Ich mache mir gerade im Zuge eines kleineren Umbaus Gedanken darum, ob und wenn ja, welche Art von "Tresor" ich mir zulegen sollte. (Keine Schuß- oder verbotenen Waffen - und S120DIS wird bei den Preisen durch verteilte Lagerung verschlüsselter Backups ersetzt.
) Bei ein paar Detailfragen komm' ich allerdings auch mit Web und MF-Suchfunktion nicht so ganz zum Ende ... :

- Ist §36(1) Satz 1 WaffG, also "Hauptsache irgendwie zu"
, immer noch das Maß aller Dinge? (Oder ist's womöglich Mode geworden, sich auch dort an §13(3) AWaffV anzulehnen?)
- An einem von drei möglichen Einbauorten müßte ich mich in ein Regalsystem einpassen - heißt "Querformat" anstelle des bei Sicherheitsschränken u.ä., so sie Platz für größeres als Taschenmesser bieten
, offensichtlich üblichen "Hochformats". Kennt da jemand einen einschlägigen Anbieter?
- An "Ein"bauort Nummer drei wird's noch verrückter, das ist nämlich eine Dachterrasse.
Übersetzt sich Einbruchs- und/oder Feuerfestigkeit auch in Wetterfestigkeit ... ?