Wie sind eure Meinungen dazu? (Habe in der SuFu nichts gefunden)
Schon das Opinel Nr. 12 hat ja bereits eine Klingenlänge von über 12cm (genaugenommen 12,2cm). Die Messer sind nicht einhändig aufklappbar, diesbezüglich also gesetzeskonform führbar. Dennoch bin ich mir nicht ganz sicher ob, nach der Arretierung, die beiden Modelle nicht als feststehend gelten. In diesem Fall wäre die Klingenlänge ein Problem.
Bei meinem 12er Modell habe ich diese Unwägbarkeit, durch das Abschleifen von gut 2mm an der Spitze, umgangen (musste eh geschärft werden). Trotzdem stellt sich mir die Frage ob das überhaupt nötig gewesen wäre.
Danke und Gruß
Lollinger
Schon das Opinel Nr. 12 hat ja bereits eine Klingenlänge von über 12cm (genaugenommen 12,2cm). Die Messer sind nicht einhändig aufklappbar, diesbezüglich also gesetzeskonform führbar. Dennoch bin ich mir nicht ganz sicher ob, nach der Arretierung, die beiden Modelle nicht als feststehend gelten. In diesem Fall wäre die Klingenlänge ein Problem.
Bei meinem 12er Modell habe ich diese Unwägbarkeit, durch das Abschleifen von gut 2mm an der Spitze, umgangen (musste eh geschärft werden). Trotzdem stellt sich mir die Frage ob das überhaupt nötig gewesen wäre.
Danke und Gruß
Lollinger
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