Schmiedemarke [Eintragungs-/Genehmigungspflicht?]

Tommilein

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Hallo zusammen,

habe leider kein anderes Unterforum gefunden, wo ich diese Frage stellen kann.
Wie verhält es sich mit den Schmiedemarken?
Muss mann diese eintragen bzw. genehmigen lassen? Da hier einige von "IHREN" Schmiedemarken schreiben.

Gruß, Tom
 
AW: Schmiedemarke

nein, musst du nicht, ihre Schmiedemarken heissen so, weil sie sich diese wohl selbst ausgedacht haben... initialen z.b. oder irgendwelche zeichen, so haben ihre messer wiedererkennungswerte...
 
habe leider kein anderes Unterforum gefunden, wo ich diese Frage stellen kann.
Ich habe dein Thema hierher verschoben, in der Lobby ist es definitiv deplatziert gewesen. Ebenso habe ich die Themenüberschirft ergänzt, damit man auf einen Blick erkennen kann, worum es dir geht.

Wirf mal einen Blick in "Schmiedemarkenarchiv ist online!", das scheint mir von Wert für dich zu sein.
 
Grundsätzlich kann jeder seine Klingen markieren wie er gerade möchte, solange er keine Rechte eines anderen oder Rechtsnormen verletzt (z.B.86a StGB, Solingenverordnung). Eine (Schmiede-)Marke im (gewerblichen) Bereich ist eine Marke wie jede andere Marke im juristischen Sinne, mit allen Vor- und Nachteilen / Möglichkeiten.

Eine Registrierungs- oder Genehmigungspflicht besteht nicht.

Einen Überblick zum Thema gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt:

http://www.dpma.de/marke/index.html.
 
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