Hallo.
Ich sammle gerne Messer und habe mir damals, als das Waffenrecht verschärft und einige Messer zu verbotenen erklärt wurden (z. B. Faustmesser, Bundeswehrfallmesser), mir eine Ausnahmegenehmigung des BKA besorgt. Das war damals einmalig möglich, um nicht dem völligen Verlust seiner Werte ausgesetzt zu sein. Angegeben hatte ich, dass ich Messer sammle und das wurde auch so akzeptiert.
Nun war die örtliche Waffenbehörde bei mir und hat Amtshilfe für das BKA geleistet, da man dort neue Bilder der Messer haben wollte und vermutlich gleichzeitig sehen, ob nach all den Jahren noch alle in meinem Besitz sind. Soweit war dann auch alles in Ordnung.
Nun hatte ich die Kontrolleure gefragt, per E-Mail auch den Sachbearbeiter, inwieweit das eine einmalige Aktion gewesen ist, oder ob ich nun auch wie bei allen Schusswaffenbesitzer mit regelmäßigen und kostenpflichtigen Kontrollen zu rechnen habe. Man verwies mich zum BKA. Dort habe ich nun eine Antwort erhalten, die ich nun gar nicht prickelnd interpretiere (Beamtendeutsch). Daraus würde sich dann nach §36 Abs. 3 WaffG auch für mich eine regelmäßige Kontrolle ergeben...
Ich würde nun gerne wissen, ob es hier auch Sammler von solchen Messern gibt, die sich damals eine Genehmigung für den Weiterbesitz besorgt haben, und ob bei denen nun auch regelmäßige Waffenkontrollen anstehen.
Bei aller "Liebe" zum Waffengesetz und seinen Aufbewahrungspflichten, aber von einem Amoklauf mit verbotenen Messern habe ich noch nie etwas gehört, da würde ich doch lieber das nehmen, was schnell greifbar in der Küche liegt... und nein, natürlich ist das ein fiktiver Gedankengang!
Bin über Eure Antworten gespannt, oder ich bin der einzige in der Republik, der so eine Genehmigung hat (was ich nicht glaube)...
Ich sammle gerne Messer und habe mir damals, als das Waffenrecht verschärft und einige Messer zu verbotenen erklärt wurden (z. B. Faustmesser, Bundeswehrfallmesser), mir eine Ausnahmegenehmigung des BKA besorgt. Das war damals einmalig möglich, um nicht dem völligen Verlust seiner Werte ausgesetzt zu sein. Angegeben hatte ich, dass ich Messer sammle und das wurde auch so akzeptiert.
Nun war die örtliche Waffenbehörde bei mir und hat Amtshilfe für das BKA geleistet, da man dort neue Bilder der Messer haben wollte und vermutlich gleichzeitig sehen, ob nach all den Jahren noch alle in meinem Besitz sind. Soweit war dann auch alles in Ordnung.
Nun hatte ich die Kontrolleure gefragt, per E-Mail auch den Sachbearbeiter, inwieweit das eine einmalige Aktion gewesen ist, oder ob ich nun auch wie bei allen Schusswaffenbesitzer mit regelmäßigen und kostenpflichtigen Kontrollen zu rechnen habe. Man verwies mich zum BKA. Dort habe ich nun eine Antwort erhalten, die ich nun gar nicht prickelnd interpretiere (Beamtendeutsch). Daraus würde sich dann nach §36 Abs. 3 WaffG auch für mich eine regelmäßige Kontrolle ergeben...
Ich würde nun gerne wissen, ob es hier auch Sammler von solchen Messern gibt, die sich damals eine Genehmigung für den Weiterbesitz besorgt haben, und ob bei denen nun auch regelmäßige Waffenkontrollen anstehen.
Bei aller "Liebe" zum Waffengesetz und seinen Aufbewahrungspflichten, aber von einem Amoklauf mit verbotenen Messern habe ich noch nie etwas gehört, da würde ich doch lieber das nehmen, was schnell greifbar in der Küche liegt... und nein, natürlich ist das ein fiktiver Gedankengang!
Bin über Eure Antworten gespannt, oder ich bin der einzige in der Republik, der so eine Genehmigung hat (was ich nicht glaube)...