Stiletto führen?

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AW: Stiletto führen ?

Danke für die Antwort :) Nur bei dem Link wo du geschickt hast, ist das Messer kein Springmesser sondern ein Klappmesser und so natürlich legal :)
Aber bei dem Messer wo ich haben möchte ist es der Fall das es ein Springmesser mit Klingenlänge von 8cm ist.
Und somit weis ich nicht ob ich es führen darf.:confused:
 
In Deinem Eröffnungspost hast Du auf das Columbia Stiletto bei amazon verlinkt: Genau darauf bezog sich meine Antwort.
Das Messer sieht aus wie ein Springer, ist aber keiner.
Echte Springmesser sind generell Waffen und unterliegen allen sich daraus ergebenden Beschränkungen.

Lesestoff gefällig? Initiative Messer sind Werkzeuge

IMSW schrieb:
...
Auch erlaubte Springmesser sind laut Anlage 1 zum WaffG Waffen und unterliegen den entsprechenden Vorschriften.
...
 
Spar dir das Geld lieber und kauf dir direkt was gescheites, das verlinkte ist aller größter Müll :)
Das hält dir keinen Monat bis irgendwas locker ist an dem Teil.
Wenn es den unbedingt ein Stiletto sein muss, welche schon vom Prinzip her alles andere sind als die stabilsten Messer, dann greif direkt zu einem "Frank Beltrame" das kostet dich mit 40€ auch kein Vermögen und du hast bei guter Behandlung (Holzhacken ist nicht ;) ) auch sehr lange was davon :)

Ein Stiletto für 9€ schreit förmlich danach innerhalb von kürzester Zeit in seine Einzelteile zu zerfallen :glgl:


Zur Rechtslage:

Mitführen bis 8,5cm unproblematisch, darüber nur für die Vitrine.

(alle Angaben ohne Gewähr)
 
Wen darf ich jetzt glauben ? einer sagt mitführen unproblematisch der andere schreibt problem:glgl::glgl::glgl::glgl:
Und wenn ich es nicht führen darf welche Strafe würde man bekommen ?
 
Wenn du in einer Disko mit einem Stilett rumrennst und kontrolliert wirst, wirds dir sicher abgenommen. Egal wo du wohnst.
Würd ich an deiner Stelle nicht machen.

EDIT: Sehe gerade, dass das verlinkte Teil ein Springer mit Fixiermechanismus ist. Falls du in Deutschland wohnst --> Führungsverbot.
 
Korrektur:


Bis 8,5cm mitführen nur bei berechtigtem Interesse(Angeln, Campen, Wandern whatever...)
Darüber sowohl führen als auch Besitz verboten, so zumindest hab ich es verstanden.
Auch ist der Besitz selbst der Ausnahmen erst ab 18 gestattet.

Also lass es lieber, es sei den du bist Dauer-Camper/Wanderer/Angler ;)
Offiziell kann die Strafe bis 10.000€ ausfallen, wobei auch da eher nichts weiter als Einzug des Messers und ein kleines Geldstrafchen (bis max. 500€ denke ich) auf dich warten dürfte sofern du nicht gerade unsinn mit dem Gegenstand treibst oder anderweitig auffällig geworden bist :)


Fazit:

Bis auf ein tolles "Klack" und der schlanken Silhouette hat ein Stiletto nahezu garnichts zu bieten im Vergleich zu jedem mittelmäßigen Flipper, und ist in DE nicht wirklich zu gebrauchen ;)
Such dir lieber was gescheites.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Karlchen: Also vielen Dank für die Antwort :D
Ich suche eben ein Messer für den Alltag :) Butterfly wäre hald geil aber sind ja ganz verboten :argw:
Ich möchte eben ein Messer das ich mit einer Hand öffnen kann.
Kann mir jemand etwas empfehlen ?
 
Eigentlich stehen alle wesentlichen Quellen oben. Lesen?

WaffG schrieb:
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind

1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,


a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

Anlage 1 zum WaffG schrieb:
...
2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),

2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
...
 
Jedes einhändig zu öffnende Messer ist im Grunde genommen verboten, bzw. brauchst du ein berechtigtes Interesee um das bei dir zu haben, klingt blöd ist aber so :haemisch:
Von daher wird es schwer werden dir da was zu nennen, zumindest wenn du es in DE bei dir tragen möchtest ohne im Zweifel einen dran zu kriegen.

Eine alternative wäre vielleicht ein kleines feststehendes wie dieses hier zB.
http://www.dieklinge.de/Feststehend...nd-Tool-Neck-Minimalist-2387-Bowie::3103.html


Da brauchst du dir garnicht anzuhören und das teil ist super leicht und recht schnell scharf zu kriegen.
Der Griff ist top, und lässt sich sehr gut halten.
Wenn du das Messer mit einem Handgriff Einsatzbereit haben möchtest, ist das so ziemlich das einzige was in DE legal zu mitführen ist.
Die Klinge ist zudem für die meisten Alltagsjobs (Briefe/Pakete/Tüten/Seile auf/zerschneiden geeignet
 
Flipper im Sinne von "Einhändig öffnen" mit dem überstehenden Pin oben oder im Sinne von Fallmessern wie die alten BW-Klappermesser?

Ganz gleich, alles faktisch verboten sofern man nicht ein triftigen Grund hat es bei sich zu führen.
Einzige Ausnahme bei den Flippern sind wohl diejenigen die nicht arretiert werden können.
Die du also im Grunde genommen wie ein Rasiermesser öffnest und nur dadurch im Platz hälst das deine Hand davor ist.
 
Zum einen werden hier gerade einige recht abenteuerliche messerrechtliche Behauptungen rumposaunt. :argw:

Zum anderen entwickelt sich das hier langsam zu ner verkappten Kaufberatung.

Für beides gibt es hier im Forum massenhaft (brauchbaren) Lesestoff - in entsprechenden Unterforen.
 
Nur wenn du dich auf den Weg dorthin oder am Angel/Campingplatz befindest.
Wenn du nur auf den Weg dorthin bist muss es auch in einem "geschlossenem Behältnis" sein :)
Und du musst es auch nachweisen können.


"Ich war mal vor 2 Jahren mit dem Onkel von dem Werner sein Bruder campen" ist nicht bei einer Kontrolle ;)
Ich weiß gerade nicht wie diese einhändig zu öffnenen Messer heißen, aber die müssten eigentlich so ziemlich die einzigen Einhänder sein die du bei dir führen dürftest (denk ich)


Da hast du oben wir bei einem gewöhnlichen Flipper ein überstehendes Teilstück (wie beim Rasiermesser) mit dem du das Messer einhändig öffnen kannst.
Hier ist sicherlich eine anwesend der dir da weiterhelfen kann :)


EDIT:

Friction Folder müssten sie sein :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hawkbill hat absolut recht.
Blackfox hat den richtigen Link zur Initiative 'Messer sind Werkzeuge' gegeben. Hier werden alle Fragen fundiert beantwortet.

Ich empfehle ein kurzes Studium und hier dicht zu machen. Es artet hier zu einem Plauderstündchen aus.
 
@Karlchen

Könntest Du bitte mal damit aufhören hier lauter Posts zu schreiben in dem jeweils nur Halbwahrheiten stehen!
Wenn Du keine Ahnung hast oder keinen Bock hast eine Frage zu einem Rechtsthema möglichst exakt richtig zu beantworten, dann schreib lieber gar nichts.

Hier werden Begrifflichkeiten falsch verwendet, Verbotsmerkmale jeweils nur zum Teil genannt usw usw ...

El
 
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