Shikomi-zue / Zatoichi Schwert

Menuki

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Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Waffenrecht:

Evtl. komme ich in den Genuss einer ziemlich geraden (echten) Katanaklinge. :lechz:
Da gerät man in Versuchung, eine Zatoichi-Montierung (wie in den 60er Movies) anzufertigen (kein Spazierstock oder ähnlichen Schmarrn).

Gilt sowas als "verbotener Gegenstand" im Sinne des Waffenrechts?
"Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauch verkleidet sind."

Wenn ich die Klinge in eine Krankenhauskrücke oder einen hohlen Ast stecke, ist es eindeutig, aber bei einer Montierung nach einem Filmschwert?

So eine Montierung ist für einen Normalbürger einer erlaubten Shira Saya sehr ähnlich und könnte u.U. für ein längliches Holzstück gehalten werden.
Ebenso erkennt jeder Interessierte sofort eine Shira Saya oder eine Zatoichi-Montierung als Schwert.
Also wäre hier ja nichts mit einem "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" ("Holzhülle"?) verkleidet und täuscht ja auch keinen "anderen Gegenstand" vor. Das Schwert soll ja gerade als ein Zatoichi-Schwert zu erkennen sein.

Oder sagt hier die Justiz:
Egal - Auch wenn im Europa des 21. Jahrhunderts Blindenstöcke etwas anders aussehen, täuscht das Schwert ein "Schwert" vor, das wiederum "im Rahmen einer fiktiven Filmserie von einigen Filmcharakteren für einen japanischen Blindenstock des 19. Jhdt. gehalten wird" und ist damit ein "Verbotener Gegenstand". :confused:
 
...für andere an dem Thema Interessierten - ich habe jetzt folgenden älteren Thread dazu gefunden:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=44224

Aber unklar ist's immer noch:
Wenn ich eine unauffällige und undekorierte Montierung wie eine Shirasaya habe, dann ist sie doch nicht verboten, oder?
Wie wird entschieden, ob es sich um eine Shirasaya oder Stockmontierung handelt, wenn sie praktisch gleich aussehen?

BTW: Werden Shirasaya aus dunklerem Holz auch als Shira (weiß) Saya bezeichnet?
 
Natürlich kann dir nur jemand der wirklich eine Ahnung von dem Gesetzt und dessen Auslegung hat, mit Sicherheit was dazu sagen, also ein Anwalt.
Aber ich denke, dass es einen unterschied macht ob du damit rumläufst und es wie einen Spazierstock verwendest, oder ob du es zuhause an die Wand hängst. Ich weis das Solche Schwerter schon hier verkauft wurden, ich meine in Deutschland, aber das war vor dem neuen Waffengesetz.
Willst du damit rumlaufen?
 
Es geht nicht um das Unauffällige, sondern um das Vortäuschen einer anderen Funktion. Ein Fächerdolch oder ein Shikomizue täuscht eine andere Funktion vor um den Waffencharakter zu verbergen.
Daher sind die Dinger verboten.
Eine Shirasaya täuscht dagegen nichts vor und ist daher erlaubt.
 
Gilt sowas als "verbotener Gegenstand" im Sinne des Waffenrechts?
"Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauch verkleidet sind."

Ich bin weder Jurist, noch Spezialist bei Montierungen - gibts da mal ein Bild von?

Grundsätzlich spricht der Gesetzgeber von einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs. Und das meint natürlich einen Gegenstand des hier in Deutschland täglichen Gebrauchs. Der Wille des Gesetzgebers ist offenbar eben der, dass nicht heimlich Waffen getragen werden, man damit die Mitbürger täuscht, um dann auf besonders heimtückische Weise andere zu verletzen oder zu töten.

Wenn ich - um mal ein blödes Beispiel zu nehmen - für einen Dolch eine Scheide aus einem Büffelhorn baue, dann kanns zwar sein, dass das Büffelhorn zur Zeit der Wikinger ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs war, um Met zu saufen. Heute ist ein Büffelhorn wohl eher nicht mehr im täglichen Gebrauch.

Die Frage wird halt sein, erkennt man eine Scheide als Scheide, oder wird der Eindruck erweckt, das Ding wäre eben nicht Teil einer Waffe. Und das wird man nur im konkreten Einzelfall entscheiden können, und der, der es entscheidet hat sicher einen Spielraum.

Pitter
 
Es geht nicht um das Unauffällige, sondern um das Vortäuschen einer anderen Funktion. Ein Fächerdolch oder ein Shikomizue täuscht eine andere Funktion vor um den Waffencharakter zu verbergen.
Daher sind die Dinger verboten.
Eine Shirasaya täuscht dagegen nichts vor und ist daher erlaubt.

Das ist mir soweit klar - also baue ich mir (falls es überhaupt spruchreif wird) eine schlichte Holzmontierung ohne Hintergedanken und nenne sie "Shirasaya". In der Praxis hätte diese Montierung ja auch genau die Funktion einer Shirasaya.


Willst du damit rumlaufen?

...natürlich nicht (hab' ja nicht mal ein Taschenmesser dabei, wenn ich das Haus verlasse)
 
@Pitter
Ein Bild hab ich zwar gerade nicht, aber ein Shikome-zue ist vergleichbar mit einem europäischen Stockdegen. D.h. wir haben es mit einer Klinge in einem Spazierstock zu tun. Japanische Spazierstöcke sehen zwar etwas anders aus ( vergleichbar mit europäischen Wanderstäben ) aber sie sind definitiv Gegenstand des täglichen Gebrauchs.
@Menuki
Ob ich das Kind nun dabei Shikome-zue, Wanderstab oder Shirasaya benenne ist dabei wurscht.
Fakt ist und bleibt die Klinge wird in einem für den täglichen Gebrauch geeigneten Gegenstand versteckt und ist damit illegal. Da kommt man auch mit dem Umtaufspielchen nicht weiter.
Allerdings : Wenn man sich so ein Teil bastelt und zu Hause beläst und damit nicht spazieren oder hausieren geht : Das ist zwar immer noch illegal, aber wo kein Kläger ist wird sich nur schwerlich ein Richter finden.
Gruß
Stefan
 
...also ein Bild von einem antiken Shikome-zue gibt es hier:
http://www.nihontoantiques.com/images/sword cane.jpg
-> das ist natürlich offensichtlich eine getarnte Waffe (und schwebte mir nicht vor).

Wenn, dann wird's eine echte Shirasaya, wie ich sie schon in klein gemacht habe und spare mir alle Gewissensbisse...
nuss-shirasaya_s.jpg
 
Dann ist ja Alles paletti. Mit einer echten Shirasaya kriegt man nie Probleme. ( Oder ich müßte mir eine Drehtür für einsammelwütige Polizeibeamte einbauen lassen bei meinem Shirasya-Durchsatz :D).
 
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