Spezieller Balisong Trainer in Deutschland erlaubt?

AW: Spezieller Balsion Trainer in Deutschland erlaubt?

Ich habe einige Balisong-Trainer in der Angebotspalette von der Bucht und Amazon gesehen. Lt. Gesetz ist das Balisong-Messer ein verbotener Gegenstand und jeglicher Umgang damit ist verboten, d.h. der Verkauf wäre sofort gestoppt und die Anbieter bestraft worden. Da die Trainer jedoch nach wie vor angeboten werden, bin ich mir sicher, dass sie auch zu 100% legal sind.
 
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AW: Spezieller Balsion Trainer in Deutschland erlaubt?

Ok, danke für die schnelle Hilfe :)

Könnte man ansonsten noch irgendwo anrufen oder so und nachfragen wie das bei sowas mit dem Zoll aussieht?
 
AW: Spezieller Balsion Trainer in Deutschland erlaubt?

Da die Trainer jedoch nach wie vor angeboten werden, bin ich mir sicher, dass sie auch zu 100% legal sind.

Oh, da habe ich wohl den Zeitpunkt verpaßt, ab dem eb@y und Amazon der deutschen Legislative zugerechnet wurden. :irre:

Mal im Ernst: man kann es bei eb@y kaufen, also ist es legal?

Das nenne ich mal einen qualifizierten Beitrag... :rolleyes:
 
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d.h. der Verkauf wäre sofort gestoppt und die Anbieter bestraft worden.
Nö, dazu hätte es einer Strafanzeige durch irgendwen bedurft oder einer Strafverfolgungsbehörde oder deren Ermittlungsgehilfen auffallen müssen Und die hätten dann motiviert genug sein müssen, um ihrer Strafverfolgungspflicht (Legalitätsprinzip) auch nachzukommen. Und das Verfahren hätte nicht eingestellt werden dürfen und zudem hätte es zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommen müssen.
In D werden oft verbotene Gegenstände gehandelt, ohne das es irgendwie aktenkundig, schon weil das WaffG an sich und seine Regelungen im Speziellen nur eine kleinen Minderheit der Bevölkerung wie der Hoheitsträger bekannt sein dürfte.

Was speziell diesen Trainer angeht, halte ich diese Gestaltung der "Klinge" für grenzwertig, es dürfte bestimmt einige Hoheitsträger geben, die das nicht mehr als "Trainer" einstufen, wie das BKA das sieht, wäre bestimmt interessant.
Beim Zoll it da auf jeden Fall mit Scherereien zu rechnen. Wie Du dieversen Berichten hier im Forum entnehmen kannst, werden dort regelmäßig legale Messer oder auch Waffen beanstandet, schon aus mangelnder Rechtskenntnis der jeweiligen Sachbearbeiter.
 
1. steht diese Anfrage im falschen Unterforum, das werde ich dann mal korrigieren.

2. hatten wir die Frage erst vor wenigen Tagen (die Suchfunktion ist dein Freund!): http://www.messerforum.net/showthread.php?125792-Trainings-Butterfly-Messer-erlaubt

Und 3. ist mir besonders wichtig: Wenn man sein Wissen zu Rechtsfragen aus flüchtiger Lektüre von einzelnen Paragraphen zieht, sollte man keine Rechtsberatung versuchen und sich insbesondere mit „100% legal“-Aussagen und ähnlichen Absolutismen zurückhalten.
 
AW: Spezieller Balsion Trainer in Deutschland erlaubt?

Oh, da habe ich wohl den Zeitpunkt verpaßt, ab dem eb@y und Amazon der deutschen Legislative zugerechnet wurden. :irre:

Mal im Ernst: man kann es bei eb@y kaufen, also ist es legal?

Das nenne ich mal einen qualifizierten Beitrag... :rolleyes:


Sorry, das ist mir nicht ganz offensichtlich. Ein Anbieter, der in Deutschland seine Waren zu verkaufen versucht unterliegt nicht der deutschen Rechtsprechung?
 
AW: Spezieller Balsion Trainer in Deutschland erlaubt?

Ein Anbieter, der in Deutschland seine Waren zu verkaufen versucht unterliegt nicht der deutschen Rechtsprechung?

Doch...natürlich.

Genauso wie jemand, der in Deutschland stiehlt, betrügt oder jemanden mit dem Auto über den Haufen fährt.

Gruß
chamenos
 
AW: Spezieller Balsion Trainer in Deutschland erlaubt?

Zitat von beagleboy:

Oh, da habe ich wohl den Zeitpunkt verpaßt, ab dem eb@y und Amazon der deutschen Legislative zugerechnet wurden.

Mal im Ernst: man kann es bei eb@y kaufen, also ist es legal?

Das nenne ich mal einen qualifizierten Beitrag...

Sorry, das ist mir nicht ganz offensichtlich. Ein Anbieter, der in Deutschland seine Waren zu verkaufen versucht unterliegt nicht der deutschen Rechtsprechung?


Doch, er unterliegt der deutschen Rechtsprechung.
Aber er erläßt keine Gesetze.

"Legislative" heißt "Gesetzgebung", und aus der Tatsache, daß jemand etwas verkauft, abzuleiten, daß es allein deshalb auch legal sein muß, würde ich vielleicht noch gelten lassen, wenn es der Fanshop vom BKA wäre.

Aber nicht, weil es irgendein Hajopei auf seiner Seite oder in einer Auktion anbietet.

Das ist doch ziemlich naiv, sorry.
 
AW: Spezieller Balsion Trainer in Deutschland erlaubt?

Doch...natürlich.

Genauso wie jemand, der in Deutschland stiehlt, betrügt oder jemanden mit dem Auto über den Haufen fährt.

Gruß
chamenos

Zumindest in HH aber auch in anderen Gegenden kann man auch an jeder 3 Ecke Gras kaufen oder per Telephon oderen, das ist deshalb trotzdem nicht legal, auch wenn die Gerichte das bei geringen Mengen nicht ahnden!
 
maku schrieb:
...in der Angebotspalette von der Bucht und Amazon gesehen...
maku schrieb:
Ein Anbieter, der in Deutschland seine Waren zu verkaufen versucht...

Klugschißmodus an:

Ebuy und Amazon sind nicht die Anbieter, sondern nur die Handelsplätze. Nicht umsonst haben diese Handelsplätze nebst ihren Anhängseln ihre "Firmensitze" ausserhalb Deutschlands, das hat nicht nur steuerliche Gründe. Was die trotz anders lautender Rechtsprechung in den einzelnen europäischen Ländern für legal oder illegal halten, haben die in den vergangenen Jahren mehrfach anschaulich unter Beweis gestellt... :rolleyes:

Gruß Andreas
 
Böker - deutscher Hersteller und Händler - garantiert (laut Katalogaufdruck), dass alle Artikel nach deutschem Waffenrecht erlaubt sind. Ganz neu ist nun auch der Magnum Relack Trainer im Angebot. Wenn alles im Katalog legal ist und der Trainer im Katalog steht lässt sich daraus ableiten, dass auch der Trainer legal ist. Oder sieht das jemand anders?
 
Mag sein das sich auch Böker mal irrt.

Der Fall hier ist aber klar.
  • Es ist kein Messer, weil es keine Klinge hat, das Blech in der Mitte hat keine Schneide und ist auch nicht spitz ihm fehlen also sämtliche Klingen Eigenschaften.
  • Es ist auch keine andere Hieb und Stichwaffe, weil es nicht so konstruiert ist, dass es irgendwelche Eigenschaften einer Waffe aufweist.
Folglich fällt dieser Gegenstand garnicht unter das Waffengesetz und kann damit auch nicht durch das Waffengesetz verboten sein.

Es ist ein Spielzeug.

Wie weiter oben erwähnt, werden diese Trainer auch seit Jahren frei in Deutschland gehandelt, ohne das mir Fälle bekannt sind das jemand dagegen vorgeht.

Der Suchbegriff "butterfly trainer" findet beim grö0ten Versandhändler nicht ein paar Angebote, er findet hunderte und sehr viele davon werden von diesem Versandhändler aus deutschen Lagern versendet.

Außerdem gab es vor einigen Jahren einen regelrechten Boom, sprich es sind sehr viele Jugendliche mit den Dingern unterwegs und betreiben das als Hobby.

Man kann sich sehr sicher sein, das die Rechtslage zu dem Zeitpunkt intensiv geprüft wurde und das es Regelungen dazu in den Schulordnungen einiger Schulen gibt.
 
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Und warum Zeigst Du ihn uns dann nicht ?

Da ist er ...
Messer - Z-388, Crimson Web Butterfly (https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/160614FbZ388_CrimsonWebButterfly.html?nn=51278)

Begründet wird der Bescheid damit, das der gesammte Artikel darauf ausgelegt ist und beworben wird einfachst wie möglich ein ungeschärftes Messer zu bekommen, das dann nur geschärft werden muss.

Sprich jemand hat die Grenze gesucht und gefunden ...
 
Wurde das nicht schon xxxmal diskutiert?
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So ähnlich stand das auch mal in der Verwaltungsvorschrift. Nun wissen wir beide dass ein FB und die VV keine Gesetze sind aber bis mir jemand anhand einer eindeutigen Aussage des BKA das Gegenteil beweist gehe ich davon aus dass die Schärfbarkeit ... das ausschlaggebende Kriterium ist.
 
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