Reicht Hausrecht?

Ich wurde (zurecht, vielen Dank) darauf hingewiesen daß bereits der Transport nur zum "von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" erfolgen darf, also wäre bereits der Transport zum Geschäft nicht erlaubt.
 
Ich wurde (zurecht, vielen Dank) darauf hingewiesen daß bereits der Transport nur zum "von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" erfolgen darf, also wäre bereits der Transport zum Geschäft nicht erlaubt.

So siehts aus, der - legale - Transport ist das Problem. Soweit ich weiss, wird die Frage im nächsten oder übernächsten DWJ erörtert. Allerdings eben nur hinsichtlich Waffen/Schusswaffen.

Pitter
 
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