Hallo!
Ich habe letztens von einem guten Bekannten gehört, dass es verboten sei, Blankwaffen (sowie sonstige Arten von Nahkampf-/Wurfwaffen) vom Laden scharf schleifen zu lassen (dass es privat nicht verboten ist, weiß ich inzwischen).
Und zusätzlich habe ich mir vor kurzer Zeit ein Fahrtenmesser geleistet, Gesamtlänge 29,3 cm, Klingenlänge/-Breite 17,8 / 3,5 cm. Ist der Besitz davon verboten? Habe es weder für Angriff noch Selbstverteidigung oder irgendetwas in der Art gekauft, lediglich für den Gebrauch auf langen Wanderungen. Wo ich gerade bei dem Thema bin:
ist auf einer Wanderung das Mitführen einer ausschließlich zum Gebrauch bestimmten Axt verboten?
Vielen Dank.
Ich habe letztens von einem guten Bekannten gehört, dass es verboten sei, Blankwaffen (sowie sonstige Arten von Nahkampf-/Wurfwaffen) vom Laden scharf schleifen zu lassen (dass es privat nicht verboten ist, weiß ich inzwischen).
Und zusätzlich habe ich mir vor kurzer Zeit ein Fahrtenmesser geleistet, Gesamtlänge 29,3 cm, Klingenlänge/-Breite 17,8 / 3,5 cm. Ist der Besitz davon verboten? Habe es weder für Angriff noch Selbstverteidigung oder irgendetwas in der Art gekauft, lediglich für den Gebrauch auf langen Wanderungen. Wo ich gerade bei dem Thema bin:
ist auf einer Wanderung das Mitführen einer ausschließlich zum Gebrauch bestimmten Axt verboten?
Vielen Dank.