Rechtlicher Standpunkt von Dolchklingen wie Big Bear

MH Hosse

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Wer kann mir sagen, ob ich bei Messern, die eine Dolchklinge wie das Big Bear oder einige Dolche von Loveless oder Kressler besitzen, einen kleinen Waffenschein brauche in BRD? Das gleiche gilt für die Applegate Fairbairns.
Das ich die Stücke nicht zu Veranstaltungen mitnehmen darf, weiß ich , aber wie ist es , wenn ichs daheim in der Vitrine hab. Daß es kein verbotener Gegenstand ist, weiß ich aus dem Messermagazin Ratgeber für Messergesetze. Da steht auch daß ein Dolch eine Waffe ist, aber was muß ich erfüllen, um diese zu besitzen? :confused:
 
MH Hosse schrieb:
...Da steht auch daß ein Dolch eine Waffe ist, aber was muß ich erfüllen, um diese zu besitzen? :confused:

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
Zudem, wie schon von dir geschrieben, keine öffentlichen Veranstaltungen.
Kleiner Waffenschein ist Blödsinn ;)
Die Suchfunktion wird dir auch gerne weiterhelfen.

EDIT: Der Thread hätte IMHO besser in "Politik und Recht" gepasst.
EDIT2: @Oliver Mendl :D
 
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Hi,

Hier in .de musst du das 18te Lebenjahr vollendet haben um einen Dolch zu besitzen oder auch zu führen (ausser dort wo es lt. WaffG verboten ist, wie du selber schon weißt, z.B auf öffentlichen Veranstaltungen)

Einen kleinen Waffenschein brauchst du weder für den Besitz noch das Führen.

EDIT: justread war ne Minute schneller ;)

Grüße
Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
du solltes noch die vorschriften zur aufbewahrung (ausserhalb der reichweite von kindern und jugendlichen, sicher aufbewahren) beachten, dann sollte nix passieren.
 
Huch :confused: Bin ich gemeint? Dolche im eigentlichen Sinne
habe ich meines Wissens noch nicht gemacht. :D

Ansonsten brauchst Du in D weder für Messer noch für Schwerter einen
Waffenschein (weder klein noch groß).
Eines ist aber auch klar, wenn Du mit einen 12" Messer in der Stadt rumläufst,
ist die Warscheinlichkeit groß, das Du von unseren Freunden und Helfern
darauf angesprochen wirst.

Gruß
 
Ausnahmen: Beim Mittelaltermarkt. Ich hatte zur Sicherheit ein stumpfes Dekoschwert mit. Hätte aber auch mit einem "echten" kein Problem gegeben. Es kommt sehr auf die Beamten und die Person, die es führt an. Ob der Träger seriös/nett ist oder es einen vernünftigen Grund gibt.

Wer aber auf eine Demo ein echtes Schwert oder Dolch mitnimmt, sollte sich nicht wundern, wenn Er eine Weile in einem kleinen quadratischen Raum verbringen muß. :p:
 
Sehr aufschlußreich. Danke auch für die versetzung dieses Themas in das richtige Forum. Hab ich nicht drangedacht.
Mit Big Bear meinte ich aber die schönen Subhiltfighter von Loveless und Kressler. Aber ich verstehe den Joke schon :p .
Eigentlich war ich mir in den rechtlichen Fragen vorher schon ziemlich sicher, was ich darf und was nicht. Das ganze fing vor ein paar Tagen an, als mein Kumpel(Schutzmann in München) einen halben Anfall bekam, als er meine Messermagazine durchgeblättert hat. Laut Kumpel: daß sind Waffen , die nimmt er jedem ab usw.(schwitz, panik). Als ich ihm dann ganz ruhig und gelassen die Magazin Messerrecht Broschüre unter die Nase hielt. Der glaubte das ganze gar nicht. Der wußte nicht mal so recht, was ein verbotener Gegenstand ist, bis ich ihm das zeigte. Ich sagte , er solle sein Wissen mal auffrischen. :eek: Der glaubt auch noch an die alte Regel-Handbreite-Klingenlänge. Aber nichts desto trotz werde ich ihn in nächster Zeit öfter mit dem Thema konfrontieren müssen, damit er sanft in die Realität zurückgeführt wird. Da es mein bester Kumpel ist, werde ich ihm natürlich nicht das komplette Programm auf einmal eintrichtern, denn dann macht er auf Stur, sondern immer nur ein kleiner Hinweis in punkto Recht. Danke erstmal für die beruhigenden Infos. :super:
 
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