Springmesser Empfehlungen

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Threestag

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Hallo Leute, ich bin schon des öfteren über dieses Forum gestoßen und seit Gestern auch hier Registriert.

Also quasi noch ganz frisch

Ich habe die letzten Tage mal im Internet gestöbert, weil ich meine noch kleine Sammlung gerne Erweitern möchte.

Jetzt die Frage an euch alle, welches Springmesser würdet ihr denn erstmal empfehlen ?
Dazu muss ich noch sagen, das es natürlich kein OTF sein darf, weil diese ja leider in Deutschland verboten sind.





Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?

Ja ich habe mich informiert


Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?

Ja es geht um ein Klappmesser

Bei Klappmessern: Soll es sich einhändig oder nur beidhändig öffnen lassen?

Einhändig

Wofür soll das Messer verwendet werden?

EDC

Von welcher Preisspanne reden wir?

bis 400€


Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)

Klingellänge maximal 4", bin in der Hinsicht jedoch zu Kompromissen bereit wenn die Klinge kleiner sein sollte.


Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?

Habe mich diesbezüglich noch nicht festgelegt, also bitte alles Vorschlagen was euch in den Sinn kommt


Welcher Stahl darf es sein?

Rostfreierstahl


Klinge und Schliff?

Egal

Linkshänder?

nein, nicht notwenig



Bei Klappmessern: Welche Verschlusssysteme kommen in Frage?

Wie oben beschrieben soll es sich um ein Springmesser handeln

Bezugsquelle?

Onlineshop in Europa, am liebsten jedoch in Deutschland


Threestag
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin und willkommen im Forum.

Deine Frage habe ich mal ins passende Forum verschoben.
Hier findest Du oben angepinnt auch den Fragenkatalog, den Du bitte ausgefüllt hier rein kopierst, damit man Dir konkret helfen kann.

Willi
 
Moin und willkommen im Forum.

Deine Frage habe ich mal ins passende Forum verschoben.
Hier findest Du oben angepinnt auch den Fragenkatalog, den Du bitte ausgefüllt hier rein kopierst, damit man Dir konkret helfen kann.

Willi


Vielen Dank, wie gesagt ich bin neu hier und finde mich noch nicht so ganz zurecht, das sollte sich aber auch bald ändern :)

Threestag
 
Moin

Springmesser mit einer 4" Klinge sind in Deutschland verbotene Gegenstände.

Vielleicht solltest du dir doch noch einmal das Waffengesetz in diesem Punkt sauber durchlesen.

Ansonsten sagst du, dass du ein Springmesser mit rostfreier Klinge bis 400,-€ suchst :rolleyes:

Damit sind dann so ziemlich alle in Deutschland erhältlichen Springmesser abgedeckt.

Mein Vorschlag: Schau dir einfach mal im Böker Messerfinder alles Springmesser an..... und wenn dir da keins gefällt, dann kannst du hier wenigstens sagen, was du nicht möchtest.

https://www.boker.de/messerfinder.html#SEL&e3=0_209&e4=0_103&e11=5.95_1550&e5=0_4980&p=0


Gruß
chamenos
 
Moin

Springmesser mit einer 4" Klinge sind in Deutschland verbotene Gegenstände.

Vielleicht solltest du dir doch noch einmal das Waffengesetz in diesem Punkt sauber durchlesen.

Ansonsten sagst du, dass du ein Springmesser mit rostfreier Klinge bis 400,-€ suchst :rolleyes:

Damit sind dann so ziemlich alle in Deutschland erhältlichen Springmesser abgedeckt.

Mein Vorschlag: Schau dir einfach mal im Böker Messerfinder alles Springmesser an..... und wenn dir da keins gefällt, dann kannst du hier wenigstens sagen, was du nicht möchtest.

https://www.boker.de/messerfinder.html#SEL&e3=0_209&e4=0_103&e11=5.95_1550&e5=0_4980&p=0

Gruß
chamenos


Mir ist sehr wohl bewusst, das diese Messer in Deutschland zu den Verbotenen Gegenständen gehören, deshalb auch Maximal 4" :barbershop_quartet_

Und soweit ich das beurteilen kann, unterliegt sogt wie jedes Springmesser das man in deutschen Onlineshops erhalten kann dem Führungsverbot (weil Einhandöffnung und verriegelnd) oder etwa nicht ?

Trotzdem Danke für deine Antwort

Threestag
 
Moin

Springmesser mit einer 4" Klinge sind in Deutschland verbotene Gegenstände.

Vielleicht solltest du dir doch noch einmal das Waffengesetz in diesem Punkt sauber durchlesen.

Mir ist sehr wohl bewusst, das diese Messer in Deutschland zu den Verbotenen Gegenständen gehören, deshalb auch Maximal 4"

Dann hast Du aber wohl noch etwas Lesebedarf.

4" sind rund 10cm.

Springmesser mit Klingenlängen über 85mm sind in Deutschland verbotene Gegenstände. Das heißt, jeder Umgang damit (z.B. allein schon der bloße Besitz) stellt eine Straftat dar.

Die erlaubten 85mm entsprechen in etwa 3,34".

Da ist Ende der Fahnenstange.

Alles klar?
 
Mir ist sehr wohl bewusst, das diese Messer in Deutschland zu den Verbotenen Gegenständen gehören, deshalb auch Maximal 4" :barbershop_quartet_

Und soweit ich das beurteilen kann, unterliegt sogt wie jedes Springmesser das man in deutschen Onlineshops erhalten kann dem Führungsverbot (weil Einhandöffnung und verriegelnd) oder etwa nicht ?

Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?

Ja ich habe mich informiert

Nein hast du nicht.

Siehe eine Interpretation des Waffengesetzes auf der Informationsseite der Initiative Messer sind Werkzeuge zum Thema Die Rechtslage - WaffG und Messer

"Springmesser sind erlaubt, wenn:

  • die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
  • der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
  • die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass alle diese Vorgaben erfüllt sein müssen, damit ein Springmesser erlaubt ist. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal!"​

Mein gesuchtes Automatikmesser ist angekommen, hat nur 2,5 Zoll, springt seitlich, ist einseitig geschliffen und demnach legal, weil es arretiert aber nicht führbar, zuhause spielt das für mich keine Rolle, das Böker AKS-74 Mini, gibt es auch in S30V oder größer mit - laut Hersteller - exakt 8,5 cm Klingenlänge. Das Mini ist in meinem Fall 1 mm länger als angegeben, gemessen als herausstehend ab Griff. Ob das auch für die Normalgröße des AKS-74 gibt, müsstest du nachfragen, beim Hersteller oder im Forum nachlesen. Sehe das bei der 8,5 Zentimeter als kritisches Kriterium, weil 8,6 länger sind als 8,5 cm, so will es die deutsche Gründlichkeit. In meinem Fall mit dem Mini unkritisch. :D

Deutsche Shops sind keine Rechtsinstanz mit Filterqualität. Du als Käufer bist verantwortlich für deine Einkäufe, ob nun Raubkopie oder Gesetzeskriterien dieser speziellen Vorschriften.
 
Nein hast du nicht.

Siehe eine Interpretation des Waffengesetzes auf der Informationsseite der Initiative Messer sind Werkzeuge zum Thema Die Rechtslage - WaffG und Messer

"Springmesser sind erlaubt, wenn:

  • die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
  • der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
  • die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass alle diese Vorgaben erfüllt sein müssen, damit ein Springmesser erlaubt ist. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal!"​

Mein gesuchtes Automatikmesser ist angekommen, hat nur 2,5 Zoll, springt seitlich, ist einseitig geschliffen und demnach legal, weil es arretiert aber nicht führbar, zuhause spielt das für mich keine Rolle, das Böker AKS-74 Mini, gibt es auch in S30V oder größer mit - laut Hersteller - exakt 8,5 cm Klingenlänge. Das Mini ist in meinem Fall 1 mm länger als angegeben, gemessen als herausstehend ab Griff. Ob das auch für die Normalgröße des AKS-74 gibt, müsstest du nachfragen, beim Hersteller oder im Forum nachlesen. Sehe das bei der 8,5 Zentimeter als kritisches Kriterium, weil 8,6 länger sind als 8,5 cm, so will es die deutsche Gründlichkeit. In meinem Fall mit dem Mini unkritisch. :D

Deutsche Shops sind keine Rechtsinstanz mit Filterqualität. Du als Käufer bist verantwortlich für deine Einkäufe, ob nun Raubkopie oder Gesetzeskriterien dieser speziellen Vorschriften.


Dein "Nein hast du nicht" kannst du dir sparen, denn genau wie SOLUTION es sagt, habe ich es mit einem Assisted Opener verwechselt, also bitte ich vielmals um Entschuldigung Majestät :jammer:


Und ja mir ist bewusst das Shops keine Rechtsinstanz sind, deswegen war dies ja auch nur eine Frage meinerseits, ob ich das soweit denn richtig verstanden habe mit dem Führungsverbot.

Threestag
 
Moin

....deswegen war dies ja auch nur eine Frage meinerseits, ob ich das soweit denn richtig verstanden habe mit dem Führungsverbot.

Nur dass wir hier ausdrücklich darum bitten, die Kaufberatung von Rechtsfragen frei zu halten.

Dein "Nein hast du nicht" kannst du dir sparen, denn genau wie SOLUTION es sagt, habe ich es mit einem Assisted Opener verwechselt, also bitte ich vielmals um Entschuldigung Majestät :jammer:

Falscher Ton und leider auch inhaltlich falscher Ansatz.

Und bevor es hier hochkocht mache ich zu.

Du schaust dir bitte Springmesser an und wenn du dann immer noch eine Kaufberatung brauchst, dann mach bitte eine neue auf. Und da tippst du dann bitte etwas mehr in den Fragekatalog.

Gruß
chamenos
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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