Selbstständig im Nebenberuf, Gewerbeschein

Grover

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Hallo Leute,

vielleicht kann man mir hier ein paar Infos zukommen lassen. Die Idee die mir im Kopf herum schwirrt ist, das man doch ein paar der Messer die man gemacht hat, verkaufen könnte. Es gibt auch immer wieder Veranstaltungen in der Region wo man sein "Handwerk" ausstellen könnte. Wenn man nun dies Fokussiert, um so seine Material und Maschinenkosten irgend wann rein zu bekommen, macht es dann Sinn sich im Nebenberuf selbstständig zu machen und einen Gewerbeschein anzumelden? Auch würde die Frage aufkommen, so die MwSt./ USt zu "sparen".

Tipps und Links willkommen.

LG

G.
 
grover,
nichts für ungut aber deine fragestellung lässt vermuten das du kaufmännisch nicht "so bewandert bist".
wenn das so ist, vergiss die idee. ohne kaufmännischen hintergrund schaufelst du dir ganz schnell dein eigenes, finanzielles, grab. da nützt auch die schönste schmiedekunst nichts.
und nachhilfe in bwl wirst du hier wohl nicht bekommen. dafür ist die angelegeheit zu komplex.

gruß
Arne
 
@Beisser: Was hat die Gesetzgebung mit kaufm. Bewandert zu tun?
Und warum "finanzielles Grab" schaufeln? Ich hatte im Nebenerwerb geschrieben.

@ArminII: Vorsteuerabzug

Es ist im übrigen sinnvoller gleich einen Steuerberater zu fragen als hier
@Mindtrip: Es scheint Du hast recht :)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab schon viele gesehen die sich mal eben selbständig gemacht haben. egal ob haupt-oder nebenberuflich. die haben sich ihr grab geschaufelt eben weil sie keine ahnung von steuern, behördengängen, zulassungen etc. hatten.
und ein steuerberater kostet auch geld was du erstmal verdienen musst.
wenn es dir ernst ist da hör auf meine "vorschreiber". geh zum steuerberater, handwerkskammer bzw. ihk etc. und ,mach dich schlau.
dann wirst du merken ob es für dich zu schaffen ist oder nicht. bzw. ob es sinn macht oder nicht.

gruß
Arne
 
Vorsteuerabzug:

Umsatzsteuer ./. Vorsteuer = Zahllast (Und die will das Finanzamt)

Dazu will das Finanzamt eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.
Zudem ist die USt. monatlich ans FA abzuführen. Weiterhin kommt dann ein Jahresabschluss, heisst Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, usw.
 
Bei entsprechend niedrigem Umsatz / Gewinn kannst du natürlich auch nach der Einnahmenüberschussrechnung abrechnen. Dazu erfasst du im einfachsten Fall deine Einnahmen und ausgaben und meldest die Differenz daraus am Jahresende im Rahmen deiner EInkommenssteuererklärung als Ertrag aus selbstständiger Gewerbetätigkeit ans Finanzamt.
MIt Vorsteuerabzug ist dann allerdings nichts!
 
Wer allerdings sofort kommt sind die Handwerkskammer, bzw. die Industrie und Handelskammer und evtl. noch die Berufsgenossenschaft.

Die wollen erstmal Geld sehen bevor du deinen ersten Euro Umsatz gemacht hast, und das natürlich jedes Jahr.
 
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