@ Flieger :
Ja, das Mitführen von Waffen ist im LuftVG untersagt, man kann aber eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlich zuständigen Mittelbehörde, bzw. beim LBA beantragen, ich weiß aber nicht, welche Vorraussetzungen der Antragsteller erfüllen muss, allerdings ist das eine "Sammelregelung", die auch Gasflaschen oder sonstige explosive oder entzündliche Stoffe betrifft.
Wenn man z.B. gewerblich Luftbilder machen will, kann man auch einige Ausnahmen vom LuftVG zu deren Anfertigung gestattet bekommen.
Möglicherweise haben die sich sogar irgendeinen Persilschein besorgt, um ganz regulär/legitim immer noch vorhandene Lücken aufzudecken.
Heute morgen ist in London/Heathrow ein Geldtransporter mit ca. 6 Mio € ausgeraubt worden, Heathrow galt nach dem 11.Sep als der bestgehütete Flughafen der Welt, aber das war keine TV-Reportage...
Gruß Andreas/L