Sinn und Unsinn der Vorlage

Morales

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Hallo zusammen!
Seit heute Nachmittag schreibe ich an einem Text, der sich damit auseinandersetzen soll, welche Grundlagen und die einzelnen Waffenkriterien (Klingenform, Länge der Klinge) in der Gesetzesvorlage haben und ob sie sinnvoll sind, kurz: Ich möchte 701-07 durchleuchten.

Bisher hab ich nur eine Rohfassung geschrieben (sind trotzdem schon gut 3 1/2 Seiten). Währenddessen haben sich ein paar Fragen aufgetan:

1. Ist solch ein Text vom Ansatz her überhaupt sinnvoll, bzw. nützlich? Ich fände es logischweise blöd wenn nicht, aber ich schwanke gerade selbst ein bisschen und mir fehlt momentan einfach die nötige Distanz zum Objekt.

2. Woher stammt die Festlegung auf 8,5 Zentimeter für das Verbot von Springmesser, die hier ja offensichtlich wieder zum Tragen kommt?

Gruß,
Carsten
 
Moin,

zu 2.
Hier im Forum findet sich an mehreren Stellen die Aussage, dass *wir* die Tatsache, überhaupt noch Springer nutzen zu dürfen, einer Intervention der Firma Böker und ihrem Top Seller Speedlock zu verdanken haben, der eben diese Klingenlänge aufweist.
Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage kann ich nicht bewerten.

zu 1.
Dafür bin ich wahrscheinlich zu voreingenommen, da ich die ganze Gesetzesvorlage für Schwachsinn halte.
Wenn Deine Argumentation fundiert ist und auch geeignet ist, Waffengegnern das Absurde dieses Entwurfs vor Augen zu führen - warum nicht?

Willi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja der Ansatz ist sinnvoll.
Dreieinhalb Seiten sind m.E. aber zu lang, es sollte so kurz wie nur möglich sein.
Wenn Du Hilfe brauchst sag bescheid.

Anhängend noch zwei Zentrale Punkte zur Bewertung der Vorlage:

- Das Waffenrecht wurde vor einem Halben Jahr geändert (Hamburger Initiative)
- Bisher hat meines Wissen nach kein Bundesland die Änderungen umgesetzt


Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Halbier doch das Schreiben in zwei sinnvolle Teile: Sinn und Unsinn - also in den "beabsichtigten Sinn", und den "tatsächlichen Unsinn" / "realitätsfremde Unsinnigkeit" - wie auch immer manes nennen will, so könnte man ständige Gegenüberstellungen in nur einem großen Text umgehen.
 
Danke für eure Zustimmung und die Tips!
Mittlerweile entwickelt sich das Ganze eher in Richtung noch länger. Es ist aber echt notwendig es kürzer zu fassen, ich sollte nicht auf den Formulierungen der Gesetzestexte und dem Entwurf rumreiten.

Jetzt werde ich versuchen den Text zu kürzen und diese Zweiteilung in Sinn und Unsinn beizubehalten. Wie aber schon Goethe sagte: "Werter Freund, ich schreiben Ihnen einen langen Brief, für einen kurzen hatte ich keine Zeit!" Ich versuch mich aber zu beeilen...

P.S.: Hat noch wer Infos, wo die 8,5 herkommen, oder liegt es wirklich an Böker?

Gruß an alle,
Carsten
 
Du könntest die lange Fassung ja trotzdem als Dowload auf der IMSW- Site stellen lassen.

lg Julian müde
 
P.S.: Hat noch wer Infos, wo die 8,5 herkommen, oder liegt es wirklich an Böker?

Bei der letzten WaffG Novelle hat sich Böker dafür stark gemacht, bei den bis dahin erlabten Springern keine Änderungen vorzunehmen. Dafür sind die Wurfsterne und Balis verboten worden, das war der Deal.

Die 85mm gabs aber schon vorher. Wann und wie das entschieden wurde, keine Ahnung, ich kann am Mo bei Böker nachfragen.

Was solche Deals angeht - meine Meinung habe ich ja schon beschrieben. Es ist ein Eiertanz. Insoweit kann ich die Zielrichtung von Böker verstehen, und ich habe Repekt vor der diplomatischen Leistung. Nur - wenn das Messerthema alle paar Monate auf den Tisch kommt, ist offensichtlich, dass solche Deals nichts bringen, sondern dazu beitragen, das Stückchenweise immer mehr verboten werden soll.

Erstens IMO und zweitens ist man hinterher immer schlauer, ACK.

Pitter
 
Danke für die Informationen, das mit dem Deal war mir gar nicht bekannt, ist aber sehr gut zu wissen.
Weitere Deals dieser Art halte ich auch für Unsinn, denn das würde kein Ende nehmen, bis wir freiwillig aufhören. Ok, und jetzt tippe ich mal weiter...

Gruß,
Carsten
 
Sinn und Unsinn der Vorlage Teil 1

So, endlích hab die Zeit und Muße gefunden meine Gedanken und meinen Text zu ordnen und zu kürzen. Übrig geblieben sind gut zwei von den ursprünglich fast vier Seiten.

Kommentare und Änderungen/Korrekkturen sind gerne erwünscht.


Sinn und Unsinn von „701/07“

Die Initiative zur Ergänzung und Aktualisierung des deutschen Waffengesetzes, die von Berlins Innensenator Herrn Dr. Ehrhart Körting auf den Weg gebracht wurde, soll dazu führen, dass das Waffenrecht einen größeren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leistet.

Dieses Jahr wurden in Berlin mehrere Straftaten mit Messern begangen, bei denen mehrere Menschen verletzt oder gar getötet wurden. Außerdem gab es im Jahre 2006 25 Prozent mehr Vorfälle mit Jugendlichen, bei denen Stichwaffen eingesetzt wurden, als im Jahr zuvor. Das Problem mit jugendlichen Gewalttätern wächst also.

Rechtfertigt aber die Problemsituation eines Bundeslandes, welches hoch verschuldet ist und deshalb Personal abbaut, eine Gesetzesänderung, deren Erfolg vor allem von ihrer erfolgreichen Durchführbarkeit abhängt? Geht die vermeintlich größere Sicherheit, die geschaffen werden soll, nicht auf die Kosten anderer? Und welche Kriterien liegen der Initiative zugrunde?


Die ersten Punkte des Gesetzentwurfes befassen sich mit verschiedenen Klingenformen, die in Zukunft in der Öffentlichkeit verboten werden sollen.
Die vier im Entwurf angesprochenen Formen sind ursprünglich einmal als Waffen entwickelt worden. Dies ist das einzig entscheidende Kriterium, welches der Einstufung zu Grunde liegt.

Die konkrete Anwendung von Messern mit diesen Klingenformen ist vollkommen irrelevant. Die Tatsache, dass die tatsächliche Gefährlichkeit eines Gegenstandes nicht in seiner Ausgestaltung liegt, sondern in seiner Anwendung, scheint unbedeutend. Selbstverständlich sind solche Messer als Waffen verwendbar, aber das gilt nicht nur für diese.

Alle Klingenformen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, sind als Waffen zu gebrauchen. Sie alle haben das Potential einen Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Die übrigen Klingenformen haben zwar einen anderen Ursprung, doch müsste man nicht konsequenterweise genau ergründen welchen Ursprung sie haben? Vielleicht versteckt sich unter ihnen noch eine Waffe.

Und was genau ist der Unterschied zu anderen Klingenformen in der Praxis? Eigentlich gibt es keinen…

Alle Klingen, egal welcher Form, lassen sich anders verwenden, als ursprünglich gedacht, einige mehr, andere weniger. Sie lassen sich für einfache Schneidaufgaben, zum Hacken, zum Auftrennen von Paketen etc verwenden, zum Schälen eines Apfels oder dem Zerteilen einer Pizza gebrauchen, aber alles immer mit der Funktion eines Werkzeugs!

Die Planer des Gesetzesentwurfs ignorieren die Tatsache, dass Straftäter sich nicht von der Einstufung eines Gegenstandes als Waffe von einer Straftat abbringen lassen. Keine einzige Straftat mit Messern wird verhindert, nur weil man diese Messer anhand ihrer Formen als Waffe definiert.
 
AW: Sinn und Unsinn der Vorlage Teil 2

Eine Person, die sich bewusst dazu entscheidet, eine andere Person mit einem Messer anzugreifen (also ein Verbrechen zu begehen), wird nicht davon abgehalten, weil der Gegenstand als Waffe gilt, sondern wird sogar eher darin bestärkt so etwas zu benutzen (denn ist ja jetzt offiziell eine Waffe!).
Ein weiteres wichtiges Waffenkriterium ist die Länge einer Messerklinge. Laut dem Entwurf sind nur Messer mit einer Klingenlänge bis zu 12 Zentimetern und einer passenden Klingenform erlaubt, längere Messer und solche mit falscher Klingenform sind Waffen, und damit in der Öffentlichkeit verboten.
Diese legale Länge ist eine vollkommen willkürlich festgelegte Zahl, wenn man davon absieht, dass 12 Zentimeter auch 4 Zoll entsprechen. Es wird wohl kaum eine Untersuchung gegeben haben, die sich damit beschäftig hat, ab welcher Länge ein feststehendes Messer sich als Waffe eignet und ab welcher nicht. Warum auch? Schließlich ist sogar ein Spargelschäler oder Dosenöffner dazu geeignet, jemanden ernsthaft zu verletzen.

Da es vor allem in Berlin Probleme mit Straftaten jugendlicher Messerstecher gibt, wird dann eine Statistik geführt über die Messer, die sie benutzen? Wird die Länge dieser Tatwerkzeuge festgehalten, ebenso wie ihre Klingenform und dann beides in einer Statistik zusammengefasst?

Die Kriterien, die für die Bestimmung eines Messers als Waffe herangezogen werden, halten einer Überprüfung nicht annähernd stand, sie sind nicht mehr als ein Schuss ins Blaue. Und jugendlichen Straftätern werden sie herzlich egal sein.

Abgesehen von der Tatsache, dass große feststehende Messer im urbanen Alltag eher unpraktisch sind und damit eher selten, sind die Kriterien für Definition eines Klappmessers als Waffe blanker Unsinn.
Klappmesser sind per Definition dann Waffen, wenn sie a) feststellbar sind und eine Klingenlänge von über 8,5 Zentimetern haben oder b) einhändig feststellbar sind.

Die Angabe der Länge orientiert sich hier wohl einzig allein an dem bisherigen Verbot von Springmessern mit Klingenlängen über 8,5 Zentimetern. Falls der Entwurf durchkommt, würden allerdings alle Messer dieser Art als Waffen gelten.

Feststellbare Klingen finden sich heute bei der Mehrzahl von Taschenmessern bzw. Einhandmessern. Und warum gibt es bei diesen Messern diese Feststellbarkeit?
Sie dient in erster Linie der Sicherheit des Benutzers, und ist ursprünglich auch dafür entwickelt worden. Genau mit dieser Intention ist das Prinzip auch später weiter an die Praxis angepasst worden, indem das Aufklappen und das Verriegeln mit einer Hand ermöglicht wurde. Und diese einhändige Bedienbarkeit ist heute bei Klappmessern der Standard, keine Ausnahme.

Warum sind, die Länge einmal ausgeklammert, Messer mit feststellbaren Klingen keine Waffen, einhändig feststellbare sind es aber? Der Vorteil der höheren Sicherheit und einfacheren Bedienbarkeit wird, wenn man der Argumentation der Initiative folgt, von seinem Ursprung her, allein der besseren Verwendung als Waffe zugeordnet. Dies ist zweifellos eine extrem einseitige und wenig objektive Betrachtung.

Die Kriterien der Initiative sind insgesamt in ihrer Begründung also nicht einheitlich, sondern eher willkürlich gewählt. Würde man ihrer Argumentation konsequent folgen, müssten alle scharfen oder spitzen Gegenstände in der Öffentlichkeit verboten werden.

Der Geschäftsführer der Berliner GdP, Klaus Eisenreich, meinte zu Körtings Vorschlag: „Die Polizei ist personell so zusammengespart worden, dass die Kollegen für solche Aktionen überhaupt keine Zeit haben. Mit derlei Ankündigungen soll doch nur die Bevölkerung beruhigt werden. Der Innensenator hat damit die Lufthoheit über den Stammtisch, ändern wird sich allerdings nichts.“

Dem gibt es meines Erachtens nichts hinzuzufügen.

Insgesamt sollten die bestehenden Gesetze und Regulierungen („Hamburger Initiative“) ausgenutzt werden, anstatt sofort nach härteren Gesetzen zu rufen, mit denen in erster Linie vernünftigen Menschen die Freiheit genommen würde ein Messer bei sich zu tragen. Wir würden Freiheit gegen Sicherheit tauschen, die keine ist. Hierbei sei auf Länder wie Großbritannien als Negativbeispiel verwiesen.


Mit dem Schluss bin ich noch nicht ganz zufrieden, aber ich dachte, das Ding muss hier jetzt endlich mal rein. Ich stell logischerweise auch noch das Word-Dokument rein.

Gruß an alle,
Carsten
 

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  • Sinn und Unsinn.doc
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Moin, das deckt sich alles sehr mit dem Dokument an dem ich rumdoktor, nur das Du viel weiter bist.

Daher stelle ich hier mal meine noch nicht zusammenhängenden Notizen rein: Eventuell lässt sich das ein oder andere Ergänzen, vieles ist doppelt halt nur anders dargestellt.


Im Jahr 2003 wurden verschiedene Messer Verboten, darunter z.B. Butterfly Messer und Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 85mm.
Daher Messer, welche jahrelang erlaubt waren wurden zum Verbotenen Gegenstand erklärt. Sie befinden sich damit auf einer Stufe wie vollautomatische Schusswaffen oder Panzer. Wer eine Verbotene Waffe besitzt macht sich strafbar, es ist insbesondere kein kavaliersdelikat, in der Regel ist man mit 90 Tagessätzen dabei und ist anschließend vorbestraft.

Was sind die Folgen?

Bürger die in jungen Jahren mal ein Butterfly Messer erworben haben und dieses aus Unkenntnis nicht entsorgt haben werden kriminalisiert. Ihnen droht eine Verurteilung als Straftäter, mit all seinen Folgen.

Nun soll das Fuhren von Messern eingeschränkt werden. Wer sich mit der Materie auskennt oder die Medien verfolgt hat wird nun anmerken: Das wurde doch gerade erst gemacht.
Steigt man noch tiefer in die Materie ein erkennt man das dem nicht so ist. Die in den Medien als Messerverbot lancierte Waffenrechtsänderung betrifft nur wenige Messer, nämlich nur solche die als Hieb- und Stichwaffe eingestuft sind. Dies reicht einigen Politikern nicht aus, weshalb das Waffenrecht halt nach einem halben Jahr wieder geändert werden soll.

Fassen wir zusammen:

- Das Waffenrecht wurde vor einem Halben Jahr bezüglich der Hieb und Stichwaffen geändert
- Bisher hat kein Bundesland die Änderungen umgesetzt
- Unbescholtene Bürger und Touristen werden künftig vermutlich kriminalisiert, weil sie ein Taschenmesser in der Hosentasche haben.

Nun versuchen Sie sich eine Vorstellung davon zu machen was der ganze Spaß Sie bisher schon gekostet hat. Wie viele höchst bezahlte Verwaltungsbeamte vorlagen für die Anträge zur Gesetzesänderung geschrieben haben, die anschließend im Bundesrat, Bundestag usw besprochen wurden. Es gab Stellungnahmen der Innenministerien sowie diverser anderer betroffener Verwaltungen usw. und all das ist erst der Anfang. Künftig werden die Gerichte mit Fällen von unerlaubten Führen von Messern beschäftigt, Ministerien arbeiten vorlagen aus mit denen sie Zonen in denen das Führen verboten wird kennzeichnen usw usw.
Sprich all das kostet wirklich einen Haufen Geld, wahrscheinlich weit mehr als sie im Jahr verdienen.

Und wozu das Ganze?

- Wie soll das Gesetz durchgesetzt werden, ein Messer kann man sehr unauffällig führen
- Angenommen einige Kriminelle werden des Führens von einem Messer überführt, wird das die Sicherheit in Deutschland erhöhen?
- Stehen kosten und Nutzem in einem adäquatem Verhältnis?

Meines Erachtens sollte das Geld lieber für mehr Personal bei der Polizei ausgegeben werden, wenn die Sicherheit in Deutschland erhöht werden soll.

Wenn dir etwas davon gefällt übernimm es, gerne auch abgewandelt. Wenn Ich Dir bei Deinem Text bei etwas behilfreich sein soll, sag bescheid.

Im Moment habe ich keine Anmerkungen, der Text ist gut.

Gruss
El
 
Hi El!
Danke für deine Notizen und dein Lob. Gerade der Part mit konkreten Umsetzung von bestehenden Gesetzen kann man prima ergänzen.
Viel wichtiger finde ich noch den Kostenaspekt, gerade den hab ich eher ausgeklammert.
Ich geh nochmal drüber mit Hilfe deiner Notizen, danke dir!

Gruß,
Carsten
 
Vielleicht macht's in diesem Zusammenhang auch noch Sinn zu erwähnen dass der durch diesen Gesetzesentwurf implizierte Sachverhalt

- Messerträger = potentieller Straftäter -

gegen das bis dato noch gültige Prinzip der "Unschuldsvermutung" verstößt.

Niemand ist verpflichtet seine Unschuld/Unbedenklichkeit im Vorhinein zu beweisen!
Die pauschale Vorverurteilung aller Messerträger ist demnach illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, ich hab noch einiges ergänzt, jetzt sind es fast drei Seiten. Kritik ist sehr erwünscht, vor allem in Hinblick darauf, ob der Text so noch aus einem Guss geschrieben wirkt.
Ergänzt habe ich die Unschuldsvermutung, den Kostenaspekt des neuen Gesetzes und noch einigen Kleinkram. Danke nochmal für eure Tips und Ratschläge!
So, ich hoffe meine Arbeit war nicht für die Katz...:D

Gruß,
Carsten
 

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Anhand der guten Vorarbeit von Morales habe ich den Text gestraft und etwas strukturiert.

Ich bin mit dem Text soweit durch, er müsste nochmal von jemandem Kontroll gelesen werden.

Ansonsten könnte er m.E. ins IMSW.

Pitter sag mal bitte an wie du das siehst, da Du ja argumentativer Auseinandersetzung mit der Vorlage kritisch gegenüberstehst :D


Sinn und Unsinn von „701/07“

Die Initiative zur Ergänzung und Aktualisierung des deutschen Waffengesetzes, die von Berlins Innensenator Herrn Dr. Ehrhart Körting auf den Weg gebracht wurde, soll dazu führen, dass das Waffenrecht dahingehend verbessert wird die öffentlichen Sicherheit zu erhöhen.
Dieses Jahr wurden in Berlin mehrere Straftaten mit Messern begangen, bei denen mehrere Menschen verletzt oder gar getötet wurden. Außerdem gab es im Jahre 2006 25 Prozent mehr Vorfälle mit Jugendlichen, bei denen Stichwaffen eingesetzt wurden, als im Jahr zuvor. Das Problem mit jugendlichen Gewalttätern wächst also.

Die der Gesetzentwurfes sieht vor für Messer mit bestimmten Klingenformen, in Zukunft das führen (zugänglich bei sich tragen) zu verbieten.
Die im Entwurf angesprochenen Klingenformen werden im besten „Beamtendeutsch“ beschrieben und sind außerordentlich unkonkret.

Zitat:

„2.1.5
mit feststehender oder feststellbarer Klinge, die eine der folgenden Klingenformen
aufweist
2.1.5.1
symmetrisch zur Spitze verlaufende Klinge mit beidseitigem durchgehenden oder
bereichsweisen Schliff (Dolchform),
2.1.5.2
einschneidige Klinge, bei der die Rückenlinie konkav zur konvex verlaufenden
Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht (Bowieform),
2.1.5.3
einschneidige Klinge, bei der Schneide- und/oder Rückenlinie winklig in die
Klingenspitze übergehen (Tantoform),
2.1.5.4
einschneidige Klinge, bei der die zumindest in diesem Bereich ge- oder angeschliffene Rückenlinie konvex zur ebenfalls konvex verlaufenden Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht (Spearpointform),


Wenn sie den Inhalt des Zitates nicht gleich ganz verstanden haben trösten sie sich, das geht jedem so der sich nicht intensiv mit dem Waffenrecht befasst. Selbst viele Polizisten wären nicht in der Lage anhand dieses Zitates eine Klingenform eindeutig zuzuordnen.

Als ein weiteres Kriterium sieht der Entwurf die Länge der Messerklinge vor.
Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern und Spitz zulaufender Klinge über mehr als 24% sollen ebenso eingeschränkt werden wie Klappmesser deren Klinge feststellbar ist. Letztere sollen sogar nur bis 8,5 cm Klingenlänge geführt werden dürfen.
Außerdem sollen alle Klappmesser die einhändig feststellbar sind nicht mehr geführt werden dürfen.

Im folgenden zeigen wir ihnen Messer die vom Entwurf betroffen sein würden.

Bilder


Alle diese Messer lassen sich als Waffe verwenden, aber sie werden in der Praxis in der Regel
für einfache Schneidaufgaben, zum Hacken, zum Auftrennen von Paketen etc, zum Schälen eines Apfels oder dem Zerteilen einer Pizza verwendet, sie erfüllen also in erster Linie die Funktion eines Werkzeugs!

Bewertung des grundsätzlichen Ansatzes

Die zentrale Idee des Entwurfes ist die Annahme, dass jemand, der ein Messer mit bestimmten Klingenformen, oder Klingenlängen (unterschieden in feststellbare Klappmesser und Feststehenden Messern) mit sich führt, damit in der Regel das Ziel verfolgt einen Menschen zu töten oder zu verletzen.
Messer haben in den Augen der Verfasser anscheinend nur diesen Zweck, die Unschuldsvermutung scheint keine Bedeutung in der Vorlage zu haben, noch scheinen sachliche Argumente notwendig zu sein um die Kriterien zu begründen.
Die konkrete Anwendung von Messern wird außer Acht gelassen. Die Tatsache, dass die tatsächliche Gefährlichkeit eines Gegenstandes nicht in seiner Ausgestaltung liegt, sondern in seiner Anwendung, wird in keiner Weise gewürdigt. Von der Vorlage wären die Mehrzahl der Freizeitmesser in Deutschland betroffen. Diese Messer werden von Millionen von gesetzestreuen Bürgern verwendet um im Wald ein Stockchen zu schnitzen oder einen Apfel zu schälen.
Selbstständig Feststellbare Klingen bei Taschenmessern sind heutzutage Standart, daher die absoluten Mehrzahl von Taschenmessern weist dieses Merkmal zur Sicherheit des Benutzers, auf.
Wenn wie gefordert, das Führen all dieser Messer verboten wird (vorgeschlagener §42) macht sich automatisch jeder der ein solches Messer in der Öffentlichkeit in der Hand hält strafbar! Daher auch Mitbürger die gerade ein Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge verwenden um z.B. Ein Brot zu teilen. Zugriffsbereites Führen schließt nämlich definitiv das Verwenden eines Messers ein, da ein Messer hierzu quasi im Zugriff ist.
Man erkennt wie unausgegoren der Gesetzesvorschlag ist der sich in Großen Teilen an Schusswaffen orientiert, Messer sind nun mal aber keine Waffen.

Die Kriterien der Initiative sind insgesamt in ihrer Begründung nicht einheitlich, sondern willkürlich gewählt. Alleine die verschiedenen Maßangaben für fest stehende Messer und Feststellbare Taschenmesser sind in keiner Weise objektiv begründbar. Warum sollen feststehende Messer länger sein dürfen als Klappmesser oder umgekehrt.

Weiterhin wird ignoriert, dass Straftäter sich nicht von der Einstufung eines Gegenstandes als Waffe von einer Straftat abbringen lassen. Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich das Straftäter sich, weil eine Klingenform als Waffe eingestuft wurde, von einer Straftat abhalten lassen.
Selbstverständlich sind Messer als Waffen verwendbar, aber das gilt nicht nur für Messer mit diesen Kriterien sondern für jedes Messer, ja sogar für jeden stabilen Schraubenzieher.

Daraus ein Umfassendes Verbots und Regelungsbedürfnis abzuleiten erscheint übertrieben und nicht zielführend.

Soviel zur Kritik am Ansatz der Vorlage. Weitere Kritikpunkte sind Umsetzbarkeit, Praktikabilität, Wirkung und entstehende Kosten.

Sollte die Vorlage Erfolg haben und umgesetzt werden, wie soll sie dann in der Umsetzung für Sicherheit sorgen?

Dies ist nur durch Kontrollen der Polizei möglich.

Der Geschäftsführer der Berliner GdP, Klaus Eisenreich, meinte zu Körtings Vorschlag: „Die Polizei ist personell so zusammengespart worden, dass die Kollegen für solche Aktionen überhaupt keine Zeit haben.

Daher das Gesetz kann praktisch nicht umgesetzt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Art und Weise wie Steuergelder verschwendet werden sollen.

Der Entwurf sieht vor, mit enormen Aufwand für die Verwaltung, besondere Ausnahmegenehmigungen für überprüfte Bürger zuzulassen. Als Vorlage soll hierzu die Regelungen für Schusswaffen also „Waffenscheine“ welche zu beantragen wären dienen.
Sie haben richtig gelesen, es sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die natürlich geprüft werden müssen. Vorlage für das Prüfungsverfahren soll die Handhabung im Bereich der Schussfeuerwaffen sein. Daher der Antragsteller legt sein Bedürfnis dar, wird polizeilich auf Zuverlässigkeit überprüft und erhält ein Dokument das er dann immer bei sich tragen muss wenn er ein „böses“ Messer führt.
Abgesehen von der damit praktischen Gleichstellung von bestimmten Messern mit Schusswaffen, die ja wohl vollkommen überzogen ist, wird also ein erheblicher Verwaltungsaufwand erzeugt.

Wie Herr Dr. Ehrhart Körting sich die Praktische Umsetzung vorstellt und was dabei für Kosten entstehen, würden wir gerne erfahren.

Wie steht es mit den Folgen für die Wirtschaft?

Wie bereits erwähnt, stellt die einhändige Bedienbarkeit von Taschen- bzw. Einhandmessern den derzeitigen Standard dar, vergleichbar etwa mit der Häufigkeit von Klimaanlagen bei deutschen Automobilen. Bei einer Einstufung als Waffen würde daher sofort ein Großteil der in Deutschland erhältlichen Messer für den Kunden uninteressant. Wer kauft schon ein Messer, das nur in der Vitrine liegt?
Konkret bedeutet dies, dass der Markt für diese Messer zusammenbrechen würde, deutsche Hersteller wie Böker und der Einzelhandel stünden vor enormen finanziellen Schwierigkeiten, wenn nicht gar vor der Insolvenz.

Wie passt die Initiative im Zusammenhang mit anderen aktuellen Rechtsänderungen ?

Das Waffengesetz wurde in diesem Jahr bereit bezüglich der Regelung von Messern geändert! ( so genannte „Hamburger Initiative“)
Herr Dr. Ehrhart Körting hat diese Änderung des Waffengesetzes bisher nicht umgesetzt.


Daher fordern wir alle Entscheidungsträger auf die Vorlage abzulehnen. Es wurde aufgezeigt das sie:

- Nicht Zielführend ist, also keinen Effekt haben wird. Weder ein regelmäßiger Vollzug ist möglich, noch ist berücksichtigt das sich Straftäter um derartige Regelungen entweder nicht scheren oder aber auf andere „Waffen“ umsteigen.
- Teuer ist, da ein erheblicher Verwaltungsaufwand erzeugt werden würde. Die Vorlage Spielt dies herunter.
- Unklar und willkürlich ist, da bestimmte Messer ohne ein objektives Kriterium eingeschränkt werden sollen andere genauso gefährliche Gegenstände in keiner weise berührt werden würden
- Unkonkret ist: Die Folgen für den Handel wurden in keiner Weise objektiv bewertet, die Vorlage spielt die wirtschaftlichen Folgen herunter.
- Unüberlegt: Das Verbot des Führens von bestimmten Messern schließt deren Gebrauch in der Öffentlichkeit ein, daher könnten all diese Messer nicht mehr in der Öffentlichkeit verwendet werden. Diese Einschränkung ist erheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mir aufgefallen ist habe ich in dem angehängten Word-Dokument gerötet und geändert.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Claus.
 

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