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Nimmt man die Gaswaffe mit , egal ob geladen, ungeladen oder defekt, ist der "Kleinen Waffenschein" Pflicht.
Genauso schleppend, wie mit dem "Kleinen Waffenschein" geht es auch bei den seit dem 1. April verbotenen Gegenständen wie Butterfly-Messern oder Wurfsternen voran. Obwohl massenhaft solche Waffen im Umlauf sein müssen, wurden bis Freitag nur 50 bei der Polizei abgegeben.