speedblade?

mactheknife

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wenn ich es richtig kapiere handelt es sich doch wohl um ein als gürtelschnalle kaschiertes messer?
eigentlich ein verbotener gegenstand.
korrigiert mich.
schaue unter:
http://www.speedblade.de
dort unter : wie funktioniert das
 
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mactheknife schrieb:
eigentlich ein verbotener gegenstand.

Definitiv verboten. Und wenn der Typ wirklich gute Kontakte zu MCs hätte, dann bräuchte er wohl nicht so eine Homepage ins Netz stellen. :steirer:

stay rude
braces
 
Gab´s früher von GERBER - und da war´s noch nicht verboten.

Muss mich berichtigen - das Modell von Gerber war geringfügig anders.

Hier muss ein Einhandmesser entnommen und dann geöffnet werden.

Ist das schon so weit "getarnt", dass es illegal ist? Keine Ahnung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob das Teil illegal ist, bin ich mir auch nicht sicher. Grenzwertig auf jeden Fall. Das Messer klebt mittels eines Magneten am Gürtel! Macht meins in der Lederscheide auch!!!!

Bei den Teilen die ich bisher kenne ist das Messer die Gürtelschnalle. Ist doch etwas anderes oder? :confused:
 
Wieso sollte das verboten sein? Ein Messer kann kaschiert sein durch was es will, das macht es nicht zur verbotenen Waffe.
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:[...]
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8 [...]
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Von Messern steht da nichts. Nur wenn das Messer an sich schon eine Waffe ist, dann darf es keinen anderen Gegenstand vortäuschen.
 
HankEr schrieb:
Wieso sollte das verboten sein? Ein Messer kann kaschiert sein durch was es will, das macht es nicht zur verbotenen Waffe.

Gürtelschnallenmesser sind in vielen amtlichen veröffentlichungen zum Waffengesetz explizit als Beispiele für Waffen, die harmlose Gegenstände vortäuschen, genannt.
Da liegt die Vermutung nahe.
Wie kurz müßßte denn ein in einen Spazierstock eingebautes Messer sein, um keine Waffe zu sein? :confused: :irre:

stay rude
braces
 
braces schrieb:
Gürtelschnallenmesser
Gürtelschnallendolche (auch wenn tatsächlich oft die Rede von Gürtelschnallenmessern ist, da hat man wohl oft das klassische Modell im Kopf), Stockdegen und so ein Zeugs, aber nicht normale Messer.
Wie kurz müßßte denn ein in einen Spazierstock eingebautes Messer sein, um keine Waffe zu sein?
Mit der Länge hat das ja nicht notwendigerweise etwas zu tun.
 
Schickser schrieb:
Ob das Teil illegal ist, bin ich mir auch nicht sicher. Grenzwertig auf jeden Fall.
Bei den Teilen die ich bisher kenne ist das Messer die Gürtelschnalle. Ist doch etwas anderes oder? :confused:

Hallo,

also das es zumindest Grenzwertig ist, denke ich auch, denn nach der Beschreibung auf der Seite:

>DIE KLINGE IST TEIL DER GÜRTELSCHNALLE AN DER ES BEFESTIGT IST
scheint es ja Bestandteil der Gürtelschnalle zu sein. Die Scheide, wenn man sie denn so nennen kann, ist nach dieser Seite hier die Schnalle selbst:

FAQ

Ok, auch wenn es sich auf die US-Gesetze bezieht, aber interessant finde ich auf der o.g. Seite auch die Art der Beantwortung der Frage nach der Legalität:

>Yes, it is legal in all 50 states.

Ein paar Sätze weiter steht dann, natürlich in kleinerer Schrift, folgendes zu lesen:

>With that said, we believe these knives to be legal in all 50
>states

Aber zurück zu den deutschen Gesetzen. Was es nun ist, werden vermutlich irgendwann die Behörden, Juristen etc. entscheiden, alles andere ist Spekulation. Ich würd sowas nicht kaufen, selbst wenn es mir gefallen würde.

Gruss Michael
 
Mal abgesehen ob erlaubt oder nicht. Würdet ihr für +-90Eur solch ein Messer kaufen?? Ich denke nicht dass die Qualität dem Preis entspricht.
 
Messer als Gürtelschließe

Ich stimme HankEr in seiner Bewertung zu.
Der von ihm zitierte Gesetzestext benennt eindeutig NICHT MESSER sondern "Hieb- und Stoßwaffen" in Verbindung mit der "Verkleidung eines Gegenstands des täglichen Gebrauchs".

Auch im "alten" Waffengesetz gab es bereits eine derartige Vorschrift, und "Taschenmesserklingen" in Verbindung mit einem Griff z.B. als
* Gürtelschließe
* Feuerzeig
* Kugelschreiber
* Schrotpatrone
wurden von diversen Händlern in Deutschland ohne Probleme vertrieben.

Ganz entscheidend für die Einstufung des SPEEDBLADE ist zweifelsohne die KLINGENFORM, die die Eignung als Stoßwaffe kennzeichnet.
Interessanterweise hält ein Kommentar zum "alten" Waffengesetz insbesondere den "doppelseitigen" Klingenschliff (unabhängig ob in Form von Fehlschärfe oder als scharfer "Dolchschliff") als entscheidend für die Einstufung als Stoßwaffe. Der Kommentar begründet diese Auffassung mit der Fähigkeit zur GERADLINIGEN STICHFÜHRUNG.
Bei der geringen Größe und dem geringen Gewicht des SPEEDBLADE scheidet eine Eignung als Hiebwaffe vermutlich aus.
 
Optisch gelällt es mir auch, aber da das Ding "getarnt" ist,würde ich mir auch Keins kaufen. Selbst wenn es nicht direckt verboten ist. Aber angenommen, man kommt in eine Polizeikontrolle und der Polizist, der einen kontrolliert, ist schlecht gelaunt, dann ist das Ding in seinen Augen verboten. :teuflisch
 
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