merrymarauder
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Erstmal Danke.Feuer frei.
Hab ich im Original auf meiner Platte ausgebessert.... Hab auf die Schnelle nur eine fehlende "Klammer zu" gefunden, erste Spalte ganz unten...
Einspruch, der Flyer soll informieren, nicht beschönigen, und der Gesetzgeber besteht ja leider auf verschlossen im Sinne von "mittels Schloss abgesperrt"....Wenn wir jetzt hier z.B. unter Ausnahme "Transport in einem mittels Schloss abgesperrten Behältnis" schreiben, ist das schon maximal rigoros. Sollte ich bei einer Kontrolle meinen Rucksack ausleeren müssen, in dessen Tiefen sich ein Einhandmesser verbirgt, kann ich gleich den Taschenflyer mit vorzeigen und um Beschlagnahme meines Messers bitten.



Und schon drin (s. Anhang).Wie wäre es wenn man den verboten/erlaubt Teil in grün und rot halten würde (...oder zumindest die Überschrift) ?

Und schon drin (s. Anhang).![]()


Springmesser sind keine verbotene Gegenstände!!"Besitz erlaubt, Führen eingeschränkt:"
Hier wird erwähnt,
"als Waffen eingestufte Messer" (Besitz ist erlaubt...)
Muss hier nicht noch nach verbotenen Messern unterschieden werden
(z.Bsp. Springmesser, Fallmesser etc)? Diese sind doch auch als
Waffen eingestuft, aber troztdem verbotene Gegenstände, also auch
der Besitz ist verboten.
Wir reden hier nur vom Verbot bzw. der Einschränkung des Führens....Inhalt: Aktuelle Lage zu manuellen Einhandmessern/Fixed. Alles andere, also Situation von Springern, verbotenen Gegenständen etc aussen vor.
Denken? Nix für mich.Steffen, ist der Freiraum unten auf den beiden Innenseiten für Werbeträger gedacht?

s.o. mal sehen.Wenn nein, können wir da Beispielfotos einbauen?
Springmesser sind keine verbotene Gegenstände!!
Na super!...Auf die Ausnahmen, Klinge kürzer als 8,5cm und nicht beidseitig geschliffen etc., gehe ich mal nicht ein.
