Juristendeutsch ist 'was besonderes, aber so schwer verständlich isses für den, der sich bemüht, eigentlich auch wieder nicht.peter polnau schrieb:Dann währen Sie doch nicht benützbar und somit wieder legal oder?

WaffG §1(3): "Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt."
§2(3): "Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten."
Davon, wie eine Waffe verpackt ist, ist im bewußten Abschnitt 1 nicht die Rede, geschweige denn, daß das Auswirkungen auf ihre juristische Einstufung hätte.