springmesser importieren

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Schanz Juergen

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habe hier einen kunden der ein springmesser aus den usa importieren möchte - das problem daran : die klinge ist natürlich zu lange...

die frage kam nun an mich, ob er das direkt an mich senden lassen könnte und ich es eben dann kürze und weiterschicke.
ich hab das abgelehnt da ich bedenken an der sache habe :

sobald das teil mal nach deutschland ex oder importiert ist, ist es doch illegal? - oder sehe ich das falsch? das heisst wenn da meine adresse als empfänger draufsteht, mache ich mich schuldig?...
 
Ja, das hast du völlig richtig erkannt. DU würdest dir eine verbotene Waffe zusenden lassen, die Idee ist nicht wirklich sooo toll, oder?

lg Woz
 
@Jürgen: Im Zweifel begebe man sich nicht auf Eis - speziell am Rand ist das oft brüchig. Und Waffenrecht ist Glatteis. Also lieber mal einen Auftrag ablehnen als offenen Auges in die Falle zu laufen.

Es gibt zwar (wie von Vorschreibern beschrieben) Wege, der Falle zu entkommen, aber nicht immer wissen das auch die 'Fallensteller', dass da und dort legale Türen existieren. Und manche dieser Türen befinden sich nun mal auch in Grauzonen des Gesetzes, wo man der Auslegungsgnade der jeweiligen Beamten ausgeliefert ist und sich eine offene Tür auch schnell mal wieder schliessen kann.

-ZiLi-
 
Erstmal - ich habe den thread wieder aufgemacht, damit man über die Suchfunktion darauf verweisen kann. Das Thema kommt halt nunmal öfters vor. Zweitens - es mögen hier nur die schreiben, die etwas wissen, nicht meinen, oder meinen gelesen zu haben.

@Jürgen: Kann aber nicht schaden, bei solchen Themen mal kurz bei mir anzurufen.

1. Ich wiederhole mich: Ein verbotenes Messer ist nach Ansicht der Leute im BKA, Referat SO 11, auch in Einzelteile zerlegt, grundsätzlich ein verbotenes Messer. Und es ist mir egal, was bei Böker oder sonstwo steht - ja, ich kenne den waffenrechtlichen Unterschied zu Teilen bei Schusswaffen. Solange es dazu keine Rechtsprechung gibt, ist man gut beraten, der Ansicht der BKA zu folgen. Die Waffengesetzgebung mag an dieser Stelle in einer Grauzone sein. Zu Grauzonen rät man aber nicht.

2. Laut BKA gab es bereits vergleichbare Fälle, bei denen der Zoll die Ware eingezogen hat. Ob sich daran ein Verfahren anschliesst, kommt auf die konkreten Umstände an. Jedenfalls tun sich Zoll, Ermittlungsbehörden und Gerichte schwer mit dieser Grauzone und werden tendentiell alles, was in irgendeiner Weise mit verbotenen Gegenständen zu tun hat, als solche einstufen. Mit allen Konsequenzen.

3. Das BKA vergibt keine Genehmigung für den Import verbotener Gegenstände zum Zwecke eines Umbaus.

Der Stand ist aktuell, habe gerade mit Herrn Kostka vom BKA telefoniert. Der dringend dazu rät, den Umbau in zB Österreich oder gleich in den USA vornehmen zu lassen.


Grüße
Pitter
 
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Ich würde fragen ob der nette Mann in den USA das Messer zerlegt, die Klinge dann und nur die Klinge zu dir schickt und in einem 2. Paket den Rest des Messers zum eigentlichen Besteller.
 
Ich würde fragen ob der nette Mann in den USA das Messer zerlegt, die Klinge dann und nur die Klinge zu dir schickt und in einem 2. Paket den Rest des Messers zum eigentlichen Besteller.

Was ist an meinem Beitrag "1. Ich wiederhole mich: Ein verbotenes Messer ist nach Ansicht der Leute im BKA, Referat SO 11, auch in Einzelteile zerlegt, grundsätzlich ein verbotenes Messer." unklar?

Nochmals: Auch der Import einer Klinge (oder des Messers ohne Klinge) eines verbotenen Messers ist in einer rechtlichen Grauzone, mit der klaren Tendenz zum verbotenen Handeln. Kein Mensch, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde das riskieren. Als Gewerbetreibender gleich dreimal nicht.

Das einfachste ist, man sucht sich einen Messermacher in Österreich und schickt das Dingens zum Kürzen zu ihm. Fertig. Alles legal und sauber.

Pitter
 
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