Hallo,
ich lebe im ländlichen Raum und stoße regelmäßig auf Wald- und Feldwege die über lange Stellen derb mit Gestrüp zugewachsen sind, sowohl von den Seiten als auch vom Boden her, oft mit Stacheln und Dornen.
Das Führen einer Machete ist ja bekanntermaßen verboten bzw. nur wenn beruflich notwendig erlaubt, aber wie steht es mit Sicheln mit Klingenlänge über 12 cm, wie werden diese rechtlich eingestuft? Konkret geht es um Klingenlängen im Bereich 20-30cm.
ich lebe im ländlichen Raum und stoße regelmäßig auf Wald- und Feldwege die über lange Stellen derb mit Gestrüp zugewachsen sind, sowohl von den Seiten als auch vom Boden her, oft mit Stacheln und Dornen.
Das Führen einer Machete ist ja bekanntermaßen verboten bzw. nur wenn beruflich notwendig erlaubt, aber wie steht es mit Sicheln mit Klingenlänge über 12 cm, wie werden diese rechtlich eingestuft? Konkret geht es um Klingenlängen im Bereich 20-30cm.