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Wie auch immer, das sind die Messer die unter das Führungsverbot nach §42a fallen,
Ich von mir aus ohne näheres Hintergrundwissen auch nicht aber der deutschsprachige Handel dazu:Das Yojimbo 2 mit seiner Wharncliff Klinge als Waffe einzustufen, da wäre ich so jetzt nicht drauf gekommen...![]()
So einfach ist eben nicht, da dieses kein absolutes sondern im Gesetzeswortlaut ein stark begrenztes Verbot ist. Autofahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassung ist auch verboten. Mir ggü. hat in den nun schon 16 Jahren seit dem Aprilscherz noch keiner gefunden, der mein berechtigtes Interesse beim Führen von Einhandfoldern anzweifelte oder bestritt. Allenfalls Waffeneigenschaft wurde (unzuteffend) von hoheitlicher Seite verschiedentlich (erfolglos) behauptet.die unter das Führungsverbot nach §42a fallen