Ich mache mir gerade im Zuge eines kleineren Umbaus Gedanken darum, ob und wenn ja, welche Art von "Tresor" ich mir zulegen sollte. (Keine Schuß- oder verbotenen Waffen - und S120DIS wird bei den Preisen durch verteilte Lagerung verschlüsselter Backups ersetzt.
) Bei ein paar Detailfragen komm' ich allerdings auch mit Web und MF-Suchfunktion nicht so ganz zum Ende ... :
) Bei ein paar Detailfragen komm' ich allerdings auch mit Web und MF-Suchfunktion nicht so ganz zum Ende ... :- Ist §36(1) Satz 1 WaffG, also "Hauptsache irgendwie zu"
, immer noch das Maß aller Dinge? (Oder ist's womöglich Mode geworden, sich auch dort an §13(3) AWaffV anzulehnen?)
- An einem von drei möglichen Einbauorten müßte ich mich in ein Regalsystem einpassen - heißt "Querformat" anstelle des bei Sicherheitsschränken u.ä., so sie Platz für größeres als Taschenmesser bieten
, offensichtlich üblichen "Hochformats". Kennt da jemand einen einschlägigen Anbieter? - An "Ein"bauort Nummer drei wird's noch verrückter, das ist nämlich eine Dachterrasse.
Übersetzt sich Einbruchs- und/oder Feuerfestigkeit auch in Wetterfestigkeit ... ?
Angesichts von §13(10) AWaffV und mit Seitenblick auf das, was Versicherungen als ausreichend erachten, um bei einem Diebstahl zu löhnen, könnte man ja buchstäblich schon geschlossene Wohnungstür plus Lage mehrere Etagen über Erdgleiche abnicken wollen - und von dort erstreckt sich die Bandbreite dann bis zu dem Level von Paranoia, das ich im Berufsleben so vor mir hertrage ...