Ruike P875 42a Konform? Schlupfloch „Pocketchete“

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moggerius

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Hallo liebe Messercommunity,



ich komme mit einem bekannten Anliegen um die Ecke, und zwar zum Thema Waffengesetz/ 42a/ Einhandmesser.



Es handelt sich um ein Messer der Marke Ruike, um genau zu sein das Ruike P875.

Diese Messer sind mit einem so genannten „Beta Lock“ ausgestattet, um bei offener Klinge den Framelock-Mechanismus nochmals zusätzlich zu sichern/ festzustellen.



Das Messer ist außerdem ein Flipper, also Federunterstützt + Framelock.



Nun wäre meine Frage, ob dieser „Beta Lock“-Mechanismus das Messer als ein feststehendes Messer klassifiziert und man es somit auch führen dürfte, die maximale Klingenlänge für ein feststehendes Messer ist unterschritten.



Meine Referenz ist hier Jörg Sprave's „POCKET CHETE”, bei welcher ja die Klingenlänge für ein feststehendes Messer absolut überschritten wurde, aber durch einen schlauen Mechanismus auch das führen in geschlossenem Zustand möglich ist, wodurch sie ja 42a konform ist.



Also Frage, ist das „Beta-Lock“ von Ruike als umgekehrtes Schlupfloch zu sehen?

Ja oder Nein?

Diskussion erwünscht.
 
Meine Referenz ist hier Jörg Sprave's „POCKET CHETE”, bei welcher ja die Klingenlänge für ein feststehendes Messer absolut überschritten wurde, aber durch einen schlauen Mechanismus auch das führen in geschlossenem Zustand möglich ist, wodurch sie ja 42a konform ist.

Das Ding ist - soweit ich das den Videos entnehmen kann - ein großer Zweihandfolder. Für Zweihandfolder gibts keine Begrenzung der Klingenlänge in Waffg §42a.
Das Ruike ist ein Flipper/Einhandmesser.

Den Lock zu verriegeln ist jetzt nicht soooo neu (CRKT, DPX, LionSteel, ER ....). Das bleiben aber nach meiner Einschätzung alles Folder, und keine Fixed. Klar, man kann ne andere Enschätzung haben. Braucht man halt ein plausibles Argument für.

Pitter
 
Das Ding ist - soweit ich das den Videos entnehmen kann - ein großer Zweihandfolder. Für Zweihandfolder gibts keine Begrenzung der Klingenlänge in Waffg §42a.
Das Ruike ist ein Flipper/Einhandmesser.

Den Lock zu verriegeln ist jetzt nicht soooo neu (CRKT, DPX, LionSteel, ER ....). Das bleiben aber nach meiner Einschätzung alles Folder, und keine Fixed. Klar, man kann ne andere Enschätzung haben. Braucht man halt ein plausibles Argument für.

Pitter
Vielen Dank für die Antwort, ich habe mich eben für das Ruike P875 entschieden, da es sich für mich perfekt als EDC eignen würde (Preis/Leistung), wäre da nicht dieses Gesetz.
Wie eben in der Fragestellung erwähnt ist ja die Pocketchete von Jörg Sprave eine Art Schlupfloch (ist ja ein riesen 2Hand Folder, aber kann einfach als fixed geführt werden)
Und da hatte ich gehofft, das man die Beta Locks auch als Schlupflöcher benutzen könnte, habe allerdings nichts dazu gefunden.
 
ich weiß, dass es kein fixed ist, aber man kann es eben offen führen, mit scheide und so, aber das ist doch auch nicht mein punkt…
mir geht es darum, dass man es durch die bauweise so und so tragen kann, obwohl es das und das ist.
verständlich?
 
Irgendwie bist Du da leicht augf dem falschen Weg. Für ein Zweihandklappmesser, verriegelnd oder nicht, gibt es per se keine Klingenlängengrenze. Für feststehende (= per Konstruktion nicht einklappbare) Messer haben wir eben die Grenze für das Führen bei 12 cm.

Und ein Klappmesser ist ein Klappmesser, wenn man die Klinge einklappen kann, egal, wie viel Verriegelungen man dazu lösen muß. Schweiß die Klinge offen fest, und wir können über Fixed reden... ;-)
 
Irgendwie bist Du da leicht augf dem falschen Weg. Für ein Zweihandklappmesser, verriegelnd oder nicht, gibt es per se keine Klingenlängengrenze. Für feststehende (= per Konstruktion nicht einklappbare) Messer haben wir eben die Grenze für das Führen bei 12 cm.

Und ein Klappmesser ist ein Klappmesser, wenn man die Klinge einklappen kann, egal, wie viel Verriegelungen man dazu lösen muß. Schweiß die Klinge offen fest, und wir können über Fixed reden... ;-)
die überlegung war eben, dass durch die zusätzliche verriegelung ein fixed daraus wird, ich meine ruike hätte damit sogar mal geworben (zumindest so in die richtung) aber anscheinend nicht, schade :(

ich würde es eben gerne führen ohne angst vor 50-300 bis 10000€ strafe haben zu müssen, ich will damit immerhin keinen ermorden.
Ich will einfach nur in frieden ein Messer führen, welches sich schnell öffnen lässt, und mir optisch gefällt, was eben hier der Fall ist.

Ich könnte klar auch ein Fixed als EDC benutzen, allerdings ist mir das eben zu auffällig da so ein Teil im Alltag am Gürtel zu haben.

Sehr bedauerlich die deutsche Gesetzgebung…
 
Wenn du das Ruike P875 legal führen möchtest und keine Ausnahmeregeln für dich beanspruchen kannst (*1) musst du leider nach Österreich fahren.
Und es scheint ja in DE ohne Not sogar demnächst noch wilder zu werden...

(*1) und selbst die eigentlich unter die Ausnahmeregeln fallen machen es oft nicht, weil die sie Ihre WBK nicht gefährden möchten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

in der Hinsicht ist die Gesetzgebung zumindest klar:
"einhändig feststellbar (Einhandmesser)" ist der Terminus im Gesetz, dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob das Messer, wenn es geöffnet ist, eine zusätzliche Sicherung hat. Wie man auf die Idee kommt, dass ein Messer mit so einer Sicherung als Fixed gelten soll, verstehe ich nicht. Das Teil vom Sprave nutzt ja gerade aus, dass es nicht (!) als Fixed gilt, sondern als zweihändiges Klappmesser, für das es keine Begrenzung der Klingenlänge gibt.

Gruß,

Nick
 
@uuups die Ausnahmegenehmigungen sind eben schon stark ungenau definiert, das ist mir zu heikel…
mal sehen wie es wird, vielen Dank trotzdem für eure Meinungen.
 
Moin,

in der Hinsicht ist die Gesetzgebung zumindest klar:
"einhändig feststellbar (Einhandmesser)" ist der Terminus im Gesetz, dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob das Messer, wenn es geöffnet ist, eine zusätzliche Sicherung hat. Wie man auf die Idee kommt, dass ein Messer mit so einer Sicherung als Fixed gelten soll, verstehe ich nicht. Das Teil vom Sprave nutzt ja gerade aus, dass es nicht (!) als Fixed gilt, sondern als zweihändiges Klappmesser, für das es keine Begrenzung der Klingenlänge gibt.

Gruß,

Nick
Ich rede ja hier nicht von fixed, ich bin darauf hinaus herauszfinden, ob diese Mechanik ein gewisses Zwischenteil darstellen kann, es geht mir hier um extrem schwammige Grenzen und ich greife auch nur nach Strohalmen, weil ich eben extrem gerne eine Lösung finden würde.
Da das deutsche Gesetz eben auch etwas schwammig ist, mit „Berechtigtem Interesse“ etc.
Vielen Dank für deine Einschätzung.
 
Kurz zur Unterscheidung:

Feststehend bzw Fixed bezeichnet Messer, die nicht einklappen können, weil sie aus einem Stück gefertigt sind.

Feststellbar bezeichnet Klappmesser mit Verriegelungsmechanismus (Liner-, Frame-, Axis-, Backlock, etc).
Darunter fällt dann auch das Ruike weil es eben über einen Verriegelungsmechanismus verfügt.

Ein Messer kann nur jeweils eines von beidem sein, da es sich um die Bezeichnung für unterschiedliche Konstruktionsformen und nicht die Stärke der Verriegelung handelt.

Du hast das in deinem Beitrag beides ein wenig zusammen geworfen, deshalb wollte ich jetzt mal die Unterschiedlichkeit betonen.
 
Guten Tag,

Leuts... ihr könnt euch hier die Köppe heiß diskutieren bis die Tastatur auseinander fällt...

Was im Gesetzestext steht hat doch mittlerweile allerhöchstens Empfehlungscharakter. Kann man sich als Polizei oder auch als Richter dran halten, muss man aber nicht.
Da wird dann aus einem Slipjoint einfach ein verriegeltes Messer, nur weil die Richterin das halt so sieht...
..und aus der eigenen Hand wird eben auch ein Feststellmechanismus, wenn die das Messer offen hält...
Wer das nach den letzten Jahren immer noch nicht verstanden hat, tut mir leid.

Da führt man ein nach dem Gesetz definitiv erlaubtes Messer in dem festen Glauben und der festen Absicht, nichts Verbotenes zu tun.
Das wird dann konfisziert und Kraft eigener Inkompetenz von der Richterschaft als eben trotzdem verboten eingestuft und man hat sich dann strafbar gemacht.
Nur, weil an dem Tag vielleicht Vollmond war oder die Richterin ihre Tage hatte...
Wir leben nicht mehr in einem Land, in dem man sich noch großartig gegen den Staat zur Wehr setzen könnte. Auch nicht mit Anwälten.

Auf die völlig rechts- und verfassungswidrigen Waffenverbotszonen, die jeden unbescholtenen Bürger unter vorauseilenden Generalverdacht stellen, möchte ich hier garnicht erst eingehen.

Ich weiß, daß solche Kommentare hier nicht besonders hilfreich sind aber ich mußte das nochmal los werden.
Wer anderer Meinung ist, lügt sich selber an und wird früher oder später auch noch zu dieser Erkenntnis gelangen.

Ich will einfach nur in frieden ein Messer führen, welches sich schnell öffnen lässt
Warum?
Damit gehörst du in den Augen des Staates schon zu einer bestimmten Zielgruppe und dir wird einfach eine kriminelle Absicht unterstellt. Punkt.

Und die sog. "breite Masse" sieht das exakt genauso...

Mein Rat:
Trag dein Messer unauffällig und hab Spaß daran.
Solltest du einmal kontrolliert werden, bleib freundlich, erkläre deine Absichten und hoffe auf einen Beamten zu treffen, der entweder vernünftig ist oder zu faul, eine Anzeige zu schreiben und das Messer zu konfiszieren.
Sollte du jedoch an einen jungen Heißsporn geraten, der sich noch profilieren will, verbuche alles Folgende einfach als Lehrgeld.

Beste Grüße
und Alles Gute in 2023.
Andy
 
Guten Tag,

Leuts... ihr könnt euch hier die Köppe heiß diskutieren bis die Tastatur auseinander fällt...

Was im Gesetzestext steht hat doch mittlerweile allerhöchstens Empfehlungscharakter. Kann man sich als Polizei oder auch als Richter dran halten, muss man aber nicht.
Da wird dann aus einem Slipjoint einfach ein verriegeltes Messer, nur weil die Richterin das halt so sieht...
..und aus der eigenen Hand wird eben auch ein Feststellmechanismus, wenn die das Messer offen hält...
Wer das nach den letzten Jahren immer noch nicht verstanden hat, tut mir leid.

Da führt man ein nach dem Gesetz definitiv erlaubtes Messer in dem festen Glauben und der festen Absicht, nichts Verbotenes zu tun.
Das wird dann konfisziert und Kraft eigener Inkompetenz von der Richterschaft als eben trotzdem verboten eingestuft und man hat sich dann strafbar gemacht.
Nur, weil an dem Tag vielleicht Vollmond war oder die Richterin ihre Tage hatte...
Wir leben nicht mehr in einem Land, in dem man sich noch großartig gegen den Staat zur Wehr setzen könnte. Auch nicht mit Anwälten.

Auf die völlig rechts- und verfassungswidrigen Waffenverbotszonen, die jeden unbescholtenen Bürger unter vorauseilenden Generalverdacht stellen, möchte ich hier garnicht erst eingehen.

Ich weiß, daß solche Kommentare hier nicht besonders hilfreich sind aber ich mußte das nochmal los werden.
Wer anderer Meinung ist, lügt sich selber an und wird früher oder später auch noch zu dieser Erkenntnis gelangen.


Warum?
Damit gehörst du in den Augen des Staates schon zu einer bestimmten Zielgruppe und dir wird einfach eine kriminelle Absicht unterstellt. Punkt.

Und die sog. "breite Masse" sieht das exakt genauso...

Mein Rat:
Trag dein Messer unauffällig und hab Spaß daran.
Solltest du einmal kontrolliert werden, bleib freundlich, erkläre deine Absichten und hoffe auf einen Beamten zu treffen, der entweder vernünftig ist oder zu faul, eine Anzeige zu schreiben und das Messer zu konfiszieren.
Sollte du jedoch an einen jungen Heißsporn geraten, der sich noch profilieren will, verbuche alles Folgende einfach als Lehrgeld.

Beste Grüße
und Alles Gute in 2023.
Andy
schön gesagt :)
 
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