Hallo,
nach längerer Zeit hats mich mal wiede ins messerforum verschlagen
(will mir ein Spyderco Civilian und ein Extrema Ratio Harpoon II F zulegen) Aber das soll nicht Thema sein. Zuerst hat ich es überhaupt nicht gerafft. Schön testberichte gelesen mir die privaten Verkaufsseiten durch gesehen, ein paar andere Threads gelesen und dann irgendwas von nem neuen Waffengestz mit bekommen. Dachte zuerst der Thread is aber alt bestimmt von 2003. Dann mich mal schlau gemacht und mit entsetzen festgestellt:
ES GIBT EIN NEUES WAFFENGESETZ !!!!!!!!

Und welchen Horror muß ich da lesen.
Ich begehe gerade eine Ordnungswidrigkeit! (Bin auf der Arbeit und habe mein Einhandmesser dabei. Hoffentlich begegnet mir auf dem Heimweg kein Bullizist.) 
Natürlich habe ich ettliche Fragen (hoffentlich werde ich nicht nur auf die Suchfunktion verwiesen)
1. Ist das führen von Einhandmessern wirklich verboten ?
Zunächst dachte ich, dass für die auch die Beschräkung gilt, dass
die Klingenlänge kleiner als 12 cm sein muß) und ansonsten wär
das O.K. !! Irre ich mich?! Ein fixed mit 12cm oder ein Folder mit 12
cm sollte doch keine Rolle spielen.
2. Wie ist das in meinem Auto?
Ich habe immer ein Rescue knive griffbereit in meinem Auto liegen,
mit Gurtschneider und Scheibenzertrümmerer. Logischer Weise ein
Einhandmesser (falls der andere Arm abgerissen ist). Darf ich das
noch da liegen haben oder muß ich es rausnehmen ?
Ich weiß meine Schußwaffe
darf ich da nicht griffbereit
drin haben
(aus vielen Gründen) vorallem weil das ein Führen der
Waffe wäre, wozu ich als Sportschütze nicht berechtigt bin.
3. Verlieren nicht viele Messer ihre Funktion bzw. ihre Existenz-
berechtigung, da sie nicht mehr in den für sie vorgesehenen Einsatz
kommen? Wie Rescuemesser, Jagdmesser andere Spezialmesser
==> Rapider Abfall der Verkaufszahlen
4. Wie wird die Messerindustrie reagieren? Schon neue Konzepte bzw.
Gesetzeslücken etc. entdeckt?
Wird es bald alle Folder in
der Variante geben, mit der Einkerbung am Klingenrücken, bei der
man sich so schön den Daumennagel umknickt, wenn man sie öffnen
will?
5. Wie unterscheidet sich ein Folder von einem Einhandmesser? Besser
wann ist ein Folder kein Einhandmesser? Muß man es nur irgendwie
mit einer Hand aufmachen können? Das schaff ich sogar bei meinem
schweizer Taschenmesser
hmmmarrrghhhh!! Geschafft!!!
Leider schon wieder den Daumennagel umgebogen. Vielleicht sollt
ichs mal mit den Zinkkapseln probieren.
6. Wie ist es mit Cuttern (zum Packete öffnen Teppichboden schneiden
etc.) Wenn die ganz ausgefahren sind und länger als 12cm sind...?
oder sind es doch Einhandmesser da mit einer Hand zu öffnen. Wenn
man ne Palette entladen muß kann man die ja künftig mit nem nicht
zulangen Löffel aufmachen, den man nicht angeschärft oder gespitzt
hat. Was schon wieder ne Frage aufwirft:
7. Sind Löffel mit einem Stil Länger als 12 cm die man am löffeligen Ende
hält und den Stil angeschärft hat Fixed knives deren Führen
verboten ist ? Oder sogar verbotene Gegenstände, da sie aussehen
wie Löffel aber eigentlich Messer sind? Also Waffen die man als
solche nicht erkennt? Wenn Waffen ab welcher Stumpfheit sind es
wieder Löffel? Oder doch beides? Übrigens die Idee fürs neue Military
Essbesteck: Löffel mit "scharfem" Stil und Spitzem Ende als Gabel.
Sollt ich patentieren lassen.
So jetzt aber schluß bevor ich endgültig vollkommen ins lächerliche Abrutsche. Die Beiträge sind durchaus ernst gemeint und ich würde mich auf ebenso ernstgemeinte Antworten freuen. Ich hoffe der Thread hat ne gewisse Lebensdauer und ich würde mir so eine Art Aufklärung über die neue Gesetzeslage und ihre praktischen Auswirkungen wünschen. Keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit oder ob man sich damit abfinden muß. Ich finde mich auch nur schwer damit ab. Gerade vor ein paar Tagen habe ich beschloßen endlich der neuen Gesetzesänderung von 2003 nachzukommen und meine Balisongs und Shurikens verbannt. (Muß ja wohl Wird wahrscheinlich nicht mehr rückgängig gemacht.
)
Freuen würde ich mich auch über aufgeworfene Fragen, die mehr einblick in die Unsinnhaftigkeit des neuen Gesetzes geben. Und Alltagssituationen die man ohne die unentbehrlichen Einhandmesser und Fixed über 12 cm nicht bewältigen kann. Irgendwie mit der Machete was zerhauen... und brauch jetzt nen angeschärften Hammer.
Gruß
Kissaki2
nach längerer Zeit hats mich mal wiede ins messerforum verschlagen
ES GIBT EIN NEUES WAFFENGESETZ !!!!!!!!
Und welchen Horror muß ich da lesen.

Natürlich habe ich ettliche Fragen (hoffentlich werde ich nicht nur auf die Suchfunktion verwiesen)

1. Ist das führen von Einhandmessern wirklich verboten ?
Zunächst dachte ich, dass für die auch die Beschräkung gilt, dass
die Klingenlänge kleiner als 12 cm sein muß) und ansonsten wär
das O.K. !! Irre ich mich?! Ein fixed mit 12cm oder ein Folder mit 12
cm sollte doch keine Rolle spielen.
2. Wie ist das in meinem Auto?
Ich habe immer ein Rescue knive griffbereit in meinem Auto liegen,
mit Gurtschneider und Scheibenzertrümmerer. Logischer Weise ein
Einhandmesser (falls der andere Arm abgerissen ist). Darf ich das
noch da liegen haben oder muß ich es rausnehmen ?

Ich weiß meine Schußwaffe

drin haben
Waffe wäre, wozu ich als Sportschütze nicht berechtigt bin.
3. Verlieren nicht viele Messer ihre Funktion bzw. ihre Existenz-
berechtigung, da sie nicht mehr in den für sie vorgesehenen Einsatz
kommen? Wie Rescuemesser, Jagdmesser andere Spezialmesser
==> Rapider Abfall der Verkaufszahlen
4. Wie wird die Messerindustrie reagieren? Schon neue Konzepte bzw.
Gesetzeslücken etc. entdeckt?

der Variante geben, mit der Einkerbung am Klingenrücken, bei der
man sich so schön den Daumennagel umknickt, wenn man sie öffnen
will?

5. Wie unterscheidet sich ein Folder von einem Einhandmesser? Besser
wann ist ein Folder kein Einhandmesser? Muß man es nur irgendwie
mit einer Hand aufmachen können? Das schaff ich sogar bei meinem
schweizer Taschenmesser

Leider schon wieder den Daumennagel umgebogen. Vielleicht sollt
ichs mal mit den Zinkkapseln probieren.
6. Wie ist es mit Cuttern (zum Packete öffnen Teppichboden schneiden
etc.) Wenn die ganz ausgefahren sind und länger als 12cm sind...?
oder sind es doch Einhandmesser da mit einer Hand zu öffnen. Wenn
man ne Palette entladen muß kann man die ja künftig mit nem nicht
zulangen Löffel aufmachen, den man nicht angeschärft oder gespitzt
hat. Was schon wieder ne Frage aufwirft:
7. Sind Löffel mit einem Stil Länger als 12 cm die man am löffeligen Ende
hält und den Stil angeschärft hat Fixed knives deren Führen
verboten ist ? Oder sogar verbotene Gegenstände, da sie aussehen
wie Löffel aber eigentlich Messer sind? Also Waffen die man als
solche nicht erkennt? Wenn Waffen ab welcher Stumpfheit sind es
wieder Löffel? Oder doch beides? Übrigens die Idee fürs neue Military
Essbesteck: Löffel mit "scharfem" Stil und Spitzem Ende als Gabel.
Sollt ich patentieren lassen.
So jetzt aber schluß bevor ich endgültig vollkommen ins lächerliche Abrutsche. Die Beiträge sind durchaus ernst gemeint und ich würde mich auf ebenso ernstgemeinte Antworten freuen. Ich hoffe der Thread hat ne gewisse Lebensdauer und ich würde mir so eine Art Aufklärung über die neue Gesetzeslage und ihre praktischen Auswirkungen wünschen. Keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit oder ob man sich damit abfinden muß. Ich finde mich auch nur schwer damit ab. Gerade vor ein paar Tagen habe ich beschloßen endlich der neuen Gesetzesänderung von 2003 nachzukommen und meine Balisongs und Shurikens verbannt. (Muß ja wohl Wird wahrscheinlich nicht mehr rückgängig gemacht.
Freuen würde ich mich auch über aufgeworfene Fragen, die mehr einblick in die Unsinnhaftigkeit des neuen Gesetzes geben. Und Alltagssituationen die man ohne die unentbehrlichen Einhandmesser und Fixed über 12 cm nicht bewältigen kann. Irgendwie mit der Machete was zerhauen... und brauch jetzt nen angeschärften Hammer.
Gruß
Kissaki2