Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Waffenrecht:
Evtl. komme ich in den Genuss einer ziemlich geraden (echten) Katanaklinge.
Da gerät man in Versuchung, eine Zatoichi-Montierung (wie in den 60er Movies) anzufertigen (kein Spazierstock oder ähnlichen Schmarrn).
Gilt sowas als "verbotener Gegenstand" im Sinne des Waffenrechts?
"Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauch verkleidet sind."
Wenn ich die Klinge in eine Krankenhauskrücke oder einen hohlen Ast stecke, ist es eindeutig, aber bei einer Montierung nach einem Filmschwert?
So eine Montierung ist für einen Normalbürger einer erlaubten Shira Saya sehr ähnlich und könnte u.U. für ein längliches Holzstück gehalten werden.
Ebenso erkennt jeder Interessierte sofort eine Shira Saya oder eine Zatoichi-Montierung als Schwert.
Also wäre hier ja nichts mit einem "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" ("Holzhülle"?) verkleidet und täuscht ja auch keinen "anderen Gegenstand" vor. Das Schwert soll ja gerade als ein Zatoichi-Schwert zu erkennen sein.
Oder sagt hier die Justiz:
Egal - Auch wenn im Europa des 21. Jahrhunderts Blindenstöcke etwas anders aussehen, täuscht das Schwert ein "Schwert" vor, das wiederum "im Rahmen einer fiktiven Filmserie von einigen Filmcharakteren für einen japanischen Blindenstock des 19. Jhdt. gehalten wird" und ist damit ein "Verbotener Gegenstand".
ich habe mal eine Frage zum Waffenrecht:
Evtl. komme ich in den Genuss einer ziemlich geraden (echten) Katanaklinge.

Da gerät man in Versuchung, eine Zatoichi-Montierung (wie in den 60er Movies) anzufertigen (kein Spazierstock oder ähnlichen Schmarrn).
Gilt sowas als "verbotener Gegenstand" im Sinne des Waffenrechts?
"Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauch verkleidet sind."
Wenn ich die Klinge in eine Krankenhauskrücke oder einen hohlen Ast stecke, ist es eindeutig, aber bei einer Montierung nach einem Filmschwert?
So eine Montierung ist für einen Normalbürger einer erlaubten Shira Saya sehr ähnlich und könnte u.U. für ein längliches Holzstück gehalten werden.
Ebenso erkennt jeder Interessierte sofort eine Shira Saya oder eine Zatoichi-Montierung als Schwert.
Also wäre hier ja nichts mit einem "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" ("Holzhülle"?) verkleidet und täuscht ja auch keinen "anderen Gegenstand" vor. Das Schwert soll ja gerade als ein Zatoichi-Schwert zu erkennen sein.
Oder sagt hier die Justiz:
Egal - Auch wenn im Europa des 21. Jahrhunderts Blindenstöcke etwas anders aussehen, täuscht das Schwert ein "Schwert" vor, das wiederum "im Rahmen einer fiktiven Filmserie von einigen Filmcharakteren für einen japanischen Blindenstock des 19. Jhdt. gehalten wird" und ist damit ein "Verbotener Gegenstand".
