Schlagerparade: So schön war die Zeit - Flieg, kleiner Schmetterling

peter polnau schrieb:
Dann währen Sie doch nicht benützbar und somit wieder legal oder?
Juristendeutsch ist 'was besonderes, aber so schwer verständlich isses für den, der sich bemüht, eigentlich auch wieder nicht. :argw:
WaffG §1(3): "Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt."
§2(3): "Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten."

Davon, wie eine Waffe verpackt ist, ist im bewußten Abschnitt 1 nicht die Rede, geschweige denn, daß das Auswirkungen auf ihre juristische Einstufung hätte.
 
WEißt du Revvie, am besten wir führen als Strafe dafür ein, dass jeder von uns der mal in Österreich ist, dich besuchen kommt, und alle deine Messer befingern darf. :hehe:

Schönes Teil.


Richard
 
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