Seh ich anders.
Öffnungshilfe gibt's keine mehr, und so einfach wie das betreffende Pohl Force lässt es sich bei weitem nicht öffnen.
Tatsächlich krieg ich meinen Titan-Sepp (Öffnungshilfe natürlich abmontiert) weit einfacher mit einer Hand auf. Dann kann sich OA wohl auch mit ihrer vermeintlichen 42a Tauglichkeit brausen gehen...
Anyway, dann wird das Führen dieser Messer halt zu einer Feldstudie; wieviele Kontrolleure lassen es als gesetzeskonform durchgehen, bis es mir einer wegnimmt.
Ist zwar mangels Kontrllhäufigkeit eher wenig aussagekräftig (hoffentlich) und schon gar nicht generalisierbar, aber was soll's besser als nix.
Ein eigener Feststellungsbescheid wäre zwar praktisch, ist mir aber zu teuer.
Edit: Ich hab's extra nochmal nachgeschaut.
In einem Beschluss des OLG Stuttgarts vom 14.06.2011 wird als Voraussetzung für die Beurteilung als einhändig feststellbares Klappmesser das Vorliegen von konstruktiven Merkmalen gefordert:
Nach der Definition in § 42 a Abs.1 Nr.3 WaffG handelt es sich dabei um ein Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge. Dies sind - allgemeinem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung folgend - solche Messer, deren Klinge mit der das Messer führenden Hand aufgeklappt bzw. ausgefahren/ ausgeschwenkt und festgestellt werden kann; es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben (Gade, Basiswissen Waffenrecht, 3. Aufl. 2011, S.48; Ullrich, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, 2008, S.45 unter Bezugnahme auf ein Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/ Waffenrecht vom 22.4.2008 im BKA (S.3)).
Quelle (Hervorhebung durch mich):
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende...chte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114
Diese konstruktiven Merkmale sind bei den modifizierten Spydies nicht mehr vorhanden. Soweit also schon ganz gut, denke ich.
Das BKA schränkt diese Definition allerdings wieder ein, in seinem Feststellungsbescheid zum Pohl Force Foxtrott Two Outdoor:
Zwar fehlen die für ein Einhandmesser typischen Bedienelemente, jedoch lässt sich das Messer auch ohne besondere Fähigkeiten und Übungen durch eine Schleuderbewegung "aus dem Handgelenk" öffnen und arretieren. Dies ist dem im zusammengeklappten Zustand weit aus dem Heft stehenden Klingenrücken und dem ausgeprägten Nagelhau geschuldet.
Quelle:
http://www.bka.de/nn_205618/SharedD...f/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf
Also Nagelhau haben die beiden Spydies schon mal keinen, und auch nichts vergleichbar griffiges - fällt also weg.
Der Klingenrücken steht zugegebenermaßen etwas hervor - was jedoch per se nicht zu der Einstufung als Einhandfolder führt, genauso wenig wie der Nagelhau für sich genommen.
Das, worauf es ankommt, nämlich die Möglichkeit, den Folder "mit einem Schwung aus dem Handgelenk ohne besondere Fähigkeiten und Übungen" zu öffnen, funktioniert bei den beiden Spydies aufgrund des starken Backlocks nicht - hab's heute wirklich oft getestet...
Was geht (allerdings nur beim Endura) ist das so genannte "inertia opening"; ja, auch Schwung, muss mMn aber geübt werden. So ganz ohne Wissen und Übung geht das nicht.
Was bleibt?
Einhändiges Öffnen durch Druck des Daumens auf den hervorstehenden Teil der Klinge: Nicht einfach. Der eingesetzte Taler schließt bündig und ist recht glatt (im Gegensatz zu der recht griffigen Beschichtung, wie sie zB der OA Titan Sepp hat, da ist das wirklich einfach, insbesondere da der auch keinen Backlock hat), dazu kommt der Backlock, der gut Widerstand leistet. Das führt dazu, dass man ohne Übung häufig vom Taler und der Klinge abrutscht. Zuverlässiges einhändiges Öffnen ist das mMn nicht.
Man kann natürlich noch mit dem Mittelfinger von der anderen Seite her mithelfen. Das geht, ist aber etwas zu frickelig, als dass man es mMn als Einhandbedienung bezeichnen könnte.
Spydy-Drop ist möglich, aber auch schwierig.
Aufgrund des glatten Talers und des starken Backlocks rutscht einem das Messer beim Schleudern eher aus der Hand, als dass es sich ganz öffnet.
Mir ist klar, dass das rechtlich nicht 100%ig wasserdicht ist, meine aber, diese Ansicht aus den zur Verfügung stehenden Quellen ableiten zu können.
Wenn ich mich irre, hab ich dann halt Pech gehabt. Ich empfehle hiermit ausdrücklich nicht die Nachahmung, bin auch kein Rechtsanwalt und versuche mich nicht in Rechtsberatung. :teuflisch
Verdammt, nun hör ich aber auf.
Eigentlich wollte ich euch ja nur meine schicken gepimpten Spydies zeigen...
/Gesetzesrant off