[Produkthaftung] Ein Messer verkaufen oder lieber doch nicht ?

Aar_Duke

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Hallo liebe Gemeinde,

Seit längerem quält mich das folgende Problem. Leider konnte ich noch keine Antworten finden.

Meine Hobby ist das Taschenmesser und Zigarrencutter zu machen. Ich habe auch eine Seite in den Socialmedias wo ich Bilder davon poste. Jedoch nicht zum Verkauf anbiete.

Desöftern erhalte ich Nachfragen ob ich denn nicht eines Verkaufe, aus aller Welt, aber vorallem USA.

Nun meine Sorgen, man hört ja oft von Schadensersatzklagen. Wenn sich zum Beispiel jmd mit Messer verletzt, wie sehen da die rechtlichen folgen aus ?

Gibt es bestimmte Warnungen oder Anleitungen die man beilegt um sich vor sowas zu schützen. Die 3 Mark 50 die bei soeinem Verkauf vllt. hängen bleiben, sind es mir nicht Wert in irgendwelche Schwierigkeiten zu kommen.

Ich hoffe ihr könnt mir mit Tips oder Ratschlägen helfen.

Viele Grüße und schönes Wochenende!

Aar_Duke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Ein Messer verkaufen oder lieber doch nicht ?

Lege eine Zettel mit bei, wo Vorschicht scharf, oder so drauf steht. Was meinst du, warum auf den Wegwerfkaffeebechern, dieses Stück Pappe herum gemacht wird, wo Vorsicht heiß drauf steht?
 
AW: Ein Messer verkaufen oder lieber doch nicht ?

wenn absehbar ist, das du nie in dieses Land willst, würd ich da einfach nix beilegen. Rechtlich können die dir da gar nix.

Gruß
 
AW: Ein Messer verkaufen oder lieber doch nicht ?

Es ist schon richtig: rechtlich können die Dir nix.
Doch den Ärger hast Du.

Wenn es keine wirklich grosse Mühe macht: Zettel für Dumme beilegen, ruhiges Gewissen haben.

Grüsse
Zodiak
 
AW: Ein Messer verkaufen oder lieber doch nicht ?

Vielen Dank für die Antworten. Ich sehe schon, ein Zettel mit Hinweisen kann nicht schaden.

Viele Grüße
 
AW: Ein Messer verkaufen oder lieber doch nicht ?

Hallo,

ich würde mir an deiner Stelle erstmal einen Preis für die Teile überlegen, bei dem mehr als 3 Mark 50 hängen bleiben und somit auch die Motivation zum Verkauf steigt. Warum solltest du deine Arbeiten verschenken? Wenn den Leuten das dann zu teuer ist, dann hat sich dein Problem auch erledigt.

Bei einem Zigarrencutter könnte man z.B. folgenden Warnhinweis beilegen: "Do not insert your thumbs or fingers
into the cutter at any time. Serious injury may occur. Keep out of reach of children. For use by responsible adults only."

yaammoo

P.S.: Zeigst du uns auch ein paar deiner Arbeiten?
 
Ich habe den Titel mal etwas aussagefähiger gemacht und schiebe das in die Recht-und-Politik-Ecke
 
Ich würde da mal die Kirche im Dorf lassen. Hat schon mal jemand bei einem Spyderco oder einem Messer eines anderen, etablierten US-Herstellers so einen "Idiotenzettel" als Beileger gesehen? Ich nicht...
 
Ich würde da mal die Kirche im Dorf lassen. Hat schon mal jemand bei einem Spyderco oder einem Messer eines anderen, etablierten US-Herstellers so einen "Idiotenzettel" als Beileger gesehen? Ich nicht...

Naja, also Chris Reeve legt sowas dazu.
Nur zur Info, ohne eigene Meinung in der Sache
 
Meine Hobby ist das Taschenmesser und Zigarrencutter zu machen. Ich habe auch eine Seite in den Socialmedias wo ich Bilder davon poste. Jedoch nicht zum Verkauf anbiete.

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Nun meine Sorgen, man hört ja oft von Schadensersatzklagen. Wenn sich zum Beispiel jmd mit Messer verletzt, wie sehen da die rechtlichen folgen aus ?

Gibt es bestimmte Warnungen oder Anleitungen die man beilegt um sich vor sowas zu schützen. Die 3 Mark 50 die bei soeinem Verkauf vllt. hängen bleiben, sind es mir nicht Wert in irgendwelche Schwierigkeiten zu kommen.

Wenn schwanger dann folgt ein dicker Bauch. Ist kein dicker Bauch gewollt, ist Schwangerschaft nicht zielführend. Sprich, wer Kohle will, hat auch Pflichten.

Du redest von "Produkthaftung". Das Gesetz dazu findest Du hier: https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG

Unter anderem ist die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen für Dich gelten. Vereinfach gesagt, betrifft es Hersteller. Die ein Produkt herstellen um damit im gewerblichen Sinn das Produkt in den Verkehr zu bringen. "Gewerblich" heisst gewerblich tätig sein, beschreibt also ein faktisches Handeln und hat nichts damit zu tun, ob jemand ein Gewerbe angemeldet hat, oder nicht.

Wenn Du also Dein Produkt auf eine Art in den Verkehr bringst, die gewerblich *ist*, dann halte ich es nicht für übertrieben vorsichtig, sich wenigstens mal Gedanken zu machen, wies mit der Haftung ausschaut. Marc kann gut reden. Ich will das Thema nicht dramatisieren, aber Böker hat ganz sicher eine gute Versicherung. Und eine RA Kanzlei, die etwaige Haftungsfälle bearbeitet.

Wie siehts da in Deinem Gewerbe aus?

Der Punkt ist: So ausm Bauch raus, seh ich es wie Marc. Wer sich mit nem üblichen, gängigen Messer schneidet, hat halt Pech. Nach meiner laienhaften Meinung billigen deutsche Gerichte den Menschen eine gewisse Mindestintelligenz zu. Und erwarten nicht, dass auf nem Hammer ein Aufkleber pappt, auf dem steht "nicht auf den Finger hauen".

Wenn ein Trollo sich mit Deinem Schneidgerät aber in den Finger schneidet und meint, Schmerzensgeld erklagen zu müssen, dann wirst Du Dich damit auseinandersetzen müssen. Das sind die Nebenpflichten, die sich aus gewerblichen Tätigkeiten ergeben. Sprich, mit dem Risiko muss man leben, es kalkulieren, und dagegen Maßnahmen ergreifen.

Oder man muss es sein lassen, für Produkte Geld zu verlangen.

Pitter
 
Vielen Dank für die Antworten.

Das Gesetzt über Produkthaftung bezieht sich doch auf ein Produkt welches durch fehlerhaftigkeit einen Schaden verursacht hat ? Oder verstehe ich das falsch ?

Aar_Duke
 
Das Gesetzt über Produkthaftung bezieht sich doch auf ein Produkt welches durch fehlerhaftigkeit einen Schaden verursacht hat ? Oder verstehe ich das falsch ?

Lies bitte mal das ganze Gesetz, besonders auch §3.
Ja, das Produkt muss einen Fehler haben, wenn der Hersteller für Schäden haften soll.
Aber *was* ein Fehler ist, ist sehr sehr weit gefasst.

Pitter
 
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