[rechtliche Einordnung] Bajonett 11/31 (Schweiz)

Cally

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Guten Tag

Ich weiss nicht ob ich hier für sowas richtig bin.... wurde aber nirgends im Internet fündig.... oder wohl eher überfordert...
Es handelt sich um folgendes:

Ich habe bei mir ein altes ungeschliffenes Bajonett 11/31 gefunden mit Scheide.
Da man immer viel hin und her über geänderte Waffengesetze hört, bin ich jetzt etwas verunsichert.
Ist es erlaubt sowas z.b. als Deko an einem Event zu tragen oder fällt sowas unter das Waffengesetz? Es müsste sich hierbei um die Schweizer Gesetze handeln... wurde aber leider nicht fündig, daher suche ich hier einen Rat und wenn möglich einen Verweis zu den entsprechenden Gesetzestexten.

Ich bin dankbar um jegliche hilfe.
Freundliche Grüsse
Cally
 
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In Deutschland ist ein Bajonett sehr wohl eine Waffe.
Die Frage ist, ob das nicht vielleicht unter den Punkt Geräte zum Menschen verletzen fällt... wobei ja Dolche über 30cm Klingenlänge auch wieder legal sind.

Ich würd auf jeden Fall nochmal schauen.


Ookami
 
Zuletzt bearbeitet:
Habs Telefonisch abgeklärt mit der Polizei (Abteilung Fachgebiet Waffen)

WIe schon im vorherigen Link steht "Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;"
Auch wenn das Bajonett komplett abgerundet ist, wird auf die Ursprüngliche Form verwiesen. Da das Bajonett, das ich habe im Urzustand genau 30cm lang ist, fällt es nicht unter das Waffengesetz. bei 29.9 wärs wieder ne Waffe^^
 
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