Rechtliche Definitionsfrage zur Schulordnung

@ cheez,

diesen Waffenerlass habe ich auch schon gefunden und in meinem Beitrag erwähnt.

Dieser Waffenerlass bezieht sich ausdrücklich auf Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes.

Das Military von kingvalle ist aber eindeutig keine Waffe im Sinne des Bundeswaffengesetzes.

Übrigens, ich bin auch noch am googeln, obs da nix neueres gibt. Bislang nix gefunden. Halbe Stunde suche ich noch. Dann gehts ins Bett.

Gruß

Jo
 
cheez schrieb:
3. Ich finde Diskussionen wie "Wofür braucht man ein Messer in der Schule?" wenig hilfreich. Allgemein nicht, und hier auch nicht. Ebenso was Hinweise auf Gewalt an Schulen angeht. Es gibt auch genug Gewalt auf der Straße, vielleicht sollten wir (Schüler, Studenten, Erwachsene,...) besser auch keine Messer tragen :confused:
Versteh' ich nicht. Wie willst Du solche Diskussionen denn zuverlässig (!) verhindern? Ein Direx, vor dem drei Elternpaare stehen und sich beschweren, daß ihre Kinder in der Schule "von dem Schmitze Jupp mi'm Messer bedroht werden", muß über diese Frage nachdenken (es sei denn natürlich, der Jupp hat tatsächlich nicht das kleinste Fitzelbißchen Metall in der Tasche). Genauso wie der Gesetzgeber früher oder später über eine Novelle des WaffG nachdenken muß, wenn genug Leute laut genug nach einer Verschärfung schreien. Tun wir uns wirklich einen Gefallen, wenn wir selber nie nach guten Antworten gesucht haben oder gleich komplett die "Abschlußdiskussion" boykottieren? Ich habe eher den Verdacht, daß es dann nach fünf Minuten heißt "also einstimmig, das wird alles verboten". :(
 
Ganz Klar Wird Das Tragen Jeglicher Messer Untersagt

In obiger Schulordnung steht ganz klar definiert, was in dieser Einrichtung als Waffe angesehen wird. "jeglicher Gegenstand, der dazu dient andere zu verletzen bzw. zu bedrohen."

Als 16.jähriger Schüler wirst Du auf der rechtlichen Schiene auch nicht weiterkommen, da keiner auch nur ansatzweise Deine Meinung teilen wird, das Du ein Spyderco Military für den alltäglichen Gebrauch in der Schule mit Dir führst. (evtl. zum Pausenbrot schmieren)

Wenn Du gerne ohne Probleme Dein Abitur machen möchtest würde ich mich entweder der Hausordnung annehmen oder keinem sagen das mein kleiner Freund ständig dabei ist, denn geredet wird viel und schnell.

Gymnasien in unserem Lande müssen Dich nämlich nicht unterrichten, es war Deine freie Entscheidung dorthinzugehen, wenn Dir also die Hausordnung nicht gefällt kannst Du ja auch gerne gehen! :hmpf:

MfG

Sam
 
Sam schrieb:
In obiger Schulordnung steht ganz klar definiert, was in dieser Einrichtung als Waffe angesehen wird. "jeglicher Gegenstand, der dazu dient andere zu verletzen bzw. zu bedrohen."

Die Frage ist, ob das - wenn man mal von einer staatlichen Schule ausgeht - rechtwirksam ist. Mich interesssiert das auch, ich werd auch mal suchen.

Dass es vollkommen unsinnig ist, vollkommen unabhängig von der Rechtslage - dass Messertragen in der Schule durchzusetzen, sehe ich genauso. Das Ergebnis lohnt den Aufwand nicht.

Grüße
Pitter
 
luftauge schrieb:
Siehst Du, das ist wohl der Knackpunkt. Im positiven Sinne nicht wollen, aber im "negativen Sinne" durchhalten, das verstehe ich nicht. Wofür holst Du Dir dann moralische Unterstützung ?

Ich habe doch in meinem letzten Beitrag ganz klar gesagt, dass ich durchaus nicht auf dem Military beruhe. Die Frage, die sich anschließt ist, ob es einen Unterschied macht, ein Swisstool oder ein Military in der Tasche zu haben, und da habe ich die Befürchtung, dass das eine genauso wie das andere Stress machen kann.

@Schneeball: Leg bitte den Eindruck von mir als waffengeiler Schläger ab, das trifft es überhaupt nicht und tut mir Unrecht. Im Beitrag über das Military habe ich nur euphorisch den ersten Eindruck geschildert, was der Titel ja auch sagt. Glaubst du echt, irgendeine männliche Person packt ein Military aus und denkt sich nur "aha, ein werkzeug"? Das mit dem Klauen kommt daher, dass in unserer Klasse niemand klaut und ich keinen Ruf habe, der es rechtfertigt, mir was böses zu wollen.


Nach dem Ansturm auf Philosophisches, Rechtliches und Hinterfragendes in diesem Thema, werde ich, wenn überhaupt, nur noch mit was in die Schule gehen, wo Victorinox-Kreuz drauf ist.
Ich finde aber gut, dass man hier mal über sowas diskutieren kann, was über "der Liner ist zu dünn" raus geht!

Kingvalle
 
kingvalle schrieb:
Die Frage, die sich anschließt ist, ob es einen Unterschied macht, ein Swisstool oder ein Military in der Tasche zu haben, und da habe ich die Befürchtung, dass das eine genauso wie das andere Stress machen kann. <snip> Nach dem Ansturm auf Philosophisches, Rechtliches und Hinterfragendes in diesem Thema, werde ich, wenn überhaupt, nur noch mit was in die Schule gehen, wo Victorinox-Kreuz drauf ist.

Mal ganz unbeschadet der Rechtslage habe ich bei jemanden, den ich fuer einen vernuenftigen Menschen halte, mit einem Multitool oder einem Victorinox deutlich weniger Probleme als mit jemanden, der z.B. ein Military auspackt. Mit anderen Worten: Wenn sich bei mir jemand z.B. mit einem Victorinox seine Apfelsine schaelt oder sein Multitool zueckt, um irgendwas zu reparieren oder was auch immer, werde ich keinen Aufstand machen und drueberwegsehen.

Klar, wenn das in aller Oeffentlichkeit passiert, wuerde ich sicher was sagen und eventuell den Betreffenden freundlich auffordern, sich in Zukunft an die Spielregeln zu halten. Bei einem Military oder einem aehnlichen Messer wuerde ich erheblich schaerfer reagieren, weil das Messer einfach zu "taktisch" aussieht und es in fast jeder Klasse, auch in einer an sich friedfertigen, ein oder zwei Klapskoepfe gibt, die, wuerde ich nicht reagieren, das geradezu als Aufforderung verstehen wuerden, in Zukunft ihre gesamte Ausruestung mit in die Schule zu schleppen.

Wobei du aber natuerlich Recht hast - wenn sich da jemand aufregen will, kann er/sie es. Wenn du ein Victorinox oder ein Multitool mitnimmst, wuerde ich sehr drauf achten, dass ich es moeglichst unauffaellig trage und auf keinen Fall in groesseren Gruppen auspacke.

Hermann
 
@ kingvalle,

ich halte dich nicht für einen "waffengeilen Schläger". Sollte dieser Eindruck entstanden sein, so entschuldige ich mich dafür.

Ich finde es auch völlig in Ordnung, dass du deine diesbezügliche Frage hier im Forum gestellt hast. Wo sonst hättest du sie stellen sollen/können?

Dass wir hier im Forum unterschiedlicher Auffassung sind, was die Mitnahme deines Military in die Schule anbelangt, ist m. E. nach auch völlig in Ordnung. Die Diskussion lebt von der Diskussion.

Ich möchte auch nicht in der "Haut" desjenigen stecken, der dir die Mitnahme des Military in dein Gymnasium erlaubt. Wie ich an anderer Stelle auch schon geäußert habe, würde ich auch ein anderes Messer nehmen.

Nur noch eines zum Schluß: Was ich dir, aufgrund deiner Angaben, zur Rechtslage mitgeteilt habe beruht auf juristischer Ausbildung und langjährige Berufserfahrung. Aber nimm zwei Juristen und du hast drei Meinungen. Jeder Kollege mag die Sach- und Rechtslage anders beurteilen und im konkreten Fall anders urteilen.

Ich habe dir mit meinen Beiträgen auch keine Empfehlung zum Beschreiten des Rechtsweges geben wollen und können. Dazu fehlen einerseits noch viel zu viele Fakten und andererseits willst du ja wohl noch deinen Abschluss an dieser Schule machen. Außerdem wäre es blödsinnig, wegen eines solch geringen Anlasses sich zu streiten!!!!

Es gibt Bundesländer, in deren Waffenerlass, der sich aufs Schulgesetz stützt, ganz klar geregelt ist, dass Messer jeglicher Art nicht mit in die Schule gebracht werden dürfen. Eine Hausordnung, die sich auf einen solchen Waffenerlass stützt, dürfte rechtens sein.

Gruß

Jo
 
Zuletzt bearbeitet:
"Es gibt Bundesländer, in deren Waffenerlass, der sich aufs Schulgesetz stützt, ganz klar geregelt ist, dass Messer jeglicher Art nicht mit in die Schule gebracht werden dürfen. Eine Hausordnung, die sich auf einen solchen Waffenerlass stützt, dürfte rechtens sein."


Der bereits zitierte niedersächsische (Schul?)-Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen“ vom 1.7.1977 (SVBl. S. 180, 290) verbietet eindeutig gerade NICHT ausnahmslos Messer, sondern "nur" die im "alten", nicht mehr gültigen Waffengesetz genannten Messer (und dies fehlerhaft / unvollständig):

Welches sind die anderen "Bundesländer", die mit einem "Waffennerlass" Regelungen für Schulen eingeführt haben?
Eine exakte Benennung der Bundesländer und deren "Waffenerlasse" wäre sicherlich hilfreich!
 
Zuletzt bearbeitet:
cut schrieb:
Welches sind die anderen "Bundesländer", die mit einem "Waffennerlass" Regelungen für Schulen eingeführt haben?
Eine exakte Benennung der Bundesländer und deren "Waffenerlasse" wäre sicherlich hilfreich!

@ cut,

ich möchte dich bitten, das für dich zuständige Bundesland herausszusuchen, oder zu googeln oder eine juristische Datenbank zu benutzen. Ich kann und will hier keine weiteren Interpretationen und Auslegungen von Schulgesetzen und deren Folgen vornehmen. Das würde das Thema zu weit ausufern lassen.

Nur ein Hinweis, damit du siehst, wie komplex und konfus das Thema ist: Im Schulgesetz von Thüringen findet sich folgender Passus:

"Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören wegzunehmen und sicherzustellen."

Alles klar?

Gruß

Jo
 
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