Sicherheitsdienst am Flughafen und angebl. Springmesser?

Wieder was neues über Hamburg gelernt, mir bisher unbekannt.
Hat mit dem sog. "Polizeiskandal" in den 90er zu tun, beidem zwar viele Vorwürfe sich als Luftnummer herausstellten, aber in den wirklichen Rechtverletzungen die Betreffenden teilweise aufgrund mengelhafter Dokumentation der Dienstellen nicht ermittelt werden konnten u. u.a. eine gesamte Schicht einer Wache kollektiv strafversetzt wurde.

-Selbstschutz sehe ich in dem Fall kritisch, die Situationen, in denen das nötig wäre, kann man bestimmt an einer Hand abzählen. Ich selbst habe das nie als nötig empfunden und habe meinen Namen bisher immer genannt. Zudem erfährt der Betroffene bei weiteren Maßnahmen (Anzeige oder was auch immer) eh den Namen des Sachbearbeiter und der Beteiligten.
In HH gibt es mehr als ne Handvoll solche Leute ...

Ein schlechtes Zeichen dünkt mich, dass die Beamten bei der Frage von der Maßnahme absahen.:confused: Dann war die Geschichte wirklich ein Schuss ins Dunkle, bleibt zu hoffen, dass dies eine Ausnahmen und nicht die Regel war.

Leider nicht
 
Beamte der deutschen Bundesfinanzverwaltung (= Zoll) suchen nicht im Hauptgepäck von Reisenden nach irgendwelchen Springmessern, wenn du von Deutschland aus in ein anderes Land fliegst. Und falls Vollzugsbeamte von Polizei und Zoll ein Messer im Rahmen einer Kontrolle sicherstellen oder beschlagnahmen sollten, erhälst du immer eine schriftliche Quittung mit Rechtsbehelfsbelehrung und kannst dagegen im Nachhinein vorgehen.

Private Sicherheitsdienste am Flughafen haben selbst keinerlei Beschlagnahmerechte. Sie müssen immer Vollzugsbeamte von Polizei oder Zoll hinzuziehen, wenn in die Eigentumsrechte der Reisenden eingegriffen werden soll. Dasselbe gilt für Personenkontrollen oder Kontrollen deines Handgepäcks. Wenn du dich weigerst, kann ein privater Sicherheitsdienst die Kontrolle selbst nicht erzwingen. Er kann dir lediglich das Einchecken in die Maschine verweigern und ansonsten die Bundes- oder Landespolizei verständigen.
 
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