Spielkarten aus Edelstahl mit scharfen Kanten

Jack13

Mitglied
Beiträge
11
Ist sowas in Deutschland legal?

Werden in einer Kunststofftasche geliefert und sind mit Spielkartenmotiven bedruckt.
 
das is doch was für Anfänger:

bei "Wetten dass..." war vor Jahrzehnten ein Typ der mit normalen Spielkarten (einzeln, nicht im Paket) eine Fensterscheibe eingeworfen hat! Musste ich als Blag natürlich auch probieren; auf 3m in Styropor und Pappe steckenbleiben -nach viel Übung- kein Problem!
Karte muß absolut waagerecht & rotierend schnell fliegen...

Bevor man illegale Spielzeuge bemüht, kann man mit einem neuen Kartenspiel auch Spaß haben.

edit: so, jetzt hab ich auch mal den letzten Link geöffnet und spar mir nächstes Mal unnütze Antworten
 
ich würd agen sie sind illegal, da sie einen alltagsgegenstand (spielkarte) vortäuschen aber zum serschneiden etwa von gesicht und hals eines opfers gedacht sind!
genausogut können sie aber auch als sportgerät deklariert werden (wie wurfmesser!) sind dann keine waffen, für jeden zu erwerben, zu führen etc.
kommt imo auf die deklaration und bewerbung durch den hersteller/verkäufer an!
 
Casual schrieb:
... genausogut können sie aber auch als sportgerät deklariert werden (wie wurfmesser!) sind dann keine waffen, für jeden zu erwerben, zu führen etc.
kommt imo auf die deklaration und bewerbung durch den hersteller/verkäufer an!
Die Deklaration dürfte uninteressant sein, dann könnte man auch Wurfsterne mit diesem Trick legalisieren. Und als solche würden sie sicher eingestuft, runde "Spitzen" oder nicht.
 
zachel schrieb:
bei "Wetten dass..." war vor Jahrzehnten ein Typ der mit normalen Spielkarten (einzeln, nicht im Paket) eine Fensterscheibe eingeworfen hat! Musste ich als Blag natürlich auch probieren; auf

Schweige bloss darueber! Sonst darf man im Flugzeug auch keine Spielkarten mehr mitnehmen. :irre:

Ernst
 
ja allerdings bei diesen wurfmessern/aermeldolchen kommt es auch auf die deklaration an, die teile sind ich ziemlich ähnlich!
oder plastikmesser = brieföffner oder = nicht ortbare waffe?
mit den wurfsternen ist das auch so eine sache, müssen die teile nicht rund sein um verboten zu sein?
ich formuliere es als frage weil ich mich damit noch nicht beschäftigt habe, habs aber schon öfter gelesen!

ich würde jedenfalls abstand von den spielkarten nehmen!
 
Ohne dass ich jetzt Rechtsanwalt bin, meine Meinung :

Wenn diese Teile wirklich wie Spielkarten aussehen : Ganz klares Verbot, da sie einen alltäglichen Gegenstand vortäuschen.

Wenn sie das nicht tun, dann würde man sie vermutlich als Wurfsterne einstufen, wieder verboten.

Im übrigen wird sehr schwer zu begründen sein warum man so etwas besitzt...

P.S. Dir ist hoffentlich klar, dass der Besitz solcher Spielsachen sehr empfindlich bestraft wird ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Womit wir im Prinzip wieder bei der Diskussion wären, bei der es um die Zweckbestimmung seitens des Herstellers geht (für den Fall, dass die Karten nicht wie Spielkarten aussehen).

Denn: Unterlegscheiben im Baumarkt sind auch nicht umbedingt rund, sondern auch in 4-Eckig in allerlei Größen zu erwerben. Schärfen tut überhaupt nicht not.

Wäre das die Lösung für diese Diskussion?

Wenn der Hersteller sagt, dieses Stück Metal ist eine Unterlegscheibe, ist es das halt. Sagt er, es ist ein Wurfstein, -> Verboten :irre:

Alles zu kompliziert für mich... :hmpf:

Keno
 
Anlage 2 zum Waffengesetz:

Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

Daher meiner Meinung nach erlaubt. Der Getzgeber spricht von sternförmigen Scheiben, Spielkarten sind nicht Sternförmig. :p
Da ich die Waffeneigenschaft verneine (Sportgerät, keine Hieb- oder Stichwaffe), trifft auch dass Verbot des Vortäuchens eines anderen Gegenstandes nicht zu.
(Siehe auch den BKA Bescheid zu Feuerzeugspringmessern.)

Das Ganze steht vor Gericht auf wackeligen Beinen, aber so würde ich dort argumentieren. Dem kann ein Richter folgen oder auch nicht. Ein explizietes Verbot besteht jedenfalls nicht, alles "Auslegungssache" ...

Auch hier gilt wieder: Die Behörden werden es wohl anders sehen, Ärger kann man bekommen, da die Staatsanwaltschaft eventuel vor Gericht zieht. Man muss also bereit sein sich darauf einzulassen, was ich nicht wäre.

Gruss
El

Alles meine Meinung, das BKA kann verbindlich Auskunft geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehen das so: Kauf für die Vitrine - kein Problem.

Vielen Dank für die Antworten, besonders an El Dirko.
 
Jack13 schrieb:
Ich verstehen das so: Kauf für die Vitrine - kein Problem.

Dann hast Du flasch verstanden. Entweder die Dinger sind verbotene Gegenstände, dann ist auch der Besitz verboten. Oder sie sind erlaubt, dann kann man sie auch mit sich rumtragen.

Die Waffeneigenschaft muss gegeben sein, wird gerne vergessen. Eine Gürtelschliesse, in der man ein Multitool "versteckt", ist kein verbotener Gegenstand. Bleibt die Frage, was sind scharfe Kanten. Angeschliffene Seiten würde *ich* klar als Waffe einstufen, was soll das bei Spielkarten sonst sein. Als Werkzeug wurde das sicher nicht gemacht, zum Spielen tuns auch Spielkarten aus Papier.

Und *dann* greift Anlage 2 zum Waffg:


Abschnitt 1
Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...

1.2.2

ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);



Grüße
Pitter
 
Hallo
Kommt es in erster Linie nicht auf den Gegenstand selbst an und nicht was darauf ist?
Wenn ich das Teil schwarz lackiere habe ich ein schwarzes Stück Blech.
Und wie El Dirko schon geschrieben hat steht im Waffengesetz was von "sternförmigen Scheiben" Nur was zählt alles noch zu Sternförmig?

Mfg Uwe
 
Vielleicht passt das ja auch noch hierzu. (wenn nicht bitte löschen)
Bei "Mythbusters" wurde vor kurzem untersucht ob es möglich ist, durch werfen einer Spielkarte einen Menschen zu töten? Als erstes NEIN!! Zweitens, die Verletzungen waren nicht mehr wie ein harmloser Kratzer.(Selbstversuch der "Mythbusters") Die "Wissensjäger hatten sogar den Weltmeister im Kartenwerfen da und haben eine Wurfmaschine gebaut die eine Karte mit mehr als 100 km/h abgefeuert hat.
Ergebnis. Jede Luftgewehrkugel richtet mehr Schaden an als eine Spielkarte. Wohlgemerkt ich meine eine Karte aus Papier und gehe nicht vom Extremen aus (wie Augentreffer usw.)
 
yukon07 schrieb:
Bei "Mythbusters" wurde vor kurzem untersucht ob es möglich ist, durch werfen einer Spielkarte einen Menschen zu töten? Als erstes NEIN!!
Ich hab mal ein schönes Foto gesehen (und leider nie im Netz gefunden), da steckte eine Spielkarte (aus Papier) zu einem Drittel in einem Tischbein aus massiven Holzen. Geworfen hat die Karte ein Tornado ... da wird ein 52er-Deck lebensbedrohlich. ;) :D
 
Meine Meinung: Definitiv verboten!

Bei einem Gegenstand, der einen alltäglichen Gebrauchsgegenstand vortäuscht und dazu geeignet ist gefährliche Verletzungen hervorzurufen, kann der Gesetzgeber die "böse" Verwendungsabsicht unterstellen, auch wenn zehnmal "Sportgerät" auf der Packung stehen sollte!

Da wir alle keine Agenten des MI5 oder Super-Killer-Ninjas sind, fragt ich mich auch: Was für Leute brauchen so einen Müll????


Für sportlich ambitionierte Werfer gibs im gut sortierten Handel Dartpfeile, Wurfmesser, Bumerangs und Baumstämme......
 
Was für Leute brauchen so einen Müll????
Gegenfrage:
Ob nun (höchstwarscheinlich) verboten oder nicht:
Was für Leute brauchen eigentlich so einen Müll wie drangsalierende Waffengesetze? :hehe:

Bis denne!
Frank
 
Gegenstand, der einen alltäglichen Gebrauchsgegenstand vortäuscht

Tut er das ?
Er täuscht doch keinen alltäglichen GebrauchsGegenstand vor. Wenn die Karten bedruckt sind und man kann mit ihnen spielen, ist alles in Ordnung.
Sind die Karten angeschliefen, keine Ahnung.
Zur not kann man ja erzählen man ist in einem Tauchverein und spielt unterwasser Billiard und möchte das Repertoire der Unterwasser spiele erweitern...
Ich würd wenn mich das interessieren würde eine Mail ans BKA schreiben.
 
Zurück