Spickzettel-Flyer

Hier ist eine erste Arbeitsversion von mir.
Bei der vierseitigen Version hatte ich zu viel Platzärger. Darum hab ich mich für das Führerscheinformat entschieden.

Feuer frei.
 

Anhänge

  • Spickzettel groß.doc
    26 KB · Aufrufe: 39
Erstmal Danke.
Trotzdem läuft hier was schief.

Nochmal:
wir brauchen gerade einen Text zum Thema Einhandmesser/Fixed/42a.
NUR darüber.
Mit Maximal 394 Zeichen mal 3.

Wirklich nur den Text.
Macht euch über das Design keine Gedanken.

Bei Fragen bitte fragen, wir arbeiten sonst aneinander vorbei.

Grüße,
Steffen
 
Ich versuch mal mein Glück.
Ist gar nicht so einfach, denn 394 Zeichen sind wesentlich weniger als man zunächst denkt.
Man muß wirklich extrem kurz und knackig schreiben, um möglichst viel Information reinzubringen.
Ich habe den Text lediglich in drei Spalten gegliedert, ansonsten relativ wenig formatiert, das muß in diesem Stadium noch nicht sein, denke ich.
 

Anhänge

  • Info-Flyer_01.doc
    35 KB · Aufrufe: 47
Super!

Ich denke das erfasst so das Wesentliche für den Hosentaschenschieber. Viel mehr geht da sowieso nicht rein (platzmässig). Kleinere Korrekturen gibts noch, aber inhaltlich meinerseits jedenfalls nix wesentliches, nur rächdschraibungk und Zeichensetzung :)

Die grössere Variante kann da natürlich mehr Infos transportieren.

Nachtrag: Hab auf die Schnelle nur eine fehlende "Klammer zu" gefunden, erste Spalte ganz unten...
 
Zuletzt bearbeitet:
... Hab auf die Schnelle nur eine fehlende "Klammer zu" gefunden, erste Spalte ganz unten...
Hab ich im Original auf meiner Platte ausgebessert.
Ich lade aber erst wieder hoch, wenn mehr verbessert/verändert/ergänzt wurde. Sonst bekommen wir zu viele Versionen.

edit
Kleine Verbesserungen erledige ich zeitnah und automatisch,
wenn sich irgendwann eine neue Version rentiert, lade ich sie hoch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Peter,
Danke für die Vorlage!
Über verschlossen/geschlossen haben wir beim IMSW-Text ja schon länger diskutiert ;)
Da wars aber m.E. auch was anderes, weil wir dort a) auf Nummer sicher gehen wollten und b) eben auch mehr Platz für Erläuterungen hatten.
Wenn wir jetzt hier z.B. unter Ausnahme "Transport in einem mittels Schloss abgesperrten Behältnis" schreiben, ist das schon maximal rigoros. Sollte ich bei einer Kontrolle meinen Rucksack ausleeren müssen, in dessen Tiefen sich ein Einhandmesser verbirgt, kann ich gleich den Taschenflyer mit vorzeigen und um Beschlagnahme meines Messers bitten.

Weiter könnte man überlegen, die "Reihenfolge umzudrehen" und das Ganze etwas Positiver zu formulieren. Also weniger das Verbotene betonen, mehr das Erlaubte (da dort der Aufklärungsbedarf wohl höher ist). Etwa so:
Besitz und Führen erlaubt: ...
Besitz erlaubt, Führen eingeschränkt erlaubt: ... wenn ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere... (Foto/Film/Theater würde ich mir hier evtl. aus Platzgründen sparen)
Besitz erlaubt, Führen verboten: ...

Das alles hängt natürlich auch mit der Zielgruppe für das Kärtchen zusammen, die ist mir immer noch nicht ganz klar.

Viele Grüße
Rainer
 
Reihenfolge umdrehen fände ich glaub ich auch gar nicht so doof.
Ausserdem steht der Auszug aus dem Gesetz auf der Rückseite (damit schnell ersichtlich und trotzdem ganz hinten).
 
Morgen zusammen,

als kleinen Motivationsschub habe ich smallmagnums letzte, ältere Textfassung ins PDF eingebaut (hängt an).
Der Titel ist ein Dummy, aber so etwas in der Art brauchen wir.

Grüße,
Steffen
 

Anhänge

  • spickzettel_2.pdf
    174,5 KB · Aufrufe: 31
Hallo Rainer.

...Wenn wir jetzt hier z.B. unter Ausnahme "Transport in einem mittels Schloss abgesperrten Behältnis" schreiben, ist das schon maximal rigoros. Sollte ich bei einer Kontrolle meinen Rucksack ausleeren müssen, in dessen Tiefen sich ein Einhandmesser verbirgt, kann ich gleich den Taschenflyer mit vorzeigen und um Beschlagnahme meines Messers bitten.
Einspruch, der Flyer soll informieren, nicht beschönigen, und der Gesetzgeber besteht ja leider auf verschlossen im Sinne von "mittels Schloss abgesperrt".
Schreiben wir das nicht, und besagtem Rucksackträger wird das Messer abgenommen, wird er uns fragen, warum wir nicht darauf hingewiesen haben.

Alles andere habe ich versucht umzusetzen.
 
Der Flyer sieht richtig gut aus!:super::super::super:

Nur so ein Gedanke....

Die meisten Leute sind lesefaul, d.h. was man nicht schnell lesen/erfassen kann wird gar nicht erst richtig wahrgenommen - geschweige denn verinnerlicht.:(

Wie wäre es wenn man den verboten/erlaubt Teil in grün und rot halten würde (...oder zumindest die Überschrift) ?

Hocker:)
 
Wie wäre es wenn man den verboten/erlaubt Teil in grün und rot halten würde (...oder zumindest die Überschrift) ?
Und schon drin (s. Anhang). ;)
smallmagnum hat mir dankenswerterweise schon eine frische Textversion geschickt - auch drin.
Habt ihr Ideen zum Titel?

Wird doch. :super:

Grüße,
Steffen
 

Anhänge

  • spickzettel_3.pdf
    176,2 KB · Aufrufe: 49
Prima, richtig was los hier :)

Steffen, ist der Freiraum unten auf den beiden Innenseiten für Werbeträger gedacht?

Wenn nein, können wir da Beispielfotos einbauen?
 
Ich habe mal ne Frage:

"Besitz erlaubt, Führen eingeschränkt:"

Hier wird erwähnt,

"als Waffen eingestufte Messer" (Besitz ist erlaubt...)

Muss hier nicht noch nach verbotenen Messern unterschieden werden
(z.Bsp. Springmesser, Fallmesser etc)? Diese sind doch auch als
Waffen eingestuft, aber troztdem verbotene Gegenstände, also auch
der Besitz ist verboten.

Oder irre ich mich?:confused:
 
"Besitz erlaubt, Führen eingeschränkt:"

Hier wird erwähnt,

"als Waffen eingestufte Messer" (Besitz ist erlaubt...)

Muss hier nicht noch nach verbotenen Messern unterschieden werden
(z.Bsp. Springmesser, Fallmesser etc)? Diese sind doch auch als
Waffen eingestuft, aber troztdem verbotene Gegenstände, also auch
der Besitz ist verboten.
Springmesser sind keine verbotene Gegenstände!!

Natürlich gibt es auch noch "ganz" verbotene Messer, aber:

...Inhalt: Aktuelle Lage zu manuellen Einhandmessern/Fixed. Alles andere, also Situation von Springern, verbotenen Gegenständen etc aussen vor.
Wir reden hier nur vom Verbot bzw. der Einschränkung des Führens.
 
Steffen, ist der Freiraum unten auf den beiden Innenseiten für Werbeträger gedacht?
Denken? Nix für mich. :p
Nein, erstmal ist das Zufall.
Das endgültige Layout mache ich, wenn der Text abgesegnet ist.

Und der BSB, zu dem Ray Kontakt hat, muss natürlich „logotechnisch“ irgendwo hin (wenn die sich tatsächlich beteiligen wollen).
Wenn nein, können wir da Beispielfotos einbauen?
s.o. mal sehen.
Wenn zum Schluss noch Platz ist, kann ich das probieren.

@Siggi
Pitter und ich haben überlegt, ob es nicht eine kleine Serie dieser Spickzettel geben soll.
Zu jedem relevanten Thema einer.
Anderer Titel, modifizierter Text, gleiches Aussehen
Eine Springmesservariante wäre da sehr interessant, meine ich.
Diesbezüglich läuft ja infotechnisch einiges quer.

Steffen
 
Das mit den Fotos war eine Idee zum Geldverdienen.
Wenn wir beispielsweise einen Böker-Folder so mit reinpacken, dass man das Logo lesen kann, könnte man ja einen kleinen Obulus erhalten.
Gleiches gilt natürlich für alle anderen Hersteller, vornehmlich deutsche.
 
Springmesser sind keine verbotene Gegenstände!!

Springmesser sind verbotene Gegenstände; ebenfalls der Besitz ist nicht erlaubt
(WaffG Anlage 2, Abschnitt 1, Absatz 1.4.1)! Meint sowohl Besitz als
auch das Führen stellen eine Straftat dar!

Auf die Ausnahmen, Klinge kürzer als 8,5cm und nicht beidseitig geschliffen etc., gehe ich mal nicht ein.

Ebenfalls davon betroffen Fallmesser usw. Das wird jedem bekannt sein.
Deshalb hätte ich den Flyer dahingehend gerne konkretisiert.
"Als Waffen eingestuffe Messer, die keine verboteten Gegenstände sind"
oder so ähnlich...

Was haltet ihr von der Idee?

Ich will den Flyer nicht unnötig ausdehnen, aber es darf nichts uneindeutiges drinstehen.
 
...Auf die Ausnahmen, Klinge kürzer als 8,5cm und nicht beidseitig geschliffen etc., gehe ich mal nicht ein.
Na super!
Jeder Springer, den Du in Deutschland bei einem seriösen Handler kaufst, entspricht genau dieser Ausnahme. Jährlich wandern Tausende davon legal über den Tresen, aber von denen sprechen wir nicht :rolleyes:

Aber der Satz "Als Waffen eingestufte Messer", damit gebe ich Dir schon recht, hört sich so genauer an:
"Messer, die zwar keine verbotenen Gegenstände sind, aber als Waffen eingestuft werden"

Steffen, kannste den Satz mal austauschen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück