Rückfragen Re: Aufbewahrung ...

bern

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Ich mache mir gerade im Zuge eines kleineren Umbaus Gedanken darum, ob und wenn ja, welche Art von "Tresor" ich mir zulegen sollte. (Keine Schuß- oder verbotenen Waffen - und S120DIS wird bei den Preisen durch verteilte Lagerung verschlüsselter Backups ersetzt. :glgl: ) Bei ein paar Detailfragen komm' ich allerdings auch mit Web und MF-Suchfunktion nicht so ganz zum Ende ... :
  • Ist §36(1) Satz 1 WaffG, also "Hauptsache irgendwie zu" ;), immer noch das Maß aller Dinge? (Oder ist's womöglich Mode geworden, sich auch dort an §13(3) AWaffV anzulehnen?)
  • An einem von drei möglichen Einbauorten müßte ich mich in ein Regalsystem einpassen - heißt "Querformat" anstelle des bei Sicherheitsschränken u.ä., so sie Platz für größeres als Taschenmesser bieten :rolleyes:, offensichtlich üblichen "Hochformats". Kennt da jemand einen einschlägigen Anbieter?
  • An "Ein"bauort Nummer drei wird's noch verrückter, das ist nämlich eine Dachterrasse. :irre: Übersetzt sich Einbruchs- und/oder Feuerfestigkeit auch in Wetterfestigkeit ... ?
 
Für alle nicht explizit genannten Waffen gilt "die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen". Nicht mehr und nicht weniger.

Es gibt kleine Schranktresore die eher quer als hoch sind aber besonders groß sind die i.d.R. nicht. Wenn Du mal nach Möbeltresor suchst, dann solltest Du fündig werden. (z.B. Schonert oder A.D.S. tresore) Wobei ich da alle, auch schon die nicht qualifizierten, für Overkill halte, aber andererseits ist ein Zahlenschloß schon eine feine Sache, weil man sich keine Gedanken um den Schlüssel bzw. dessen Aufbewahrung machen muß.

Zur Wettersicherheit möchte ich anmerken, daß die Tresore der unteren Sicherheitsklassen ganz bestimmt nicht ohne weiteres Wetterdicht sind.

P.S.: Achso, wir habe für sowas unsere "Politik & Recht"-Abteilung. Enstprechend verschoben.
 
HankEr schrieb:
Für alle nicht explizit genannten Waffen gilt "die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen". Nicht mehr und nicht weniger. [...] Wobei ich da alle, auch schon die nicht qualifizierten, für Overkill halte
Nunja, genau das mit dem für erforderlich halten ist mein Problem. :confused: Angesichts von §13(10) AWaffV und mit Seitenblick auf das, was Versicherungen als ausreichend erachten, um bei einem Diebstahl zu löhnen, könnte man ja buchstäblich schon geschlossene Wohnungstür plus Lage mehrere Etagen über Erdgleiche abnicken wollen - und von dort erstreckt sich die Bandbreite dann bis zu dem Level von Paranoia, das ich im Berufsleben so vor mir hertrage ... :irre:

Langer Rede kurzer Sinn: Daß sich eine "zuständige Behörde" im Sinne von §36(6) 'mal zu ihrer Vorstellung geäußert hätte, ist nicht bekannt?

P.S.: Achso, wir habe für sowas unsere "Politik & Recht"-Abteilung. Enstprechend verschoben.
Achsodoch ... sorry. Ich hatte den Verdacht, daß speziell die anderen Teilfragen etwas zu schließtechniklastig für "Recht" wären ...
 
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