Schweizer Offiziersdolch schärfen?

tobi-topster

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Hallo!

Mein Stiefsohn hat vom Militär einen Schweizer Offiziersdolch geschenkt bekommen:

http://www.zib-militaria.de/Schweizer-Offiziersdolch

Er würde den Dolch gerne verwenden. Da in der Schweiz zweiseitig geschärfte Messer verboten sind, würde ich ihm eine Seite schärfen.

Jetzt ist die Frage:
Macht das überhaupt Sinn? Ist der Stahl für den Gebrauch geeignet und gehärtet oder ist dieser Dolch wirklich nur ein Souvenier?

Herzlichen Dank

Tobias
 
Ich denke schon, dass man den schärfen kann. Wird vermutlich aus 420 oder 440 sein.

ABER, er sollte lieber ein anderes Messer zum Gebrauch nehmen. Der Dolch ist durch die Parierstange eher ungeeignet für normale Arbeiten und man muss vermutlich auch ne Menge Schleifen, um ersteinmal auf eine vernünftige Geometrie zu kommen.

Alles in allem wurde ich den Dolch lieber als tolles Erinnerungsstück belassen und ihn nicht durch Schleifen/Gebrauch verhunzen.


Ookami
 
Ich kenn die Regeln in der Schweiz nicht so genau,
befürchte allerdings das der Dolch auch schon in jetzigen Form als beidseitig angeschliffen gilt.
(auch wenn er nicht besonder scharf ist.)

Der Schleifwinkel ist vermutlich ziemlich grottig. Alles unter 25° (Schneidenwinkel 50°) würde mich wundern.
Die Klinge und die Gard sind vermutlich poliert, deshalb unbedingt vor dem schleifen abkleben.

Ansonsten stimme ich Ookami zu, besser erst mal so belassen.
 
Da ich selbst in der Schweiz gewohnt habe, habe ich mich auch zwangsläufig mit dem Messerrecht befasst.

Hier müsste man alles finden http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/201301010000/514.54.pdf

Ich meinte, einmal gelesen zu haben, dass Dolche ÜBER 25cm Klinge erlaubt sind, die Klinge muss aber symmetrisch sein. Der Schweizerdolch ist mit gewissen Traditionen verbunden, daher die Regelung. Finde es aber gerade leider nicht mehr :(

Was andere Messer angeht... 5cm Klinge oder 12cm gesamt sind erlaubt.
Da liegt ziemlich viel in dem Ermessen des jeweiligen Beamten, der dich kontrolliert.
Ich hatte damals auch mit einem Polizisten die Ehre und der meinte, er würde niemals einem Wanderer im Wald sein Messer abnehmen, auch wenn es über 12 cm lang ist. Habe aber auch von einigen Usern gehört, die in größeren Städten ziemlich Stress wegen Einhandmessern hatten.

"Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände." schreibt man im Gesetzestext. ....


Zum Dolch selbst: So einen Dolch würde ich auch nicht als Gebrauchsmesser verwenden. Einerseits zu gefährlich, andererseits schade drum. Alltagstauglichkeit sehe ich da nicht, außer als modisches Accessoire zum passenden Trachtenoutfit :)



EDIT: ich habe es gefunden ... Dolche ÜBER 30cm Gesamtlänge sind in der Schweiz KEINE WAFFEN !!!

http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf
 
Danach sind:

"Waffen sind...: Dolche mit symmetrischer Klinge <30cm"
"Erwerb von Waffen verboten: Dolche mit symmetrischer Klinge"

"Keine Waffe: Samurai Schwert"
(sondern vermutlich nur ein gefährlicher Gegenstand wie der Dolch über 30cm, den man allerdings nicht erwerben darf...)

:confused: Genau so sinnig wie unser "neue" deutsche Gesetzgebung... :irre:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, anscheinend stimmt man irgendwelche Bürgerabstimmungen in einem gewissen Kanton ab, indem man den Schweizerdolch hebt. Oder nicht hebt. Ergibt irgendwie noch Sinn.

Aber Einhand vs Fixed bei uns ... Whatever, ich schweife ab.

Der Dolch ist eher was für die Wand, obgleich er wärmebehandelt ist.
Zu schön für ein Einsatzmesser und unvorteilhafte Klingenform für ein Outdoor bzw Allroundmesser.

MFG Jakob
 
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