Smith Wesson M&P; Springmesser?

Cracky

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Hallo,
bin beim Stöbern in diversen Shops auf die S&W M&P Reihe gestoßen:
Assisted Opener mit einem System das als "Magic" bezeichnet wird.
Allerdings scheint mir diese Reihe verdächtig nah an der Definition für Springmesser zu sein:
"...deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen..."
Dies würde die allseits beliebten:rolleyes: Einschränkungen mit sich bringen.
Was meint ihr dazu?
Ich weiß selbstverständlich das sowas nicht immer abschließend geklärt werden kann, ich möchte lediglich mal eure Einschätzungen
dazu hören.
Hier ein Demovideo: http://www.youtube.com/watch?v=L8m3Qc9lTMg
Mfg Cracky
 
Dies würde die allseits beliebten:rolleyes: Einschränkungen mit sich bringen.
Was meint ihr dazu?

Ahoi, welche Einschränkungen meinst Du?
Bei dem Messer handelt es sich um keinen verbotenen Gegenstand- Du darfst es besitzen
Bei dem Messer handelt es sich definitiv um ein "Einhandmesser"- Du darfst es ohne adäquaten Grund nicht führen:mad:

Das meine ich dazu,
toll finde ich es natürlich nicht, aber wir diskutieren hier ja auch nicht über die Gesetzeslage.

Cya
Excalibur
 
Hallo excalibur,

findest Du wirklich, dass es sich um ein Einhandmesser handelt?

Ich hätte es jetzt als Springmesser deklariert und somit als "verbotenen" Gegenstand eingestuft.
Oder täusche ich mich da?

Ich lasse mich da gerne belehren...
 
findest Du wirklich, dass es sich um ein Einhandmesser handelt?

Ja, das finde ich. Ich hatte den von Willi verlinkten Thread und diverse Artikel noch im Kopf.

Ich hätte es jetzt als Springmesser deklariert und somit als "verbotenen" Gegenstand eingestuft.
Oder täusche ich mich da?

Ein Springmesser ist nicht automatisch ein verbotener Gegenstand.
Verbotene Gegenstände sind u.a. Springmesser OTF ( Off the front ), Springmeser mit Dolchklinge etc.etc.... dazu gibt es in der SuFu tonnenweise Futter

Bis denne
Excalibur
 
Erstmal danke für eure Antworten.
@excalibur:Mit Einschränkungen meinte ich vor allem "Verbot des Führens auf öffentlichen Veranstaltungen", wo man sich bereits strafbar macht, wenn man über den Weihnachsmarkt geht.

Den Bescheid kannte ich schon, aber irgendwie habe ich immer "... kann nicht erfolgen, weil kein Hebel oder Knopf zum lösen einer
Sperreinrichtung..." überlesen. Danach wäre das M&P natürlich auch ein Assisted Opener im Sinne des Bescheids.
Allerdings ist die Arretierung im geschlossenen Zustand im Gesetzt ja nicht explizit genannt, und mir scheint eben der "Auslöser" der M&Ps
verdächtig nah an einem Hebel zu sein (zumindest näher als Flipper und Co.)
Mfg Cracky
 
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