@ kingvalle,
wie ich dir versucht habe aufzuzeigen, scheint die Hausordnung deiner Schule, dir das tragen deines Military in der Jeanstasche zu verbieten, nicht haltbar zu sein.
Im Hessischen Schulgesetz findet sich keine Bestimmung, die dir dies verbietet.
Einen entsprechenden "Waffenerlass", wie in einigen Bundesländern existierend, auf den die Hausordnung gestützt werden könnte, konnte ich nicht finden.
In dem von dir zitierten § 82 des Hessischen Schulgesetzes sind lediglich die Pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen angeführt, die angewendet werden können, wenn Schülerinnen und Schüler gegen Bestimmungen des Schulgesetzes verstoßen.
Auf der Homepage der Hessischen Polizei ist u. a. ausgeführt, dass Taschenmesser keine Waffen sind, dienen sie eigentlich sehr sinnvollen Tätigkeiten, wie z. B. dem Bearbeiten von Stöcken oder Ästen im Zeltlager oder zum Brotschneiden beim Campen.
Die Hessische Polizei verweist auf dieser Seite auf
http://www.time4teen.de
die ich dir, nicht zuletzt aufgrund einige deiner Beiträge hier im Forum,
insbesondere zu dem von dir verfassten Thread "Kurze Einschätzung zu meinem Military" und deine Bemerkungen zu deiner Lehrerin (Gerüchte zum Hanfkonsum) und "ich bin nicht der Typ, dem jemand was klaut", anrate. einmal anzuschauen. Die Lektüre dürfte sehr gewinnbringend sein.
Ansprechpartner für dich wäre übrigens dein Schulleiter, jedenfalls so das Hessische Schulgesetz, der dich mag, wie du ziemlich am Anfang dieses Threads schreibst, obwohl er dich nicht kennt und du ihn nicht, wie du später schreibst.
Mit deinem Hinweis an Cheez: "Es kann meinem Schulleiter, wie einem Richter egal sein, wie ich über mein Military denke. Gedanken sind frei."
befindest du dich in einem Irrtum. Einserseits sind Gedanken so lange frei, bist du sie öffentlich von dir gibst, andererseits wird jeder Richter deine frei gemachten Gedanken bei einer evtl. Urteilsfindung beiziehen.
Höre auf die Vorschläge von Luftauge und Pitter und nimm ein Wenger, Victorinox oder Tool mit in die Schule.
@ Non Sequitur
In Niedersachsen gibt es keine Vorschrift, die die Mitnahme des Military in die Schule verbietet.
Weder im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom
03.03.1998, zuletzt geändert am 17.12.2004, noch im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums, der das Mitbringen von Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes in die Schule verbietet.
Sollte dir eine andere Vorschrift bekannt sein, wäre ich dir dankbar, wenn du mir diese zugänglich machen würdest.
Gruß
Jo