Probleme mit Assist Opener beim Zoll möglich?

wolf04

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Hi,

hat schon mal jemand von Euch Probleme beim deutschen Zoll bei der Einfuhr eines Assist Openers gehabt? Manschmal kennen sich die Zöllner ja leider nicht so toll mit Waffenrecht aus. Bei mir haben die mal in so einer handgeschriebenen Dienstanweisung nachgeblättert weil er meinte ein großes zweischneidiges Messer könnte verboten sein.... na und jetzt warte ich auf ein schönes Kershaw...

Naja,

wolf04
 
meine meinung: in deutschland ist ALLES möglich.
deshalb am besten schon mal auf den GAU beim zoll vorbereiten. :hehe:
 
Danke für die Hilfe,

ich werde mich dann mal geistig auf die Diskussion vorbereiten. :mad: Vielleicht werde ich ja mal positiv überrascht.
MFG,
wolf04
 
Zum "assisted opener" existiert ein Feststellungsbescheid des BKA vom 09.07.2004 KT21/ZV25-5164.01-Z-17. Dieser wurde im Vorschriftenbereich "Verbote und Beschränkungen" innerhalb der Bundesfinanzverwaltung auch veröffentlicht. Auf der Site des BKA solltest du den Feststellungsbescheid auch als pdf-Datei finden können. Drucke ihn aus und lege ihn beim Zoll mit vor, damit dein "assisted opener" nicht als verbotenes Springmesser einkassiert wird.
 
Hi!

Den Feststellungsbescheid findest Du beim BKA unter:

http://www.bka.de/profil/faq/waffen...de/pdf/fb-federunterstuetztes-klappmesser.pdf

Schließe mich dem Tip an: Ausdrucken, mitnehmen, vorlegen.

Sgian hat recht, das Ding wurde auch veröffentlicht, aber bei Hunderten von Umläufen und Kenntnisnahmen und einer rechtlichen Bandbreite, die von so lustig-spannenden Sachen wie der Milchfett-Verbilligungs-DA bis zu für Waffen-Nichtfachleute so einfach zu beantwortenden Frage reicht, ob ein Messer, das nach Teilöffnung dann auch weiter aufgeht, eben ein verbotenes Springmesser sein könnte, kann man die Kolleg(inn)en von der Postzollstelle ja mal ein wenig unterstützen :)
 
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