Nachdem immer wieder die Frage aufkommt, ob denn Schneidebretter aus toxischen Hölzern auf dem Markt sind, bzw. welches Risiko von Ihnen ausgeht, habe ich zwei e-mails mit dieser Fragestellung geschrieben.
Eines an die Stiftung Warentest, das andere ans Bundesminiterium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Stiftung Warentest antwortete, daß man zum Thema keine Erkenntnisse oder bereits durchgeführte Untersuchungen habe. Das Thema nehmen sie in ihre Liste auf, die aber schon so voll ist, daß man wohl nicht in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Prüfung rechnen darf.
Das Bundesministerium antwortete mit einem Ellenlangen Mail, das viele Links zu Verordnungen und Regulierungen enthielt. Beim Versuch, durch diesen Verordnungsdschungel zu surfen, fand ich viel, aber keine Liste von Hölzern, die nicht verwendet werden dürfen. Die Verordnungen beschäftigen sich zum überwiegenden Teil mit Chemikalien, Kunststoffen, Keramiken, Farben usw.
Die wesentlichen Kernaussagen sind aber:
"Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die wichtigste ist, dass von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen darf. Zum Zweck der Vorsorge ist es grundsätzlich verboten, dass überhaupt Stoffe aus den Gegenständen in die Lebensmittel übergehen dürfen."
"Auf europäischer Ebene gilt die sogenannte „Rahmen“-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Dort sind in Artikel 3 allgemeine Anforderungen zum vorbeugenden Verbraucherschutz festgelegt. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien bei guter Herstellungspraxis und unter normalen und vorhersehbaren Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,
- die menschliche Gesundheit zu gefährden,
- eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder
- eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen."
Industriell hergestellte Gegenstände, die für Lebensmittelkontakt geeignet sind tragen üblicherweise das Symbol Kelch mit Gabel, wie hier auf dem Foto der Umverpackung meines Kesperbrettes aus Akazie, die laut Wikipedia ebenfalls toxisch ist.
Man muss davon ausgehen, dass diese Unternehmen die Gesetzeslage kennen und beherzigen. Zumindest an so offensichtlichen Stellen.
Meine Schlussfolgerung:
Man darf darauf vertrauen, dass Hölzer, die in großem Maßstab für industiell hergestellte Schneidbretter verwendet werden, hinsichtlich ihres Gesundheitsrisikos unbedenklich sind.
Oder auch solche, aus denen traditionell Holzbehälter oder Fässer für Lebensmittel hergestellt werden.
Also auch Hinoki und Akazie.
Und man täte gut daran, auch nur solche Hölzer für ein Maßgefertigtes Schneidbrett vom Schreiner verwenden zu lassen.
Eines an die Stiftung Warentest, das andere ans Bundesminiterium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Stiftung Warentest antwortete, daß man zum Thema keine Erkenntnisse oder bereits durchgeführte Untersuchungen habe. Das Thema nehmen sie in ihre Liste auf, die aber schon so voll ist, daß man wohl nicht in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Prüfung rechnen darf.
Das Bundesministerium antwortete mit einem Ellenlangen Mail, das viele Links zu Verordnungen und Regulierungen enthielt. Beim Versuch, durch diesen Verordnungsdschungel zu surfen, fand ich viel, aber keine Liste von Hölzern, die nicht verwendet werden dürfen. Die Verordnungen beschäftigen sich zum überwiegenden Teil mit Chemikalien, Kunststoffen, Keramiken, Farben usw.
Die wesentlichen Kernaussagen sind aber:
"Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die wichtigste ist, dass von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen darf. Zum Zweck der Vorsorge ist es grundsätzlich verboten, dass überhaupt Stoffe aus den Gegenständen in die Lebensmittel übergehen dürfen."
"Auf europäischer Ebene gilt die sogenannte „Rahmen“-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Dort sind in Artikel 3 allgemeine Anforderungen zum vorbeugenden Verbraucherschutz festgelegt. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien bei guter Herstellungspraxis und unter normalen und vorhersehbaren Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,
- die menschliche Gesundheit zu gefährden,
- eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder
- eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen."
Industriell hergestellte Gegenstände, die für Lebensmittelkontakt geeignet sind tragen üblicherweise das Symbol Kelch mit Gabel, wie hier auf dem Foto der Umverpackung meines Kesperbrettes aus Akazie, die laut Wikipedia ebenfalls toxisch ist.
Man muss davon ausgehen, dass diese Unternehmen die Gesetzeslage kennen und beherzigen. Zumindest an so offensichtlichen Stellen.
Meine Schlussfolgerung:
Man darf darauf vertrauen, dass Hölzer, die in großem Maßstab für industiell hergestellte Schneidbretter verwendet werden, hinsichtlich ihres Gesundheitsrisikos unbedenklich sind.
Oder auch solche, aus denen traditionell Holzbehälter oder Fässer für Lebensmittel hergestellt werden.
Also auch Hinoki und Akazie.
Und man täte gut daran, auch nur solche Hölzer für ein Maßgefertigtes Schneidbrett vom Schreiner verwenden zu lassen.