Hallo, habe im Forum gelesen, dass Springmesser der Fa. Microtech Modell O.T.F. verboten sind. Bezieht sich dieses Verbot nur auf die beiseitig geschliffene Klinge? Ist so ein Messer, wenn es die 8,5 cm Klingenlänge nicht überschreitet und nur einseitig geschliffen ist, erlaubt. Wie stark ist die Feder. Ich hatte mal so ein Billigprodukt, mit nach vorne rausspringender Klinge befingert, da war die Feder so schwach, dass sie selbst an einem Blatt Papier gescheitert ist. Ist dieses bei einem Springmesser von Microtech anders???
Auch habe ich gelesen, dass es spezielle Sammelerlaubnisse geben soll, für Springmesser die grundsätzlich verboten sind. Wer und unter welchen Voraussetzungen wird eine solche Genehmigung erteilt???
Wer kann mir weiterhelfen???
Auch habe ich gelesen, dass es spezielle Sammelerlaubnisse geben soll, für Springmesser die grundsätzlich verboten sind. Wer und unter welchen Voraussetzungen wird eine solche Genehmigung erteilt???
Wer kann mir weiterhelfen???