Schwert zu 1,5 Hand, neues Waffenrecht

EISENHANS

Mitglied
Messages
91
Hallo zusammen,

hat jemand von euch schon den Überblick, ob seit dem 01.04.03 mein scharfes Schwert (Replik eines Schwertes zu 1,5 Hand) nun ein verbotener Gegenstand ist oder nicht?

Es gibt doch da eine Regel bezüglich dem Verhältnis zwischen Länge der Klinge und Maximalbreite. Oder gilt das nur für Dolche?

Ich hoffe, dass ich auch weiterhin Schnittests damit durchführen darf.



Grüße

Hans
 
Soweit ich weiß, gilt dies nur für "Folder".
Bei feststehenden Klingen wäre eine solche Gesetzesänderung gar nicht realisierbar, da dann jede Hausfrau ihre Besteckschublade auf dem nächsten Polizeirevier abliefern müßte.
 
Es gibt doch da eine Regel bezüglich dem Verhältnis zwischen Länge der Klinge und Maximalbreite. Oder gilt das nur für Dolche?

Soweit ich weiß, gilt dies nur für "Folder".

SPRINGMESSER, das gilt für SPRINGMESSER!!!!!!! nicht für speere oder schwerter oder folder oder dolche, sondern für SPRINGMESSER!!!!!!!!
 
Danke für die Klärung dieser Frage, da kann ich ja weiterhin in Ruhe meine unschuldigen Tatamis köpfen. :hehe:

Grüße

Hans
 
Original geschrieben von EISENHANS
Danke für die Klärung dieser Frage, da kann ich ja weiterhin in Ruhe meine unschuldigen Tatamis köpfen. :hehe:

Und anschließend bitte wieder schön in den Stahlschrank mit dem Schwert... :hmpf:
 
Back