Rechtliche Definitionsfrage zur Schulordnung

Ich bin Lehrer. Meine Ausbildung habe ich in der Sek. II gemacht, in dieser Zeit war das Thema Messer nie ein Problem, es war schlicht nicht existent, weil das Oberthema Gewaltprävention kaum relevant war (was nicht bedeuten soll, alle Gymnasiasten seinen kleine Engel). Jetzt arbeite ich seit 5 Jahren in einer Brennpunkt-Hauptschule; jedes Messer, das ich zu Gesicht bekomme, wird einkassiert (habe selbst allerdings auch keines mehr dabei, man will ja Vorbild sein). Der Grund dafür liegt darin, dass einfach insgesamt zu viel passiert, als dass ich noch differenzieren könnte. Weiß ich von der Existenz des Messers (weil der Schüler offen vor meinen Augen damit herumgespielt hat) und es geschieht etwas, werde ich in die Verantwortung genommen.
 
HankEr schrieb:
"die die Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen. " [Zitat aus dem Berliner Schulgesetz]

Ja, das ist das Ziel. Theoretisch. Nur haben die Minsiter im Kultusministerium und die Angestellten der Schulverwaltung, wenn überhaupt, dann schon vor Urzeiten, ein Klassenzimmer von vorne gesehen. Wir in Bayern halten da mal gleich ganz die Klappe, de unsere Bildungsministerin die Praxis der Schule ja nichtmal auf der Schulbank allzu lange mitbekommen hat ;) Da reden Fische vom Fliegen.

Es ist einfach *nicht* so HankEr, egal was man als Zielvorgaben definiert. In den höheren Schulen hast Du eher Wissenvermittlung ohne Vermittlung sozialer Kernkompetenzen. Und wenn Du ganz weit nach unten siehst, ist man froh, wenn man nicht als Lehrer selbst Pruegel kassiert. Irgendwo dazwichen bewegt sich jeder Lehrer. Was da oben steht ist ne nette Theorie, die aber immer noch von der fehlerhaften Idee ausgeht, die Schule könne mehr oder weniger alleine Erziehungsaufgaben wahrnehmen.

Du weisst dass ich der letzte bin, der in Messer ein Gefahrenpotential hineindichtet, das diese nicht haben. Aber angesichts der Fürsorgepflicht, die der Lehrer nunmal konkret hat, würde ich in einer Schule auch alles verbieten, was über ein Schweizer Messer oer maximal ein Multitool hinausgeht. Irgendeinen Tod muss man sterben.

Und es steht auch den Usern eines Messerforums frei, mal über den eigenen Tellerrand hinauszusehen, und bevor man hier tolle Theorien entwickelt, sich mindestens mal anzuhören, wovon man eigentlich redet.
Ich bin hier nicht im USN oder FWR, wo man alle erstmal als Deppen und Sheeple hinstellt, die mit unkonventionellen Gegenständen ihre Probleme haben. Die Idioten da draussen und wir Messersammler, die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, hilft uns garantiert nicht weiter, wenn wir das Thema "Messer" konstruktiv vermitteln wollen.

Grüße
Pitter
 
pitter schrieb:
In den höheren Schulen hast Du eher Wissenvermittlung ohne Vermittlung sozialer Kernkompetenzen. Und wenn Du ganz weit nach unten siehst, ist man froh, wenn man nicht als Lehrer selbst Pruegel kassiert. Irgendwo dazwichen bewegt sich jeder Lehrer.
Selbstverständlich, ist das leider so.
würde ich in einer Schule auch alles verbieten, was über ein Schweizer Messer oer maximal ein Multitool hinausgeht.
Sicher, kann man. Man kann auch über Schuluniform (fände ich z.B. gut, so freigeistig ich auch sonst veranlagt zu sein scheine :p) diskutieren, Verantwortung der Eltern, der Medien, der Lehrer, usw.usf. Aber das würde doch alles viel zu weit gehen und völlig losgelöst von allem anderen kann man auch die Messerthematik nicht beleuchten, deshalb sage ich ja das wird man hier nicht sinnvoll durchdiskutieren können.
 
Ich will und kann nicht glauben, dass es mitlerweile nur von der sozialen Akzeptanz bestimmt wird, ob ein Gegenstand verboten ist oder erlaubt. Ob ein Messer Ladybug heisst und grün angepsinselt ist oder Military und Camo/Taktical aussieht sollte egal sein, solange im Gesetz nicht davon die Rede ist, dass eins der Beiden durch Kriterien verboten ist. Herrgottnochmal, wenn es erlaubt ist, eine Jacke anzuziehen, dann darf ich in der Schule auch eine Jacke mit Blutspritzern, in Armeefarben mit dem Namen Blood-Warrior-Kill-War-Dome-Boom-Monster-Jacket anziehen, wenn es mir Spaß macht, egal ob das irgendwem nicht gefällt. Die Privatperson ist grade gegen sowas vom Gesetz geschützt!

Das Beispiel, dass es mir geklaut wird, fällt hier mal raus, weil:

1. Ich nicht der Typ bin, dem jemand was klaut.

2. In unserer Schule keine hohe Gewaltbereitschaft herrscht.


Das mit dem Direktor, den zu fragen, ist schwerer, als ihr glaubt. Der kennt mich nicht, ich ihn nicht. Meine Klassenlehrerin hat bei sowas sicherlich selbst keine Ahnung, die wird sich rechtlich noch nie mit der Schulordnung befasst haben.

So leid es mir tut, ich werde wohl doch noch ein Multitool oder sowas kaufen müssen, auch wenn mich das stark enttäuscht, extra für die Schule ein Werkzeug kaufen zu müssen!

Und nochmal was zum auftreten des Military:
Selbst Türsteher in der Disco haben das gesehen (muss man vorlegen) und mich eingelassen. Entweder ich mache also nen vernünftigen Eindruck, oder das Military kann nicht soo schlimm wirken.

@cheez: Es kann sowohl meinem Schulleiter, wie einem Richter, genau wie in diesem Thema egal sein, wie ich über mein Military denke. Es kommt auf das an was, ich tue, nicht, was ich dabei denke. NOCH sind schließlich die Gedanken frei!


Kingvalle
 
Servus Kingvalle,

I lese hier schon ne ganze Zeit in Deinem Thema mit. Beginnen möchte ich meinen Beitrag zu Deiner Frage mit ner Geschichte von Früher. zu meiner Schulzeit war es üblich, in allen Schulen die ich besuchte :) ,und das waren genau vier verschiedene, alles zu konfiszieren was nicht zum Unterricht gehörte, diesen aber in irgendeiner Weise gestört hätte. Das waren alles Dinge von denen wir dachten ohne sie nicht sein zu können. In gewisser weise war das auch eher sportlich zu sehen, wenn man es nicht übertrieb. Wenn mans übertrieb wars weg, wenn mans schlimm übertrieb wurde es disziplinarisch. Als wir dem Alter nach schon fast und teilweise bereits volljärig waren hatte sich in der 11ten einer ein Klappmesser a la Buck 110 gekauft, und warum auch immer dann auch in der Schule dabei. Soweit so gut. Und die Frage muß denk ich doch erlaubt sein was macht einer mit dem Messer oder auch zu was braucht er es. Besagter hat sich schlichtweg wichtig damit gemacht, sich beim damit angeben fast selbst verletzt und alle anderen haben große Augen gemacht. Jetzt wieder auf Dich bezogen. Ich werd nen Teufel tun Dir irgendwas zu unterstellen, aber um Dir Ratschläge zum Umgang mit nem Messer zu geben kenn ich Dich zu wenig. Deshalb versuch ich auch eher allgemein zu bleiben. Irgendwie würde mich schon interressieren was Deine Motivation ist das Ding unbedingt in die Schule mitzunehmen, nicht als Rechtfertigung aber um Dich besser zu verstehen. Das nur tun zu wollen weil es kein Gesetz dagegen gibt ? versteh ich nicht. Bei der Schulordnung handelt es sich um Hausrecht. Da braucht es erstmal im Datail keine gesetzliche Regelung ausm Landtag. Und da braucht es gar keine Gefahr sei sie konkret, sei sie potentiell, abstrakt oder sonst was. Regelungszweck einer schulordnung ist nicht vorrangig die Gefahrenabwehr, sondern das Sicherstellen des reibungslosen Lehrbetrieb von z.B. 1000 Schülern und Lehrkörper+Hausmeister+alle anderen. Da muß schonmal das rein persönliche Interesse zurückstecken. Du bist doch da nicht allein. Ganz im Gegenteil , da haben Andere für dich die Verantwortung, d,h, was immer in der Schule falsch laufen würde, jemand anderes muß für Dein Handeln den Kopf hinhalten, im extremen Haftungsfall sogar für Dein Tun ein Leben lang blechen, wenn eine Aufsichtspflicht verletzt wäre.? Also mir gefällt unter diesem Gesichtspunkt deine Definition von persönlicher Freiheit überhaupt nicht.

Das mit dem Hausrecht wäre ungefär so wie wenn zu Dir nach Haus der Vorwerkvertreter kommt und gegen Euren Willen seinen Kram vorführt. Ist auch nicht gefährlich und auch nicht gesetzlich verboten, außer eben unter dem Umweg Hausrecht bzw. Hausfrieden.

Noch ein konkreter Ratschlag zum Ende: Nachdem Du eh kein Vertrauen zu Deinem Direx hast . Spar Dir das Fragen egal welchen Lehrers Du bringst sie nur in eine Zwickmühle. Genau die Aufsichtspflichtverletzung beginnt mit dem Wissen über den Missstand, hier die vermeintliche Gefahr die von Deinem Messer (hoffentlich nicht von Dir) ausgehen könnte.

Lass es daheim.

Gruß Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Frage, die mich noch beschäftigt ist, ob Lehrer in Funktionsverkzeugen, z.B. einem Leatherman die selbe Gefahr sehen, wie bei einem Military, daher, ob man ein Leatherman mitnehmen darf, wo das Military weg ist. Sowas will ich nicht austesten, aber ich habe hier z.B. noch den tragbaren Werkzeugkasten von Victorinox rumfliegen, habe ich damit im ernstfall weniger Probleme?
Das Military unbedingt durchzubringen ist nicht ums Verrecken mein Wille, eher klarzustellen, dass man ab und zu auch mal überlegen sollte, warum bzw. was eigentlich verboten ist und wie das real aussieht! Nur, dass ich ein Messer dabeihabe ist für mich Pflicht, ein Leatherman z.B. wäre durchaus auch was Schönes. Hier kommt auch immer wieder das "wieso". Ich weiß es selbst nicht. Ohne fehlt was. Beim Griff in die Tasche muss ich was Kaltes aus Stahl spüren, sonst ist mir unwohl. Sein wann ich den Tick habe, kann ich garnicht mehr sagen, das kam einfach so. Ihr kennt das...


Kingvalle

@Michael L. : Dein Standpunkt ist von allen bisher der realitätsnaheste! Aber meine Meinung zur sozialverträglichkeit bleibt dadurch gleich: fuck the system, wenigstens nen bisschen!
 
kingvalle schrieb:
Ich will und kann nicht glauben, dass es mitlerweile nur von der sozialen Akzeptanz bestimmt wird, ob ein Gegenstand verboten ist oder erlaubt.

Wenn man mal die Akzeptanz hernimmt: Insgesamt gesehen ist das so. Die Meinung der Mehrheit bestimmt Normen. Sich ausserhalb der Norm zu bewegen, wird sanktioniert. Was denkst Du denn? Warum sollte das beim Messertragen anders sein? Fahr kein Auto, trink keinen Alkohol, zieh ne BW Jacke und Springerstiefel an. Der Mensch denkt in Schubläden. In die muss man nicht passen, aber dann muss man Mühe aufwenden, so dass andere das auch merken. Deswegen trage ich natürlich trotzdem Messer und rede darüber. Ich darf mich nur nicht wundern, wenn mich Nachbar Meyer seltsam anschaut, wenn ich nen 4" Folder auspacke. Schön dass wir darüber reden können ;)

Schule ist was anderes, da gilt grundsätzlich (in bestimmten Grenzen) das Hausrecht. (Fast) genauso kann ich von jedem der in meine Wohnung tritt verlangen, er möge eine Zipfelmütze tragen. Und genauso kann man in eine Disko nur Leute mit krummen Nasen reinlassen. Und genauso verbietet eine Schule das Tragen von Handys, Messern und das Tragen von Blood-Warrior-Kill-War-Dome-Boom-Monster-Jackets.

Welches Gesetz sollte Dich davor schützen? Hint: Nein, das Grundgesetz ist es nicht. Nichtmal bei einer staatlichen Schule.

Grüße
Pitter
 
Ist jetzt philosophisch: Das System wird Dich schlucken oder fucken, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Und Du wirst es nicht mal merken. Hat den Vorteil dass es nicht weh tut. Zumindest nicht körperlich. Hät ich übrigens in Deinem Alter auch niemandem geglaubt, obwohl ich damals viel angepasster war wie heute.

hab nochmal Deine Schulordnung gefilzt. Dein, und jedes andere Messer was nicht direkt schulischen Zwecken dient, also z.B. Basteln fällt da darunter: Jeder Gegenstand der geeignet ist, zu Verletzungen zu führen. Der Passus steht da drin, um sicherzustellen nicht irgendwas exotisches übersehen zu haben, bzw dem Erfindungsreichtum der Schüler zuvorzukommen. Wir damals haben z.B. mit Apothekerspritzen samt Nadeln Wasserschlachten geschlagen. Hier isser der gefährliche Gegenstand. Das das nicht erlaubt war :p mußten wir so hinnehmen, auch ohne azsdrückliche Regelung in der Schulordnung.

Im übrigen vom Verhalten des Eigentümer oder Besitzers völlig unabhängig.
Also gehst Du mit jedem Messer ein gewisses Risiko ein.

Dass die Schulordnung diesbezüglich nicht toll ist, respektive was regelt was in der Schule schon immer verboten war (sprich alles was dem Lernzweck wiederspricht) muß ich zugeben. Vieleicht bringst Du die Lehrer dazu drüber nachzudenken, dass sie eben gerade durch diesen Passus in Ihrem Ermessen eingeschränkt sind, und, für den Juristen, viel leichter in ne Aufsichtspflichverletzung schlittern können, weil sie z.B. den Regenschirm nicht verboten haben (den muß man nicht mit in die KLasse nehmen), oder nicht alle Schüler auf gefährliche Gegenstände durchsucht haben, um die Einhaltung der Schulordnung sicherzustellen. Da braucht es nur die erste Zivilklage auf schadensersatz wegen versäumter Aufsichtspflicht (Eltern können da sehr erfinderisch sein, wenns nicht um iher Aufsichtspflich geht).
Da wird versucht etwas zu regeln was da eben von der Rechtsysthematik nicht hingehört.
Ein Schulleiter hat einen Lehrauftrag, er hat ne Verkehrsicherheitspflicht, er hat die Dienstaufsicht über den Leerkörper, er hat das Hausrecht aber er ist darüberhinaus nicht für die Gefahrenabwehr zuständig. Dafür gibt es Gesetze, die die Sicherheits und Polizeibehörden ermächtigen einzuschreiten, sollte eine entsprechende Gefahr bestehen.

Gruß Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn ich richtig gezählt habe, haben bis jetzt zwei hier anwesende Lehrer postet, daß sie die Messer, die sie in ihrer Schule sehen, einkassieren.
Eigentlich überflüssig zu sagen, daß besagte Lehrer vermutlich eine ziemlich "liberale" weil messerophile Einstellung bezüglich Messern haben. Wie viel anders muß dann wohl die Reaktion von Lehrern sein, die keine "besondere Beziehung" zu Messern haben.

Das ist die Realität. Das finde ich, sollte Dir, kingvalle, und einigen Diskutanten zu denken geben.

Abhängig von dem Gewaltpotential an der Schule, dem persönlichen Auftreten des Messerträgers, den Ansichten der Lehrer, Eltern und Schüler, kann ich mir dennoch vorstellen, daß es noch heile Ecken in diesem unseren Lande gibt, in denen ein Tool oder ein Victorinox kein Problem darstellt.
Ob Du und Deine Schule sich in so einer Ecke befinden, kannst nur Du alleine entscheiden.

Servus achlais
 
kingvalle schrieb:
... Sowas will ich nicht austesten, aber ...

Siehst Du, das ist wohl der Knackpunkt. Im positiven Sinne nicht wollen, aber im "negativen Sinne" durchhalten, das verstehe ich nicht. Wofür holst Du Dir dann moralische Unterstützung ?

Das Zitat aus dem Berliner Schulgesetz spare ich mir, aber dort muss man gar nichts reininterpretieren, einfach umsetzen.
Spekulativ behaupte ich, Schuldirektoren sind von Natur aus auch keine Unmenschen.

Allein die Tatsache, dass sich jemand in eigener Sache mit der Schulordnung befasst, und sich wenigstens Gedanken über das dort Geschriebene macht, und deshalb im Rektorat vorstellig würde, sollte als Minimalnachweis einer gewissen geistigen Reife anerkannt werden, um dem Anliegen nicht von vornherein negativ gegenüberzustehen.

Alles andere ist "monolithische" Sturheit.

Gruß Andreas
 
Ich sehe eigentlich kein großes Problem.

Wenn kingvalle nachfragt bekomt er eine Antwort und muß sich danach richten.
Wenn er nicht fragt passiert eventuell nichts- gut isses.
Wenn das Messer einkassiert wird trägt folgende Argumentation: wenn feststehende Messer ausdrücklich erwähnt sind und Folder nicht, impliziert das, das Folder nicht verboten sind. Sonst stände ja Messer allgemein da. Das Messer wird an die Erziehungsberechtigten herausgegeben und gut isses.

Daß die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft immer mehr steigt ist bekannt. Ich komme aus einem sozialen Brennpunkt und trotzdem war bei mir der Weg zur Schule immer gefährlicher als der Aufenthalt in der Schule. Klar, da hat noch kein Lehrer die Aufsichtspflicht, aber der Unterschied in den Auswirkungen ist zu vernachlässigen.
Messer, die ohne altersbeschränkung erworben und geführt werden dürfen, bis vor das Schultor zu erlauben, in der Schule aber zu verbieten, ist in meinen Augen unsinnig und erinnert an die 3 Affen-Methode. Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.

In manchen Schulen sind ja sogar schon Boots und Fliegerjacken verboten. Meine Stiefel hätte mir der Lehrer persönlich abnehmen müssen... und danach wäre ich jeden Tag mit einem Agnostic Front T-Shirt in die Schule gekommen.
tn_2027T.gif
:steirer:

Bis ich ungefähr 16 war bin ich auch immer mit einem Fixed mit 10cm Klinge rumgelaufen. Kam mir cool vor und sicherer habe ich mich auch gefühlt. Dann habe ich eingesehen, daß es bescheuert war und bin auf Victorinox und CS-Gas umgestiegen.

Ganz ohne Messer wäre ich in der Schule aufgeschmissen gewesen. Oder wie bekommt man sonst einen abgebrochenen Bleistift wieder spitz? Federtaschen mit dazugehörigem Anspitzer waren ja eh nur was für Mädchen :D
Und wie bekommt man die Wurst klein, die man sich in der Pause im Supermarkt nebenan geholt hat. Und das Freistundenbier öffnen ist als Nichtraucher ohne Feuerzeug auch nicht ganz unproblematisch.
Unsere Lehrer waren da zum Glück ganz unverkrampft.

stay rude
braces
 
kingvalle schrieb:
Ich will und kann nicht glauben, dass es mitlerweile nur von der sozialen Akzeptanz bestimmt wird, ob ein Gegenstand verboten ist oder erlaubt. Ob ein Messer Ladybug heisst und grün angepsinselt ist oder Military und Camo/Taktical aussieht sollte egal sein, solange im Gesetz nicht davon die Rede ist, dass eins der Beiden durch Kriterien verboten ist. Herrgottnochmal, wenn es erlaubt ist, eine Jacke anzuziehen, dann darf ich in der Schule auch eine Jacke mit Blutspritzern, in Armeefarben mit dem Namen Blood-Warrior-Kill-War-Dome-Boom-Monster-Jacket anziehen, wenn es mir Spaß macht, egal ob das irgendwem nicht gefällt. Die Privatperson ist grade gegen sowas vom Gesetz geschützt!

Falsch. Fuer Schulen gilt, ebenso wie fuer alle moeglichen Bereiche des oeffentlichen Lebens, dass es bestimmte Regeln gibt, die fuer alle gelten. Solche Regeln haben - sicher nicht immer, aber doch in den meisten Faellen - durchaus einen Sinn; im Falle des Waffenerlasses zielen sie z.B. darauf ab, die Risiken, dass in einer Schule etwas passiert, also z.B. ein Schueler durch ein Messer verletzt wird, zu minimieren.

Man kann sich selbstverstaendlich darueber streiten, ob es sinnvoll ist, Messer in den Schulen generell zu verbieten, genauso wie man sich darueber streiten kann, ob z.B. eine Geschindigkeitsbeschraenkung in der Stadt sinnvoll ist oder nicht, aber nicht einfach so tun, als gaebe es diese Regeln nicht. Und zumindest in Niedersachsen duerfen Schueler z.B. Messer nicht mit in die Schule bringen. Das hat nichts mit sozialer Akzeptanz zu tun. Wer ein Messer mitbringt, verstoesst gegen den Waffenerlass. Punktum.

Fuer die Einhaltung dieser Regeln sind im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht die Lehrer verantwortlich, und zwar alle. Von daher geht jeder Lehrer, der z.B. einem Schueler stillschweigend erlaubt ein Messer mitzubringen, oder wegschaut, wenn sich jemand mit seinem Military die Fingernaegel sauber macht, ein voellig unkalkulierbares Risiko ein - wenn etwas passiert und es wird bekannt, dass er/sie von dem Messer wusste, wird der Lehrer belangt.

Von daher ist das ganze Gerede hier, dass man den Schulleiter ja nett fragen koenne, nicht sonderlich realistisch. Der waere mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er dir das Tragen eines Military in der Schule erlauben wuerde.

Hermann
 
pitter schrieb:
Schule ist was anderes, da gilt grundsätzlich (in bestimmten Grenzen) das Hausrecht. (Fast) genauso kann ich von jedem der in meine Wohnung tritt verlangen, er möge eine Zipfelmütze tragen. Und genauso kann man in eine Disko nur Leute mit krummen Nasen reinlassen. Und genauso verbietet eine Schule das Tragen von Handys, Messern und das Tragen von Blood-Warrior-Kill-War-Dome-Boom-Monster-Jackets.

Wobei es schon einen deutlichen Unterschied gibt zwischen Handys und den besagten Jackets auf der einen und Messern auf der anderen Seite.

Bei Handys und den Jackets waere ein Verbot etwas, was die Schule in eigener Regie beschliesst, d.h. auf einer Gesamtkonferenz.

Das Verbot des Tragens von Messern dagegen beruht auf einem Erlass des MK in Niedersachsen, der fuer alle Schulen bindend ist. Mit anderen Worten: Die Schulen haben hier keiner Entscheidungsspielraeume.

Hermann
 
Non Sequitur schrieb:
Von daher ist das ganze Gerede hier, dass man den Schulleiter ja nett fragen koenne, nicht sonderlich realistisch. Der waere mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er dir das Tragen eines Military in der Schule erlauben wuerde.
Realistisch um den Vorgang schon, da es um die Frage geht:
Beurteilt er/sie das Military als Waffe oder nicht, aber nicht, ob er das Tragen erlaubt, oder nicht. Das man damit schlafende Hunde weckt, dürfte klar sein.

@achlais:
Ich war ernsthaft der Meinung, dass dieser eine Satz klar wäre :D
War auf den Satz: "...ich will das nicht austesten..." bezogen, also erst gar keinen Versuch im Guten (Victorinox)starten, und lieber weiterhin in der schulischen "Halbillegalität" (Military) leben ;)

Gruß Andreas
 
@ kingvalle,

wie ich dir versucht habe aufzuzeigen, scheint die Hausordnung deiner Schule, dir das tragen deines Military in der Jeanstasche zu verbieten, nicht haltbar zu sein.

Im Hessischen Schulgesetz findet sich keine Bestimmung, die dir dies verbietet.

Einen entsprechenden "Waffenerlass", wie in einigen Bundesländern existierend, auf den die Hausordnung gestützt werden könnte, konnte ich nicht finden.

In dem von dir zitierten § 82 des Hessischen Schulgesetzes sind lediglich die Pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen angeführt, die angewendet werden können, wenn Schülerinnen und Schüler gegen Bestimmungen des Schulgesetzes verstoßen.

Auf der Homepage der Hessischen Polizei ist u. a. ausgeführt, dass Taschenmesser keine Waffen sind, dienen sie eigentlich sehr sinnvollen Tätigkeiten, wie z. B. dem Bearbeiten von Stöcken oder Ästen im Zeltlager oder zum Brotschneiden beim Campen.

Die Hessische Polizei verweist auf dieser Seite auf

http://www.time4teen.de

die ich dir, nicht zuletzt aufgrund einige deiner Beiträge hier im Forum,
insbesondere zu dem von dir verfassten Thread "Kurze Einschätzung zu meinem Military" und deine Bemerkungen zu deiner Lehrerin (Gerüchte zum Hanfkonsum) und "ich bin nicht der Typ, dem jemand was klaut", anrate. einmal anzuschauen. Die Lektüre dürfte sehr gewinnbringend sein.

Ansprechpartner für dich wäre übrigens dein Schulleiter, jedenfalls so das Hessische Schulgesetz, der dich mag, wie du ziemlich am Anfang dieses Threads schreibst, obwohl er dich nicht kennt und du ihn nicht, wie du später schreibst.

Mit deinem Hinweis an Cheez: "Es kann meinem Schulleiter, wie einem Richter egal sein, wie ich über mein Military denke. Gedanken sind frei."
befindest du dich in einem Irrtum. Einserseits sind Gedanken so lange frei, bist du sie öffentlich von dir gibst, andererseits wird jeder Richter deine frei gemachten Gedanken bei einer evtl. Urteilsfindung beiziehen.

Höre auf die Vorschläge von Luftauge und Pitter und nimm ein Wenger, Victorinox oder Tool mit in die Schule.

@ Non Sequitur

In Niedersachsen gibt es keine Vorschrift, die die Mitnahme des Military in die Schule verbietet.

Weder im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom
03.03.1998, zuletzt geändert am 17.12.2004, noch im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums, der das Mitbringen von Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes in die Schule verbietet.

Sollte dir eine andere Vorschrift bekannt sein, wäre ich dir dankbar, wenn du mir diese zugänglich machen würdest.

Gruß

Jo
 
Wenn wir gerade auch über gesellschaftliche Normen sprechen, es ist durchaus eine Frage des Anstands welches Messer ich wo trage. Ich gehe ja auch nicht im Jogginganzug zu einer Hochzeit. Natürlich kann man das machen weil man sich sagt: "Hauptsache ich bin mit meiner Familie an diesem schönen Tag zusammen." Aber es ist einfach nicht vernünftig/anständig. Genauso wie es nicht vernünftig/anständig ist ein Military in der Schule zu tragen, weil man anderen damit zumindest Angst machen kann. Auch wenn man die Angst der Leute für unbegründet hält. (Wozu gibt es denn so viele verschiedene Messer um für verschiedenste Anlässe gerüstet zu sein).

Wenn ich mich also "angemessen" verhalte, hat das nix mit Angepasstheit an eine "messerphobe" Gesellschaft zu tun, sondern hilft auch im Zusammenleben von uns "Messerfreaks" mit dem Rest der Welt. Denn es liegt oft daran welches Messer man zieht, ob die Umgebung schreit: "Hilfe! Ein Messer" oder "Ahh! ein Messer".

MfG Martin

@DrArnie: Ich habe auch extra "Indiz" geschrieben.
 
@luftauge: Jetzt hab ichs verstanden. :)


@Schneeball: Das Stichwort heißt HAUSRECHT.

Das mit den Schulgesetzen etc. mag ja alles recht sein, aber das hat keinen Einfluß auf das Recht des "Hausherren", Messer zu verbieten. Siehe z.B. Pitter schonmal weiter oben.
Das Hausrecht bemeinsam mit den Ausführungen über die Aufsichtspflicht, die Verantwortlichkeiten und die Haftungen des Lehrkörpers macht doch alles klar.
Es glaubt doch hier hoffentlich keiner ernsthaft, kingvalle könne tatsächlich das Tragen seines Military erstreiten. Wer zieht da wohl den Kürzeren?

Servus achlais
 
@ achlais,

ich hoffe nicht, das kingvalle oder sonstwer hier etwas erstreiten will.

Das Gymnasium ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Daher ist das HAUSRECHT, anders als bei Privatpersonen (zu denen auch z. B. Kaufhäuser gehören), anders zu sehen.

Im konkreten Fall bedeutet dies, das dass auszuübende Hausrecht sich von einem Gesetz ableiten muss. Ist nicht zu ändern.

Gruß

Jo
 
Zuletzt bearbeitet:
@Schneeball

Natürlich gibt es in Niedersachsen einen Waffenerlass. Das hättest du schon mit etwas googeln herausfinden können. Hier zum Beispiel.

Wenn du mir etwas Zeit gibst, kann ich auch relativ problemlos einen aktuellen bekommen. Ich bin mir sogar relativ sicher, dass der neue noch etwas restriktiver ist.
 
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