Springmesser ohne Feder kaufen -- legal?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

p|nk

Mitglied
Beiträge
5
Hi,

in de.alt.technik.waffen habe ich vor kurzer Zeit gelesen, dass es angeblich legal sei, sich ein beispielsweise an sich verbotenes OTF zu bestellen, wenn vorher die Feder ausgebaut ist.

Stimmt das?

Falls ja, könnte man Messer und Feder einzeln kaufen (wenn es einen Händler gibt, der sowas macht) und das Messer dann zusammenbauen, wenn es vom WaffG irgendwann mal wieder zugelassen wird (oder wenn man im Urlaub ist, wo sowas erlaubt ist)

Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht?
 
Netter Versuch. ;)
Ich glaube nicht, das der Thread lange offen bleibt. Theoretisch ist ein Springmesser ohne Feder kein Springmesser mehr. Wenn du aber im Besitz eines verbotenen Messers ohne Feder und der dazugehörigen Feder bist, dann besitzt du ja ein komplettes Springmesser. Und das ist verboten. Wie auch immer, kauf dir lieber ein legales Spielzeug. Lockerer wird das Waffengesetz in den nächsten 50 Jahren sicher nicht mehr.

stay rude
braces
 
Zuletzt bearbeitet:
braces schrieb:
Netter Versuch. ;)
Ich glaube nicht, das der Thread lange offen bleibt. Theoretisch ist ein springmesser ohne Feder kein Springmesser mehr, wenn du aber im Besitz eines verbotenen Messers ohne Feder und der dazugehörigen Feder bist, dann besitzt du ja ein komplettes Springmesser. Und das ist verboten

Darum genau geht es ja: Handelt es sich nur um einen verbotenen Gegenstand, wenn das Messer zusammengebaut ist, oder auch wenn man beide Teile einzeln besitzt? Solange es nicht zusammengebaut ist, ist es doch eigentlich kein Springmesser.

Hat man mir jedenfalls so gesagt. Deswegen möchte ich es ja noch mal von den Experten wissen.
 
Anders als bei Schußwaffen sagt das Gesetz bei Messern nichts über die Verbotswürdigkeit einzelner Bauteile aus.

Die Frage wird im Zweifelsfall ein Richter klären, und ob das dann zugunsten des Angeklagetn sein wird, ist fraglich.

Ich mache das hier jetzt deshalb zu, und wenn es einen BKA-Bescheid oder ein Urteil hierzu gibt, mache ich das gerne wieder auf.
 
AccessDenied schrieb:
wenn du aus einer pistole den schlagbolzen ausbaust und daneben aufbewahrst, ist es dann keine pistole mehr?

es gilt bei euch in D auch dann als verbotener gegenstand wenn du diesen zerlegt herumliegen hast. du kannst ihn ja wieder zusammensetzen.

Das WaffG kennt aber bei Messern keine wesentlichen Waffen Bestandteile.

Wer suchet der findet, hatten wir schon :rolleyes:

1. Das entscheidet letzlich ein Richter
2. Meine Information - ich habe direkt mit dem zuständigen Beamten beim BKA gesprochen: Er stuft verbotene Automatikmesser auch zerlegt als verbotete Gegenstände ein. Das gilt auch für zerlegte Balis etc. Und das ist, bis auf ein rechtmässiges Urteil, das stichhaltigeste, was Du bekommen kannst
3. Bei vielen Automatikmessern hast Du das Problem, dass sie ohne Feder ein Fallmesser werden. Ist auch verboten. Dummerweise gilt das auch für Automatikmesser, die *mit* Feder erlaubt sind. UDT zum Beispiel.

Das einzige, wo ich mir vorstellen kann, dass der Ausbau einer Feder ein verbotenes Automatikesser zu einem erlaubten, manuellen Messer macht, ist bei herkömmlichen Sideopenern als Double Action. Also zB. irgendein Linerlock, den man manuell über eine Rückenfeder öffnen kann. Das Ding wäre nach Ausbau der Feder ein ganz normales manuelles Messer.

Grüße
Pitter
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück