Sägerücken

z-legend

Mitglied
Beiträge
32
Ich weis das ein Kampfmesser wie z.B. ein Dolch als Waffe eingestuft wird und kenn mich auch hierbei um die Gesetzeslage gut aus, aber wie ist es den zu betrachten wenn ein Bowiemesser eine Rückensäge hat? Zählt dies dann auch als doppelseitiges Messer?

Gehen wir nur von einem Musterbeispiel aus wie die Rambomesser. Die haben doch auch hinten eine Rückensäge obwohl die eigentlich doch nur Bowiemesser sind. Zählen diese Messer nun als Waffe oder als ganz normale Messer?
 
Zumindest in D ist es so, dass eine richtige Rückensäge aus einem Messer noch keine Waffe macht.
Ist der Rücken aber mit einem Wellenschliff (ist eine Schneide) versehen oder die Spitze wie bei den Rambo-Messern beidseitig scharf geschliffen, zählt es, da zweischneidig, als Waffe. Entscheidend ist hier die Definition "zweischneidig", also zwei Schneiden, die auf jeweils gegenüberliegenden Seiten der Klinge angebracht sind. Leider ist dies auch schon der Fall wenn nur wenige Millimeter am Klingenrücken von der Spitze ab scharf sind.:rolleyes:
 
Zurück