exilant
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Und, wie würdest Du nun das Eingangsbeispiel auslegen?http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/1662.pdf
Zu finden auf den Seiten 4 und 6
Und hier noch eine Abhandlung über den Gebrauch von "oder"
http://www.re-wi.de/Beispielseiten.pdf
Das BVerwG hat ja wohl ausdrücklich nicht die "oder = und" Definition bestätigt sondern sehr wohl den unterscheidenden Charakter bestätigt.
Nach der Logiktabelle ist für das Eingangsbeispiel ja wohl die Adjunktion einzig möglich, da eine Disjunktion keinen Sinn machen würde. Schließlich könnte der angehende Artzt 6 Jahre und 5500 Stunden gearbeitet haben oder eins von beidem.
Für das Beispiel würde ich Quellenprüfung anregen. Es könnte sein, dass sich die Reporter von RTL vertan haben. Denn in meinen Augen bestätigt sich die These "und = oder" nicht.