Springer ohne Arretierung

Cracky

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Hallo,
ich weiß das Gesetze ein leidiges Thema sind und viele Fragen öfters gestellt werden,
allerdings gibt es einen Sachverhalt den ich durch die Suche nicht eindeutig klären konnte (sofern das möglich ist):
Es gibt ja das Speedlock Curting, ein Springer ohne Arretierung. In einem anderen Thread wurde von beagleboy bestätigt
dass die Klingenlänge unter 8,5 cm liegt. Da auch die anderen Eigenschaften (nicht 2-seitig geschliffen etc.) erfüllt sind ist es ja so
und so legal, ob es jetzt arretiert oder nicht. So weit ich weiß sind Springmesser im Gesetz ja folgender Maßen definiert:
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser)

Der zweite Teil ist beim Curting ja nicht der Fall, und da beide Teile durch ein "und" verbunden sind, gehe ich davon aus das beide Merkmale zutreffen müssen damit es sich um ein Springmesser im Sinne des Gesetzes handelt. Dies ist hier meiner Ansicht nach nicht der Fall.
Müsste es demnach nicht auch legal sein wenn bspw. das Curting eine 9 cm Klinge hätte und beidseitig geschliffen wäre, da es sich ja nicht
mehr um ein Springmesser im Sinne des Gesetzes handelt, und so auch die Einschränkungen nicht mehr gelten?
Ob es so ein Messer überhaupt gibt ist eine andere Frage, das ist jetzt eher ein theoretischer Gedankengang, ob ein solches beispielhaftes Messer,
sprich:
-knopf drücken>>> Klinge schnellt hervor
- 9cm Klinge
-beidseitig geschliffen
- keine arretierung im offenen Zustand
theroretisch legal wäre.
Sollte genau dieses Thema schonmal behandelt worden sein, bitte ich um einen Link, ansonsten wäre es schön wenn ihr eure Einschätzung mal hier rein schreibt.

Cracky
 
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Hallo

Das Ding ist in Deutschland ziemlich sicher nicht legal da du eine Dolchklinge beschreibst (sofern ich Dich nicht falsch verstehe).

Ich hab ein bisschen im Deutschen WaffG(2002) geschmökert


Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;


Naja ich bin ja kein Jurist, aber zweiseitig geschliffene Klingen (Dolche) sind sogar in Österreich verboten. Ich finde Klappmesser mit einer scharfen Aussenklinge relativ unpraktisch. Wieso brauchst Du sowas? :confused:
 
Ob es so ein Messer überhaupt gibt ist eine andere Frage, das ist jetzt eher ein theoretischer Gedankengang, ob ein solches beispielhaftes Messer,
sprich:
-knopf drücken>>> Klinge schnellt hervor
- 9cm Klinge
-beidseitig geschliffen
- keine arretierung im offenen Zustand
theroretisch legal wäre.

Würde ich so sehen, ja , weil es sich nicht feststellen lässt.
"Zweiseitig geschliffen" ist eine Waffeneigenschaft. Grundsätzlich wäre das Messer damit legal, Du darfst es halt nicht führen.

Pitter
 
Vielen dank für eure Antworten.
@x47: du hast Rechst, an die Sache mit der Waffeneigenschaft habe ich nicht gedacht,
Und ein Klappmesser mit zweiseitiger Klinge ist ziemlich unpraktisch.(reinster Hosentaschenkiller:teuflisch)
Es ging eher darum,dass Springmesser nach dem Gesetz illegal sind wenn sie eine zweiseitig geschliffene Klinge haben, es aber theoretisch legal wäre einen nicht arretierenden Springer mit zweiseitiger Klinge zu besitzen, da er kein Springer im Sinne des Gesetzes ist.
Brauchen tu ich so was nicht, und auch wenns legal wäre, Ärger mit den Gesetzeshütern ist bei so
Was schon vorprogrammiert. Es geht mir eher um Theorie, und darum welche Messer nicht vom Gesetz erfasst sind.
Wobei mir gerade Otfs ohne Arretierung in den Sinn kommen, das wären dann die klassischen Theatermesser:D

Cracky
 
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