Spyderco Leafstorm

Ähm, seit wann unterliegt ein Leafstorm in D einem generellen "Führungsverbot"? Wenn, dann nur nach jeweiligem Hausrecht oder in Sperrzonen. Gegen "Führungseinschränkung" hätte ich nichts einzuwenden ... ;)
 
Moin Peter,

ich bin damit nur dem Terminus des Gesetzes gefolgt. Die "Ausnahme" mit dem ominösen "berechtigtem Interesse" gehört der Vollständigkeit halber natürlich dazu.

Gruß,

Nick
 
Aber sicherlich doch, nur halt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die deutsche Gesetzeslage. Hans du bist seit 2002 im Forum dabei ... :rolleyes:
 
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