Spyderco Delica 4

Schewal

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Servus,

habe jetzt paar mal gelesen dass man das Spyderco Delica 4 in Deutschland nicht mehr führen darf. liegt das an der Bohrung zum einhändigen öffnen oder? Weil von der Klingenlänge müsste es ja passen?!

Würde es total schade finden.

Vielen Dank und Grüße
Schewal
 
Das Führen von Einhandmessern ist seit dem 1.4.2008 verboten, es
sei denn sie dienen einem 'sozialadäquaten Zweck'.
Das gilt unabhängig von der Länge.
Etwas anderes gilt bei Springmessern (85 mm maximal zulässige
Klingenlänge) bzw. bei feststehenden Messern (12 cm maximale
Klingenlänge).
Verstehen muss man das allerdings nicht.
 
also ein Springmesser ist erlaubt wenn die klinge unter 8,5 cm ist obwohl es ja auch Einhändig ist?
 
Es gibt da ein feines Unterforum im Messerforum, es nennt sich Politik & Recht. Möchtest du dich nicht in aller Ruhe zum neuen Waffengesetz in Deutschland einlesen? ... bevor die Fragen zum x-ten mal gestellt und wieder beantwortet werden müssen :rolleyes:
 
In Deutschland ist das Führen von Einhandmessern nicht generell verboten!!!
Ganz kurz, was man führen (hiermit ist nicht Besitz oder Erwerb gemeint) darf:
1.) Einhandmesser ohne feststellbarer (verrigelbarer) Klinge z.B.: UKPK von Spyderco
2.) Zeihandmesser (also mit Daumenschlag oder ähnlichem) mit Verrigelung z.B.: Fällkniven U2
3.) Einhandmesser mit Verrigelung wenn "sozial adäquater Zweck vorhanden"

Einfachste Lösung: Nach Österreich auswandern :steirer:

Mehr dazu wie schon von Peter1960 erwähnt in Politik und Recht.

Gute Nacht!
 
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