Praxiserfahrungen mit dem neuen WaffG

Andreas B.

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Hallo an alle.

Hoffe das der Thread hier richtig am richtigen Platz ist.

Wer hat bereits Erfahrungen mit dem neuen WaffG sammeln dürfen oder können?

Ich bin bereits zweimal diesbezüglich kontrolliert worden, mit merkwürdigen Reaktionen.

Bei einer Mountainbiketour mit meinem Spyderco Para Military, was zur folge hatte das der Polizist sich unsicher gewesen ist und ich das Messer auf der Polizeiwache wieder abholen musste. Ohne weitere Folgen.
Und im Alltag vor dem Büro beim zerteilen von Kartonagen (im Anzug) mit meinem ProTech Runt 2 Automatik was keine weiteren Folgen hatte. Außer das der nette Mensch in Grün das Messer sehr niedlich gefunden hatte und praktisch!

Wer hat sonst Erfahrungen und in welcher Form?

Gruß Andreas
 
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AW: Praxiserfahrungen mit dem neuen WaffG!!!

Ich bin vor einigen Tagen wie üblich zu einem Kunden mit einem Schwert in einer nicht mit Schloss versiegelten Flintentasche gedackelt.
Das Schwert aber zusätzlich wie es sich gehört sauberst in seinem Brokatbeutel verschnürt.
Natürlich ,auf was trifft man,auf einen Ordnungsverhüter, sprich Polizisten. Ja was ich denn da hätte : Antwort : Ein antikes, frisch restauriertes Schwert das ich jetzt beim Kunden abliefere.
Antwort des Unfiormierten :O.k. und tschüss.
Es sieht so aus als ob die Suppe wirklich nicht so heiß gegessen wird wie sie angerührt wurde.
Gruß
Stefan
 
AW: Praxiserfahrungen mit dem neuen WaffG!!!

Komisch, so alt ich jetzt bin -und das sind doch schon ein paar Jahre- hat mich bisher nur ein einziges mal ein Polizeibeamter gefragt was ich in den Taschen habe, und das war bei einer gross angelegten Drogenrazzia, bei der eine komplette Strasse abgeriegelt wurde und auch jeder Anwesende gefilzt wurde.
Also wie macht ihr das, dass ihr so oft gefilzt werdet?
 
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Polizeibeamte gehen von Wahrscheinlichkeiten aus.

- Mann, <25 Jahre alt, allein unterwegs = Kontrolle
- Mann, >25 Jahre alt, allein unterwegs = vllt. Kontrolle
- Mann, >40 Jahre alt, allein unterwegs =keine Kontrolle

Kann man ewig so weiter spinnen. Es gibt etliche Begeleitumstände, die entscheiden, ob kontolliert wird oder nicht.

- Mann mit Flintentasche = Kontrolle
- Polizist hat ein Bauchgefühl = Kontrolle
- Mann hat Frau dabei = keine Kontrolle (diesen Umstand hat beispielsweise die RAF bewusst ausgenutzt)
- Mann sieht verdächtig aus = Kontrolle (so passiert einem entfernten Verwandten meiner Freundin bei einer Autokontrolle - Pol.:"...was schauen sie denn so komisch, wenn ich sage, Sie sollen aus dem Auto kommen?!" e.Verw.:"Ich gucke, wo ich meinen Rollstuhl hinstellen kann, um auszusteigen." Pol.:":staun:Fahren Sie weiter." )

Vielleicht siehst du recht unverdächtig aus.

Ookami
 
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@Andreas B.
Bei welcher Gelegenheit (und wo) bist Du denn beim Mountainbiken kontrolliert worden? Da ich ja auch im Ländle wohne und häufiger biken gehe macht mich das neugierig.

Sorry für OT!

Gruß,
Oliver
 
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Aber gern etwas ausführlicher.

Nun das erste mal ist bei einer Mountainbiketour (Raum Backnang/Rudersberg) gewesen als wir bei einer Metzgerei und bei einem Bäcker gehalten haben.
Wir sind direkt davor auf einer Bank gesessen und ich habe mein Spyderco Para Military zum Brötchenschmieren verwendet, welches ich im Rucksack mitgeführt habe. In diesem Moment haben zwei jüngere Polizisten gehalten um selbst einzukaufen und sind dabei auf uns aufmerksam geworden und auf das Messer. Aufgrund deren Unsicherheit mit dem neuen Gesetz und dessen Auslegung haben sie das Messer mitgenommen auf die Wache, wo ich es am nächsten Tag ohne weitere Probleme abholen konnte mit einer sehr freundlichen Entschuldigung des dort wachehabenden Beamtens für die mir entstandene Mühe.

Das zweite mal als ich (im Anzug) dirkt vor dem Büro (Stadt Göppingen), auf dem Gehsteig einige Kartonagen mit meinem Protech Runt 2 Automatik zerteilt habe für das passgerechte Mülleimerformat. Dabei hat mich ein sehr freundlicher Beamter auf mein Messer angesprochen, aufgrund dessen das es ein Automatik ist. Als er es begutachtete meinte er nur wie nett, klein und praktisch das ganze ist. Und das ist es gewesen!
Dieses Messer trage ich täglich im Anzug bei mir, da es einfach praktisch und handlich ist. Und noch nie hatte ich in irgend einer weise Schwierigkeiten mit meinem Begleiter.
 
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Ich hatte am Mi Innenausschuß und habe während der Sitzung zu Beginn überreichten einen Briefumschlag mit dem Böker MPT geöffnet. Nach der Sitzung hat mich der Polizeivertreter angesprochen, das sowas doch jetzt verboten wäre. Ich habe ihn daruaf hingewisen, daß die Klinge ja nicht einklappbar und daher aufgrund der Länge unproblematisch sei. Es hat sich daraufhin die Neuregelung von mir mal richtig darlegen lassen und mir anschließend die Ohren vollgeheult, wie man als verantwortlicher Häuptling seinen Indianern DAS denn bitte erklären sollte, diese Regelungen wären doch nur für Juristen mit gleichzeitigen Messertick zu verstehen :(
 
AW: Praxiserfahrungen mit dem neuen WaffG!!!

...der Polizeivertreter ...Ich habe ihn daruaf hingewisen, daß die Klinge ja nicht einklappbar und daher aufgrund der Länge unproblematisch sei. Es hat sich daraufhin die Neuregelung von mir mal richtig darlegen lassen und mir anschließend die Ohren vollgeheult, wie man als verantwortlicher Häuptling seinen Indianern DAS denn bitte erklären sollte, diese Regelungen wären doch nur für Juristen mit gleichzeitigen Messertick zu verstehen :(

Auf der einen Seite freut mich die kritische Reaktion des Polizeivertreters auf das Gesetz,
auf der anderen Seite erschreckt mich die Unwissenheit über die Sachlage, die aus seiner Reaktion erkennbar ist.
Da sollen sich Leute ein Urteil über Gegenstände bilden, die da scheinbar gar keine Ahnung haben.
Und da muss sich dann der Bürger drauf verlassen können und seine Sicherheit drin wiederfinden? So auf eine sachliche Einschätzung der rechtlichen Lage und des anerkannten Zweck hoffen?
Na denn, ... mit diesen Aussichten bin ich gespannt auf weitere Praxiserfahrungen.:staun:
 
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auf der anderen Seite erschreckt mich die Unwissenheit über die Sachlage, die aus seiner Reaktion erkennbar ist.
Da sollen sich Leute ein Urteil über Gegenstände bilden, die da scheinbar gar keine Ahnung haben.
Und da muss sich dann der Bürger drauf verlassen können und seine Sicherheit drin wiederfinden?

Was Sicherheit angeht, da braucht ein Polizist das WaffG gar nicht zu kennen. Wenn jemand einen Gegenstand für eine Straftat oder zur Vorbereitung einer solchen verwendet, sind wenigstens der Gegenstand, meist auch der Typ weg von der Strasse. Das geben alleine schon das Polizeigesetz oder vergleichbare Verordnungen her. Und *das* sollte jeder Polizist kennen und wird es auch.

Dazu sollte man bedenken, wieviele neue Regelungen pro Jahr beschlossen werden. Ich bin mir auch sicher, dass ich einzelne Bereiche der StVO samt zugehöriger Rechtsprechung und diversen Verwaltungs- und Bauvorschriften besser im Kopf habe, als ein Polizist. Ich habe da auch einen Vorteil, ich kann mich mit dem Bereich viel intensiver befassen. Das kann ein Polizist nicht leisten, der ist in erster Linie Polizist, nicht Jurist oder Hobbygesetzkniefiesler.

Es ist aber sehr wohl erkannt worden, dass das, was im WaffG verabschiedet wurde einer Erklärung bedarf, wie damit in der Praxis umzugehen ist. Lies bitte die aktuellen Stellungnahmen einiger Innenministerien auf der IMSW Seite: http://www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php

Das geht als Behördenmitteilung auch an die Polizei und Ordnungsbehörden.

Der Witz ist eher ein anderer. Das WaffG ist ein Bundesgesetz. Grundsätzlich muss der Bund, wenn notwendig, entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen. Aus den Innenministerien der Länder - zumindest aus einigen - kam eine entsprechende Forderung an das BMI.
Die Länder sind dagegen mit der Durchführung des WaffG beauftragt, unter der Aufsicht des Bundes. Nur kommt aus dem BMI nix genaueres, bzw. zmindest bisher sieht man auch keinen Bedarf. Siehe Antwort des BMI unter obiger URL.

Sprich, offenbar möchte man das Verbot des Führens bewusst möglichst allgemein halten, um sich in der Druchführung möglichst viele Möglichkeiten offenzuhalten.

Das Problem: Wenn und solange das so passiert, wie es beispielsweise im Sinne des bayer. StMI ist, hätte auch ich mit der Formulierung und der WaffG Novelle überhaupt kein Problem. Nur - so eine allgemein gehaltene Vorschrift ist ein wunderbarer Schritt im Hinblick für weitere, und dann auch konkretere, Verbotsvorschriften. Udn genau dahin sehe ich die ganze WaffG Diskussion nämlich hin wandern.

Ja, bewusst ausgeklammert habe ich den Passus "Kein sozial adäquater Gebrauch und damit auch kein allgemein anerkannter Zweck ist nach der Gesetzesintention, ein Messer als Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit sich zu führen.". Das ist eine andere Diskussion.

Pitter
 
AW: Praxiserfahrungen mit dem neuen WaffG!!!

Ich wollte hier nicht eine neue Diskussionsrunde los treten über die Sinnhaftigkeit des neue WaffG, den dazu gibt es genügend andere Threads hier im Forum. Dass nun das führen von Einhandmessern ohne „sozial Adäquater Grund“ verboten ist stellt eine Tatsache dar.
Das Gesetz ist nun beschlossene Sache und wir müssen uns irgendwie damit arrangieren. Alles andere ist nun Erbsenzählerei und Wassertreterei.
Es soll hier im Thread um Praxiserfahrungen gehen, um gewisse Erfahrungswerte zu sammeln und Argumentationshilfen zu bekommen um vielleicht auch einer willkürlichen Auslegungsorgie entgegen zu wirken.
Ich hoffe auf euer Verständnis.

Gruß Andreas
 
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Das Blöde an der Willkür ist das sie wilkürlich ist,d.h.der Phantasie kann freien Lauf gelasen werden. Auf solch schwachsinnige
Begründungen wie einem manchmal entgegengehalten werden kommt man von alleine nie.
Schlimmerweise ist es noch eine Gummi-Gesetzgebung : Die Definitionen sind so genau das die Erde durchaus danach den Kern der Sonne bilden könnte...seufz...
Da hilft nur Eines : Kreativ dagegen schwafeln, jedenfalls mein Erfahrungswert beim Umgang mit Schwertern und Behörden.
Gruß
Stefan
 
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Ich habe die Erfahrung bei dem Lebensmittelhändler meines geringsten Mißtrauens gemacht, das die Kundschaft irritierter schaut, wenn man sein Fixed (hier wars der niedliche Mini Hunter von CS) zieht, um die unsäglichen PE-Umverpackungen um die Getränke zu entfernen, als wenn man wie gewohnt sein "Einhandkampfmesser" zückt, um das gleiche zu tun (hier ein Endura IV, plain).

Ich habe das zwei Wochen lang getestet und bin wieder beim Endura zum einkaufen gelandet. Da wird man nicht mal halbschief angesehn.

Inspiriert von dem Erlebnis habe ich eine Freundin, die als fachfremd gelten darf, aber bei der Staatsanwaltschaft Messer öfter mal als Asservate auf den Tisch bekommt, gebeten, sich das für sie am "ungefährlichsten" aussehende aus meiner Sammlung auszusuchen.

Das waren die Kandidaten:



Gewonnen, als Harmlosestes Messer des Jahres, haben:

Die Kleinen Schwarzen!
Gerber Mini-Covert und Benchmade Mini-Griptilian. (Beide mit Teilwelle)


So sieht das natürlich nicht repräsentative Ergebnis aus...
Hätt ich auch nicht gedacht...
 
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Ich kann Deine Erfahrungen "gefühlsmässig" bestätigen.
Ich trage mein RAT-3 im Hosenbund. Die "Umgebung" reagiert auf ein aus dem Hosenbund gezogenes Messer doch etwas irritiert. Wenn ich mein AF-Covert aus der Hosentasche geholt habe, dann schien das eher als "normal" akzeptiert.
 
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Sprich, offenbar möchte man das Verbot des Führens bewusst möglichst allgemein halten, um sich in der Druchführung möglichst viele Möglichkeiten offenzuhalten.

Da entspicht ja auch genau der Intention des Gesetzgebers, wie er in Ausschußsitzungen und Plenardebatte dargelegt wurde: Eine Rechtsgrundlage schaffen, um gegen "Störer" möglichst beliebig vorgehen zu können. Das eröffnet paktisch alle Möglichkeiten von "pflichtgemäßem Ermessen" über schlichte Opportunität bis hin zu Einnahmeorientiertem Vorgehen oder völliger Willkür. Sogar letztere ist laut dern Redebeiträgen einiger MdBs auch beabsichtigt, wenn sie das Gesetz bewußt in der Absicht beschlossen haben, den Vollzugsorganen zu ermöglichen, die Regelungen z.B. gegen bayrische Trachtenfestbesucher und "Jugendliche Machos mit Migrationshintergrund" unterschiedlich anzuwenden. Unterschiedlich anwenden lassen sich solche Ordnungswidrgkeitstatbestände aber auch z.B. nach vermuteter Solvenz des Adressaten.
Dieses Aushebeln des Rechtsstaatsprinzips durch die geschickte Kombination von Einzelfallgesetzen mit nebulösen gesetzlichen Generalklauseln ist auch seit Jahren die politische Linie einflußreicher Strömungen in der deutschen Politik.

Auch das alte Gesetz kannten viele Vollzugsbeamte nicht (vgl. z.B. die Legende der über-8,5cm-Verbotsregelung). Alle Regeln können Beamte im kaffkaesken Deutschland gar nicht kennen, egal in welchem Bereich, die neuen Vorschriften treffen dort schließlich laufend und oft gleich kiloweise ein. Wenn alle öffentlich Bediensteten das alles studieren würden, würde kaum noch jemand etwas von seinen eigentlichen Aufgaben schaffen.
 
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Hallo,
meine Praxiserfahrung war irgendwie schon fast wieder lustig.:hehe:
Ich saß hinter dem Schwimmbad und wartete Geduldig das mein DLRG Training anfing. und weil ich da so saß muste ich den mänlichen spieltrieb befriedigen und zog mein CRKT Military aus der Tasche (ich wuste noch nicht von dem neues Waffg es war wahrscheinlich der 7.4.08). 15min Später stand ich 2 Polizisten gegenüber die mir erklärte das jemand die Polizei gerufen hat weil ich hier mit einer (WAFFE) sitze....................Naja das übliche: an die Wand stellen Taschen Durchsuchen. Mehr als ein Handy und MP3 Player fanden die nicht. Doch dan zog der doch das Messer aus der Tasche was ich so schön zwischen meinem Geldbeutel versteckt hatte. Der Polizist schaute sich das Messer an, machte es auf ( natürlich der obligatorische Schärfetest) und hat es nichr mehr zu bekommen. Ich machte es also zu der Typ fragte wie alt ich sei ich sagte ich sei 14. Er und sein Kollege musten lachen und wollten mich mit aus Präsidium nehmen. Währen der Fahrt erklärte ich den beiden ich hab doch DLRG. Also haben die mich wieder zurückgehafren und haben mir (achtung jetz kommts) das CRKt zurückgegeben. Natürlich haben alle schön geschaut
als ich mit so einem tollen blauen Auto wieder vors Schwimmbad gefahren wurde.
OHja seitdem habe ich nur noch ein Sak und ein Opinel dabei.:lach:
grüße justin
 
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trotz aller komik-so richtig lachen mag ich nicht!

wie kann es sein, daß jemand der sein messer zum brötchenschmieren benutzt (also offensichtlich ein legal anerkannter zweck), überhaupt nur auf das messer angesprochen wird?

nebenbei: seit dem neuen Wffg beobachtet man sich ja auch selbst und überlegt hin und her wegen dem einhandmesser. ich habe die einhändige öffnungsfunktion inzwischen in so vielen situationen ganz bewußt als unabdingbar erlebt (im täglichen leben wo man immer etwas in der linken hand hält um dann aus irgendeinen grund mal eben schnell noch was mit rechts abzuschneiden, oder zu trennen), daß es für mich eigentlich nicht in frage kommt, auf diese messer zu verzichten!

man sollte die gesetzesmacher zu je 200 stunden bühnentechnikarbeit verdonnern und dann möchte ich sehen, wie sie die kabel o.a. verkleben und während sie ihr messer mit 2 händen aufmachen, sich das tape immer so schön verwurschtelt....... es ist und bleibt nonsens.

vielleicht müßte man durch die hintertür szenarien entwicklen, wo aufgrund des arbeitsschutzes (!!!!) die verwendung von einhandmessern dringend geboten sein muß!

meine derzeitige meinung zum thema. (ich kann so (ohne einhand) nicht arbeiten!);)
lg
 
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Bitte führt *Diskussionen über die Sinnhaftigkeit* in den entsprechenden Themen.

*Hier* geht es um Praxiserfahrungen.

Nebenbei gesagt, die "Wofür braucht man?"-Schiene hängt mir sowas von zum Hals raus. Ich muss mich nicht rechtfertigen, sehe ich gar nicht ein. Solange ich niemandem Schaden zufüge, geht es niemanden einen Dreck an, was ich wofür brauche.

Keno
 
AW: Praxiserfahrungen mit dem neuen WaffG!!!

vielleicht müßte man durch die hintertür szenarien entwicklen, wo aufgrund des arbeitsschutzes (!!!!) die verwendung von einhandmessern dringend geboten sein muß!

meine derzeitige meinung zum thema. (ich kann so (ohne einhand) nicht arbeiten!);)
lg

Musst du ja auch nicht, erstens befinden sich die meisten Arbeitsplätze in diesem Land auf privatem Gelände, ergo kein öffentlicher Raum, zweitens ist die Berufsausübung ein rechtmäßiger Grund. Mit Hintertürchen kommst du da nicht weiter. Lästig ist und bleibt eben der Transport im VERschlossenen Behältnis von und zur Wirkungsstätte.
(Edit: Ich begebe mich bei der Transportweise hier lieber nicht auf dünnes Eis, indem ich sage, wie ICH es mache, sondern gehe einfach vom worst case der Gesetzesauslegung aus. Ich übernehme nämlich keine Verantwortung für das Pech anderer.)

Meine Praxiserfahrungen sind momentan so, dass meine Umgebung alarmierter ist, wenn ich ein kleines feststehendes Messer aus der Kydex hinterm Rücken hervorzaubere, oder beide Hände beschwörend bewege, um ein kleines Hartkopfmesserchen oder Schweizer zu öffnen, als wenn ich mal eben mit dem Endura ne Packung Druckerpapier oder ein Brötchen sauber aufschneide. Zack-Auf-Schnitt-Zack-Weg.

Ich vermute so langsam, dass ein Beobachter etwas nervöser ist, wenn er sieht, dass man beide Hände benutzt, da er noch nicht weiß, wozu (und es sieht auch so mühevoll=gefährlich,wichtig aus). Bei nem Einhänder kann ich mit der freien Hand schon vorher nen Bezug zum Schnittgut herstellen, indem ich es anfasse.

"Gehuppt wie geschprung" - Entweder man passt zu einer Zielgruppe und hat Pech, in dem Fall daheimlassen;
oder man hat Glück und darf seine Lieblinge fast immer mitnehmen. Ein bischen Feingefühl muss natürlich auch da sein.
Aber das war eigentlich schon immer so. Ich gehe nicht davon aus, dass die Allgemeinheit genaues über irgendeine Gesetzesnovelle weiß und daher einfach auf Verdacht jeder einen Gesetzesverstoß vermuten wird, wenn das Werkzeug der Wahl keine roten Griffschalen und nen Korkenzieher hat. - Wie früher auch.

Bislang hatte ich wohl Glück, was meine Zielgruppenzugehörigkeit (unter 30, männlich) angeht, muss aber auch sagen, dass ich nicht mehr oft gesetzrelevantes Werlzeug dabei habe. Bekannte und Kollegen kennen meinen Spleen, aber bezeichnenderweise sind davon nur die "weltfremden", die mit mir Abi machten, ein wenig ängstlich und voreingenommen was Messer angeht. Wenns drauf ankommt, kommen sie aber angekrochen mit "haste mal..."
 
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