob der Fehler nach dem Hinweis in einer stillen Minute evtl. korrigiert wurde ?
Nein, hat zumindest niemand genau nachkontrolliert, aber trotzdem ist es eine "polizeiliche Fehleinschätzung", die zu den "urban legends" bezüglich der ahnungslosen Polizei hinzugefügt wird...

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendjemand hat hier gefordert das mal mit einem Polizisten beim Bier zu besprechen.
Ich hoffe Polizeischülerin beim Coctail reicht? :)

hier nur die Ergebnise:

Also, dafür das sie gerade vor 4 wochen Das waffenrecht in der Schule hatten schien sie mir mit "relativ" wenig überzeugung hinter ihrem Wissen zu stehen, vorallem im Bezug auf Messer.
Wesentlich besser war ihr wissen bezüglich Schusswaffen jeglicher Art (binn auch Sportschütze).

Im wesentlichen, und das hat sie selbst so formuliert, Wissen weder sie noch ihre Ausbilder wirklich genau was jetzt wie zu bewerten ist. Wärend der unterschied von Werkzeug zu Waffe noch sehr gut bekannt war war der Schritt Waffe- In Dtld. Verboten für sie kaum bzw. garnicht einzuschätzen.

Leider liess sich das Thema aufgrund der völlig unqualifizierten zwischenrufe meiner freundin nicht weiter ausdehnen.
(zitat aus einer anderen Situation: "Ähhh Tu das ding weg! Nicht dass dich jemad damit sieht!" als ich mit meinem Eigenbau Dolch Späne zum Grillfeuer Anzünden geschnitzt habe)
 
Na ja, eigentlich sind auch Richter Beamte, allerdings mit Jurastudium.

Nein, sorry, aber das sind sie eben nicht, es gibt Beamte des höheren Dienstes mit Jurastudium und etwas ganz anderes, nämlich Richter.

Und weil sie das nicht sind, fallen sie auch nicht unter das Beamtenrecht, sondern es gibt eigens ein Deutsches Richtergesetz.

Klugscheißermodus aus.

:)giovanni
 
Wärend der unterschied von Werkzeug zu Waffe noch sehr gut bekannt war war der Schritt Waffe- In Dtld. Verboten für sie kaum bzw. garnicht einzuschätzen.

Der Unterschied von Werzeug zu Waffe hat einen gewissen kulturellen Hintergrund bzw. ist aus gesellschaftlichen Denkmustern entstanden.

Die Verbote gibt es, nicht weil man meint "sowas gehört verboten", sondern weil bestimmte Dinge im Zusammenhang mit Kriminalität / Wiederholungstätern häufig auftauchten, in nicht kriminellen Zusammenhängen allerdings weniger.
 
Unabhängig von einer entschuldbaren, persönlichen Fehleinschätzung oder "Gesetzesunsicherheit" einer einzelnen Person, egal welcher Berufsgruppe, sollte eine "Bürgerinformation" von Seiten der Gesetzesvertreter, wie im hier geschilderten Beispiel, absolut fehlerfrei sein.

Aber wie man sieht, gibt es immer wieder einen Unterschied zwischen "sollte" und "ist".

Grüße

____
Tom
 
...
Also, dafür das sie gerade vor 4 wochen Das waffenrecht in der Schule hatten schien sie mir mit "relativ" wenig überzeugung hinter ihrem Wissen zu stehen, vorallem im Bezug auf Messer.
Wesentlich besser war ihr wissen bezüglich Schusswaffen jeglicher Art
"Gefordert" hatte ich das zwar nicht, aber trotzdem Danke für den "lebensgefährlichen" persönlichen Einsatz :D
Vielleicht fragt sie in der Rechtskundeausbildung jetzt etwas genauer nach, weil sie auf eine böse Lücke aufmerksam gemacht wurde. Die Rechtskundelehrer haben in der Regel mehr Zeit, solche Feinheiten rauszufummeln.
Und wundert Dich das jetzt wirklich, dass sie zu Messern nicht überzeugt war, etwas zu wissen, aber zu Schusswaffen schon ?

Die Dienstwaffe trägt jeder in Dienst am Mann/Frau - das wird bis zum Erbrechen in der Formalausbldung gelernt, entsprechend werden die zugehörigen gesetzlichen Bestimmungen zu Schußwaffen auch genauer gelehrt/gelernt.

"Das Messer" als Waffe/Werkzeug ist einer von vielen Punkten in der planmäßigen Rechtskundeausbildung - nicht nur ein Teil, sondern eher nur ein verschwindend geringer Teil, weil es eben noch viele andere Gesetze zu lernen gibt. Polizeidienst ist eben wirklich nicht nur Messer und WaffG - aber offenbar glauben das immer noch zu Viele hier.

Werkzeugbau Schneid-/Umformtechnik bedeutet auch nicht "nur" Messer- oder Stanzenbau und ganz speziell Wärmebehandlung von Stählen, das ist auch nur ein kleiner Teil des Berufsbildes, und trotzdem wissen Viele nach der Ausbildung nichts mehr darüber, obwohl sie es müssten.
Entweder man kann von Allem etwas, weil man sich für vieles interessiert und dahintersteht, oder man spezialisiert sich und vergisst den Rest - wie das für (fast) alle anderen Berufe auch gilt. Dabei entsteht aus vielen Gründen zwangsläufig auch Schwund.

Gruß Andreas
 
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