Spyderco Endura und Delica legalized by Cuscadi

Ochotnik

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Hallo zusammen,

hier auch zu (hoffentlich) eurem Augenschmaus zwei von Cuscadi modifizierte Spydies - ein Endura und ein Delica.

Um die Messerchen §42a konform zu machen, wurden die Öffnungslöcher mithilfe eines blau leuchtenden "glow in the dark" Talers verschlossen - was meiner Meinung nach tatsächlich den gewünschten Effekt hat. Ich bin zuversichtlich, was die nun "Nicht-mehr-Einstufung" als Einhandmesser angeht.

Da wir ja schonmal dabei waren, hab ich mir für die Griffschalen auch etwas hübscheres als FRN gewünscht... nämlich sogenannten blauen "Silvertwill."

Das Ergebnis kann sich meiner Ansicht nach mehr als nur sehen lassen:

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18883033hr.jpg


Bilder (mit freundlicher Genehmigung) von Cuscadi.

Besten Dank an Luke! :super:
 
Um die Messerchen §42a konform zu machen, wurden die Öffnungslöcher mithilfe eines blau leuchtenden "glow in the dark" Talers verschlossen - was meiner Meinung nach tatsächlich den gewünschten Effekt hat. Ich bin zuversichtlich, was die nun "Nicht-mehr-Einstufung" als Einhandmesser angeht.
Neugierig wie ich bin, eine Frage: Warum kümmerst du als Österreicher dich um den deutschen §42a?

Und da ich annehme, dass du sitzt: Auch das Verschließen der Öffnungslöcher bei Delica und Endura verhindert nicht, dass sie nach wie vor mit einer Hand aufgemacht werden können. Dazu steht der Klingenrücken einfach zu attraktiv hervor ;)
 
Hi Peter,

ich lebe derzeit als Exilösterreicher in Deutschland, und obwohl ich ja der Meinung bin, dass mich als österreichischer Staatsbürger der Messerunfug im deutschen Recht gar nichts angeht, befürchte ich, dass die deutsche Exekutive anderer Ansicht sein könnte... :steirer:

Normalerweise habe ich ja (zumindest in meinen Augen) fast immer einen sozialadäquaten Grund zum Führen eines Einhänders, aber für manche Gelegenheiten wollte ich eine möglichst dem 42er entsprechende Variante dieser beiden Messer haben, da sie zu meinen im Alltag meist genutzten gehören (bin eigentlich so gut wie nie ohne Delica oder Endura, zumindest als Ergänzung zu einem anderen Messer unterwegs).

Natürlich ist das mit den verschlossenen Löchern nicht hundertprozentig, aber wenn man's nicht kann, kriegt man die einhändig gar nicht so leicht auf. Der Backlock hält die Klinge ziemlich fest im Griff und der Taler ist ziemlich glatt, was insgesamt dazu führt, dass man die Klinge nur mit dem Daumen alleine recht schlecht aufbekommt. Nimmt man den Mittelfinger auf der gegenüberliegende Seite dazu, geht's besser, aber nicht "in einem Rutsch".
Beim Endura geht noch das Inertia Opening, beim Delica nicht. Spyderco-Drop kann man eher vergessen, da wird einem aufgrund der Glattheit und dem bündigen Abschluss des Talers eher das Messer aus der Hand sausen.

Also insgesamt kriegt man die Messer natürlich schon mit einer Hand auf, wenn man einigermaßen geschickt ist - aber das geht ja auch bei einem Buck 110.

Mein Gedankengang ist eher der:
Als Einhandfolder nach dem 42er gilt ein Klapper dann, wenn er Vorrichtungen aufweist, die das einhändige Öffnen erlauben; Öffnungsloch, Thumbstud, Wave, Flipper, meinetwegen auch Axislock, usw. Sowas haben die beiden Messer aufgrund des Talers ja nicht mehr.
Jetzt gibt's ja noch diesen Feststellungsbescheid über ein Pohl Force, das trotz Fehlen einer solchen Vorrichtung als Einhänder eingeordnet wird; begründet wird das damit, dass es auch ohne spezielle Fertigkeiten zu einfach ist, die Klinge einhändig festzustellen.
Und das sehe ich bei meinen umgebauten Spydies nicht mehr. Klar, man kann sie (wie eben auch das Buck 110) einhändig öffnen, aber so richtig gut und schnell funzt das nicht ohne die benannten "besondere Fertigkeiten"... daher sehe ich sie als "hinreichend 42a konform" an.

Klar, ich kann mich irren. Ich geh das Risiko aber ein, und lebe mit den möglichen Konsequenzen.
Der, Verzeihung, Scheißparagraph ist ohnehin viel zu wischi-waschi, als dass man sich mit irgendeinem feststellbaren Folder wirklich sicher sein könnte...
Und wenn tatsächlich Polizist, der erste Richter, der Berufungsrichter usw alle meinen, dass ich mich auf dem Holzweg befinde, dann ist das halt so. Kann ich mit leben.

Bin aber optimistisch!

Beste Grüße in die Heimat,
Philipp
 
Gut, dann hätten wir das geklärt :steirer: (ich möchte ja hier bestimmt nicht eine §-en Diskussion lostreten).

Was jetzt die modifizierten Messer betrifft - ich bin so schon an ungefüllte Öffnunglöcher gewohnt (was für eine Wortschöpfung!), dass mir diese hier jetzt irgendwie als erblindete Messer erscheinen. Soll aber deine Freude daran wirklich nicht trüben. Und das nun neun überzählige Cliplöcher fehlen, bewerte ich positiv.

Viel Freude daran und natürlich auch Grüße aus der Heimat!
 
Klar sind ungefüllte Öffnungslöcher besser, keine Frage! :D

Einmal im Monat bin ich ja ein paar Tage in der Heimat, und man merkt es erst durch das Exil so richtig, wie cool das eigentlich ist, ohne Unsicherheit darauf pfeifen zu können, wer den Clip an der Hosentasche bemerkt - weil's nämlich verdammt noch mal eindeutig erlaubt ist. :cool:

Und eigentlich geht's mir in Wahrheit darum, dieses Gefühl auch in den Gegenden in D haben zu können, wo die Kontrollwahrscheinlichkeit größer ist und ich deshalb keinen normalen Folder führen möchte.
Und egal wie's im Endeffekt ausgeht, dieses Ziel ist erreicht, und wenn ich einen dieser Hübschen eingeclippt habe, ist's mir wurscht, wer den Clip sieht. Ich fühle mich nämlich im Recht (ob ich's auch kriege, wird sich dann rausstellen)! :haemisch:

Ich werde aber auf jeden Fall pflichtschuldig über den Ausgang einer Kontrolle berichten, falls ich denn Opfer werde! :D

Beste Grüße,
Philipp

P.S.: Und allein wegen der geilen Griffschalen hat sich's schon gelohnt. Falls mir die Messer bis dahin nicht von garstigen Ordnungshütern abgenommen worden sind, kommen die Taler nach meiner Rückkehr in die Heimat in zwei, drei Jahren raus.
 
Seh ich anders.
Öffnungshilfe gibt's keine mehr, und so einfach wie das betreffende Pohl Force lässt es sich bei weitem nicht öffnen.

Tatsächlich krieg ich meinen Titan-Sepp (Öffnungshilfe natürlich abmontiert) weit einfacher mit einer Hand auf. Dann kann sich OA wohl auch mit ihrer vermeintlichen 42a Tauglichkeit brausen gehen...

Anyway, dann wird das Führen dieser Messer halt zu einer Feldstudie; wieviele Kontrolleure lassen es als gesetzeskonform durchgehen, bis es mir einer wegnimmt. :D
Ist zwar mangels Kontrllhäufigkeit eher wenig aussagekräftig (hoffentlich) und schon gar nicht generalisierbar, aber was soll's besser als nix.

Ein eigener Feststellungsbescheid wäre zwar praktisch, ist mir aber zu teuer.


Edit: Ich hab's extra nochmal nachgeschaut.

In einem Beschluss des OLG Stuttgarts vom 14.06.2011 wird als Voraussetzung für die Beurteilung als einhändig feststellbares Klappmesser das Vorliegen von konstruktiven Merkmalen gefordert:
Nach der Definition in § 42 a Abs.1 Nr.3 WaffG handelt es sich dabei um ein Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge. Dies sind - allgemeinem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung folgend - solche Messer, deren Klinge mit der das Messer führenden Hand aufgeklappt bzw. ausgefahren/ ausgeschwenkt und festgestellt werden kann; es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben (Gade, Basiswissen Waffenrecht, 3. Aufl. 2011, S.48; Ullrich, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, 2008, S.45 unter Bezugnahme auf ein Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/ Waffenrecht vom 22.4.2008 im BKA (S.3)).
Quelle (Hervorhebung durch mich): http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende...chte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114

Diese konstruktiven Merkmale sind bei den modifizierten Spydies nicht mehr vorhanden. Soweit also schon ganz gut, denke ich.

Das BKA schränkt diese Definition allerdings wieder ein, in seinem Feststellungsbescheid zum Pohl Force Foxtrott Two Outdoor:
Zwar fehlen die für ein Einhandmesser typischen Bedienelemente, jedoch lässt sich das Messer auch ohne besondere Fähigkeiten und Übungen durch eine Schleuderbewegung "aus dem Handgelenk" öffnen und arretieren. Dies ist dem im zusammengeklappten Zustand weit aus dem Heft stehenden Klingenrücken und dem ausgeprägten Nagelhau geschuldet.
Quelle: http://www.bka.de/nn_205618/SharedD...f/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf

Also Nagelhau haben die beiden Spydies schon mal keinen, und auch nichts vergleichbar griffiges - fällt also weg.
Der Klingenrücken steht zugegebenermaßen etwas hervor - was jedoch per se nicht zu der Einstufung als Einhandfolder führt, genauso wenig wie der Nagelhau für sich genommen.
Das, worauf es ankommt, nämlich die Möglichkeit, den Folder "mit einem Schwung aus dem Handgelenk ohne besondere Fähigkeiten und Übungen" zu öffnen, funktioniert bei den beiden Spydies aufgrund des starken Backlocks nicht - hab's heute wirklich oft getestet... :D

Was geht (allerdings nur beim Endura) ist das so genannte "inertia opening"; ja, auch Schwung, muss mMn aber geübt werden. So ganz ohne Wissen und Übung geht das nicht.

Was bleibt?
Einhändiges Öffnen durch Druck des Daumens auf den hervorstehenden Teil der Klinge: Nicht einfach. Der eingesetzte Taler schließt bündig und ist recht glatt (im Gegensatz zu der recht griffigen Beschichtung, wie sie zB der OA Titan Sepp hat, da ist das wirklich einfach, insbesondere da der auch keinen Backlock hat), dazu kommt der Backlock, der gut Widerstand leistet. Das führt dazu, dass man ohne Übung häufig vom Taler und der Klinge abrutscht. Zuverlässiges einhändiges Öffnen ist das mMn nicht.

Man kann natürlich noch mit dem Mittelfinger von der anderen Seite her mithelfen. Das geht, ist aber etwas zu frickelig, als dass man es mMn als Einhandbedienung bezeichnen könnte.

Spydy-Drop ist möglich, aber auch schwierig.
Aufgrund des glatten Talers und des starken Backlocks rutscht einem das Messer beim Schleudern eher aus der Hand, als dass es sich ganz öffnet.

Mir ist klar, dass das rechtlich nicht 100%ig wasserdicht ist, meine aber, diese Ansicht aus den zur Verfügung stehenden Quellen ableiten zu können.
Wenn ich mich irre, hab ich dann halt Pech gehabt. Ich empfehle hiermit ausdrücklich nicht die Nachahmung, bin auch kein Rechtsanwalt und versuche mich nicht in Rechtsberatung. :teuflisch

Verdammt, nun hör ich aber auf.
Eigentlich wollte ich euch ja nur meine schicken gepimpten Spydies zeigen... :glgl:
/Gesetzesrant off
 
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